Auf Veränderungen im Arbeitsleben durch die Pandemie hat der Gesetzgeber 2021 u.a. reagiert, um Versicherungslücken bei Tätigkeiten zu schließen, die von zu Hause aus erbracht werden. Sichergestellt werden sollte, dass auch Wege im eigenen Haushalt zum Holen eines Getränks, zur Nahrungsaufnahme sowie zum Toilettengang und außerhäusliche Wege, um Kinder wegen einer beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen, in gleichem Umfang dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstehen wie bei einer Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.
Die Neuregelungen haben die unfallversicherungsrechtliche Verantwortlichkeit neu justiert und werfen eine Reihe von Fragen auf, die zum Anlass genommen werden, das Regelungskonzept der gesetzlichen Unfallversicherung für die Arbeit im Homeoffice und bei mobiler Arbeit nach der Reform zu untersuchen.
Prof. Dr. Axel Kokemoor hat eine Professur für Sozialrecht mit Schwerpunkt Recht der sozialen Dienste inne und ist Leiter des Studiengangs Sozialrecht (LL.B.) am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Fulda. Im Rahmen eines Forschungssemesters hat er die Entwicklung des deutschen Sozialrechts in der 19. Legislaturperiode (2017-2021) untersucht und sich mit den fortbestehenden Reformbedarfen für die 20. Legislaturperiode beschäftigt.