Thema:
Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Anlässlich der 72. Wiederkehr dieses Ereignisses sollen die darin enthaltenen sozialen Menschenrechte als Teil der universalen Menschenrechte vor-, und in ihrer Tragweite für das Sozialrecht herausgestellt werden. In Deutschland weiß man wenig von sozialen Menschenrechten und noch weniger darum. Das erklärt sich aus der deutschen Verfassungsgeschichte. Auch Entstehung und Zielsetzung der AEMR haben manches mit der deutschen Verfassungsgeschichte zu tun. Vor diesem Hintergrund wird eine Detailanalyse der in der AEMR enthaltenen sozialen Menschenrechte vorgenommen. Auf dieser Basis soll schließlich gezeigt werden, welche Bedeutung den sozialen Menschenrechten für die Deutung von Sozialrecht zukommt.
Referent:
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jurist und emertierter Professor der Friedrich-Schiller Universität Jena.
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer