Prof. Dr. Petra Gromann in neuen Akkreditierungsrat berufen

07.03.2018
Prof. Dr. Petra Gromann ist Mitglied des neuen Akkreditierungsrates. (Foto: Robert Gross)

Fuldaer Professorin entscheidet mit über die Zulassung von Studiengängen an deutschen Hochschulen.

Die Fuldaer Professorin Dr. Petra Gromann (64) ist als eine von acht Hochschulvertreterinnen und -vertretern in den neuen Akkreditierungsrat berufen worden. Das insgesamt 23-köpfige Gremium entscheidet länder- und hochschulübergreifend über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung), Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) sowie über alternative Verfahren. Damit ist der Akkreditierungsrat die oberste Instanz für die Zulassung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland.

„Ich freue mich sehr über die Möglichkeit, mitzugestalten und die Erfahrungen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Bereich Qualitätssicherung und studierendenorientierte Lehre mit einbringen zu können“, erklärte Prof. Gromann nach ihrer Berufung. „Mit der Berufung in den Akkreditierungsrat wird die herausragende Leistung von Frau Prof. Gromann in der Lehre und bei der Entwicklung innovativer Lehr- und Studiengangsformate honoriert. Wir empfinden ihre Berufung natürlich auch als Auszeichnung und Ehre für die Hochschule Fulda“, freut sich Hochschulpräsident Prof. Dr. Khakzar.

Prof. Dr. Petra Gromann ist seit 1993 Professorin für Rehabilitation im Fachbereich Sozialwesen an der Hochschule Fulda. Von 2000 bis 2004 zeichnete sie dort als Vizepräsidentin für den Bereich Lehre und Studium verantwortlich. Mit Akkreditierungen hat sie umfassende Erfahrungen. Sie führte nicht nur eine der ersten Akkreditierungen von Studiengängen im Fachgebiet Soziale Arbeit durch. Inzwischen hat sie das Zulassungsverfahren auch für eine Fülle weiterer Studiengänge durchlaufen – auch für hochschulübergreifende Studiengänge.

Seit 2002 ist Prof. Gromann in der Entwicklung von berufsbegleitenden Blended-Learning-Studiengängen der Sozialen Arbeit sowie als Studiengangsleiterin tätig. Für zwei dieser Studiengänge wurde sie 2007 im Rahmen des hessischen Hochschulpreises für Exzellenz in der Lehre ausgezeichnet. Im Akkreditierungsrat ist sie die einzige Vertreterin, die über Erfahrungen mit berufsbegleitenden und dualen Studiengängen sowie E-Learning verfügt. Prof. Gromann ist darüber hinaus Gründungsmitglied des Instituts für personenzentrierte Hilfen an der Hochschule Fulda und Jury-Mitglied des Hessischen Hochschulpreises „Exzellenz in der Lehre“.

 

Zur Neuregelung der Akkreditierung:
Die Bundesländer haben im vergangenen Jahr im so genannten Studienakkreditierungsstaatsvertrag die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen neu geregelt. Bislang war der Akkreditierungsrat lediglich dafür zuständig, Agenturen zuzulassen und zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Akkreditierung von Studiengängen lag bei den Agenturen. Diese Entscheidungsbefugnis ist nun an den Akkreditierungsrat übergegangen. Er ist damit unmittelbar für die Begutachtung von Bachelor- und Masterstudiengängen verantwortlich. Die Agenturen übernehmen beratende Funktion.

Auslöser für die Neuordnung des Akkreditierungsverfahrens war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen nicht anderen Akteuren überlassen darf. Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer Mehrheit der Wissenschaft in fachlich-inhaltlichen Fragen zu erfüllen, ist der Akkreditierungsrat erweitert worden. Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen ist auf acht gewachsen. Die Hochschulvertreterinnen und -vertreter haben zudem eine doppelte Stimme. Neben den Hochschulvertretern gehören dem Akkreditierungsrat an: Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz, der Länder, der Berufspraxis, der Studierendenschaft, internationale Vertreter sowie ein Vertreter der Agenturen, der beratende Stimme hat.