Neues Mitglied im Hochschulrat

11.07.2018

Nach dem Ausscheiden von Helmut Sorg vertritt künftig Christoph Göbel die regionale Wirtschaft in dem Gremium.

Der Niederlassungsleiter der Friedrich Zufall GmbH & Co. KG, Christoph Göbel, ist vom hessischen Wissenschaftsminister Boris Rhein als neues Mitglied in den Hochschulrat der Hochschule Fulda bestellt worden. Göbel wird künftig die regionale Wirtschaft in dem Gremium vertreten. Er folgt auf Helmut Sorg, Geschäftsführer des Autohauses Sorg und Ehrenpräsident der IHK-Fulda, der auf eigenen Wunsch aus dem Hochschulrat ausgeschieden ist. Sorg gehörte dem Hochschulrat seit 2001 an und war neben dem Vorsitzenden des Gremiums, Dr. Michael Imhof, das dienstälteste Mitglied.

„Als langjähriges Mitglied hat Helmut Sorg den Hochschulrat mitgeprägt und uns in der Entwicklung der Hochschule immer gut beraten“, würdigte Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar dessen Engagement und Verdienste für die Hochschule. Über viele Jahre habe Sorg das beachtliche Wachstum der Hochschule Fulda - von damals rund 4.000 Studierenden auf heute knapp 9.000 - mit begleitet und sich intensiv in die Entwicklung des dualen Studienangebots eingebracht. Mit Christoph Göbel habe man nun einen Nachfolger gefunden, der wie sein Vorgänger hervorragend geeignet sei, die Perspektive der regionalen Wirtschaft in den Hochschulrat einzubringen und die Vernetzung mit der Region sicherzustellen. „Mit seinen Kompetenzen im Logistikbereich fügt er sich sehr gut in das Profil der Hochschule Fulda ein“, betonte Khakzar. Die Friedrich Zufall GmbH & Co. KG ist bereits seit mehreren Jahren Praxispartner in dem dualen Studiengang „Logistikmanagement“ der Hochschule Fulda. Daneben engagiert sich Göbel als zweiter Vorsitzender im Förderverein der Hochschule.

Vorsitzender des Hochschulrats bleibt weiterhin Dr. Michael Imhof, Schulamtsdirektor i.R. Seit 2001 gehört Imhof dem Hochschulrat an, seit 2010 ist er Vorsitzender. Der Hochschulrat wählte ihn für weitere vier Jahre in das Amt. Alois Früchtl, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Fulda bleibt als stellvertretender Vorsitzender ebenfalls weiterhin im Amt. Früchtl ist seit 2006 Mitglied im Hochschulrat, seit 2010 in der Rolle des stellvertretenden Vorsitzenden.

„Wir freuen uns, dass wir neben dem Wandel auch auf Kontinuität im Hochschulrat setzen können“, sagte Khakzar. „Unser Vorsitzender und sein Stellvertreter bringen bereits viele Jahre Erfahrung mit und kennen die Hochschule bestens“, betonte der Hochschulpräsident. „Mit beiden verbindet uns eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie begleiten die Hochschule in ihrer Entwicklung kritisch, aber stets konstruktiv. Dabei profitiert die Hochschule von wertvollen Anregungen Dr. Imhofs, die auf seine Zeit als Schulamtsdirektor zurückgehen. Alois Früchtl vertritt die regionale Wirtschaft. Das ist für uns umso wichtiger, als die regionale Zusammenarbeit und der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Region auch Schwerpunkte der nächsten Jahre sein werden.“

Dem Hochschulrat der Hochschule Fulda gehören insgesamt acht Mitglieder an. Neben Dr. Michael Imhof, Alois Früchtl und Christoph Göbel sind das:

  • Prof. Dr. Christiane Dienel, Vizepräsidentin für Lehre und Forschung, H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst, Berlin   
  • Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender und Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Prof. Dr. Babette Simon, Regional Vice President (Germany) und Geschäftsführerin Medtronic GmbH
  • Prof. Dr. Michael Stawicki, Präsident a. D., Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
  • Dr. Heiko Wingenfeld, Oberbürgermeister der Stadt Fulda

Aufgaben des Hochschulrats
Der Hochschulrat hat nach dem Hessischen Hochschulgesetz (§42) die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern. Ihm gehören bis zu zehn Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik an. Der Hochschulrat hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten. Bei der Einführung neuer Studiengänge sowie bei der Aufstellung des Haushaltsplans der Hochschule ist er zu beteiligen. Die Entwicklungsplanung der Hochschule bedarf der Zustimmung des Hochschulrats.