Beteiligung und Klage

im Umweltschutz

Beteiligung und Klage im Umweltschutz

Die Richtlinie 2003/4 der Europäischen Gemeinschaft verschafft Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, Rechte auf Beteiligung an Umweltverfahren und Klagemöglichkeiten, wenn das geltende Umweltrecht nicht eingehalten wurde. Diese Rechte gehen über das geltende deutsche Recht hinaus.

Das Projekt Beteiligung und Klage im Umweltschutz soll in den Jahren 2005 bis 2007 mehrere Ziele erreichen. Umweltverbände und die Öffentlichkeit werden über die erweiterten Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten aus der Umsetzung der EG-Richtlinie informiert und aufgeklärt. Die Veränderungen werden in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Zudem sind die entsprechenden Gesetzgebungsprozesse zu begleiten. In den Umweltverbänden sollen strategische und organisatorische Antworten auf die Veränderungen gefunden werden. So sollen zur Nutzung der Möglichkeiten aus der Richtlinie die Synergiepotentiale zwischen den Umweltverbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen fruchtbar gemacht werden. Dies dient dazu, den Umweltschutzgedanken auf eine breitere zivilgesellschaftliche Basis zu stellen.

Das vom Umweltbundesamt geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekt wird von Prof. Dr. Christian Schrader geleitet. Es wurde beantragt und durchgeführt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) sowie vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. (UfU).