Kooperationspartner*innen aus der Praxis
Sozialrecht (LL.B.)
Berufspraktisches Semester
Im Studiengang Sozialrecht findet das fünfte Semester in der Praxis statt. Der Studiengang verfügt über eine Vielzahl von Kooperationspartner*innen. Die Kooperationen erstrecken sich auf die Bereitstellung von Praktikumsplätzen für das Berufspraktische Semester (BPS), von Arbeitsstellen im Anschluss an das Studium, die Durchführungen von Lehrveranstaltungen, Exkursionen sowie von Diskussionsveranstaltungen.
Praxisreferat
Das Praxisreferat ist verantwortlich für:
- Betreuung der Studierenden rund um das Berufspraktische Semester (BPS)
- Betreuung und Verhandlung inhaltlicher Anforderungen mit Kooperationspartner*innen
- Akquise von Praktikumsplätzen und Stellen auf dem Arbeitsmarkt
- Unterstützung für Studierende beim Übergang vom Studium zum Beruf
- Beratung für Studierende beim Übergang vom Bachelorstudium zu Masterprogrammen
Ansprechpartner für:
- Studierende rund um das Berufspraktische Semester
- Personen aus der Praxis, die Nachwuchs für ihr Unternehmen suchen
- die Vermittlung von Studierenden und externen Stellen
Nehmen Sie Kontakt auf
FAQ Berufspraktisches Semester (BPS)
Das BPS findet im 5. Fachsemester statt und dauert sechs Monate.
Das Praxissemester dient dem Kennenlernen der jeweiligen Einrichtung und den besonderen Aufgaben, die sich den Absolvent*innen des Studiengangs in ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit stellen.
Die Qualifikationsziele des BPS sind:
- Erhalt von Einblicken in rechtliche und organisatorische Zusammenhänge der Praxisstelle
- Zunehmend selbstständige Anwendung und Vertiefung der im Studium bereits erworbenen theoretisch-methodischen Fertigkeiten
- Unterstützung bei der Perspektivenfindung für das weitere Studium bzw. den Berufsweg durch Gespräche mit den zuständigen Praxisanleiter*innen
Die Hochschule bemüht sich um die rechtzeitige Bereitstellung von Praxisplätzen im erforderlichen Umfang bei geeigneten Institutionen und Unternehmen. Der Sozialrechtsblog gibt außerdem einen ausführlichen Einblick in die Bereiche, in denen Praxiserfahrungen gesammelt werden können. Die Studierenden sollen unter Berücksichtigung der Anforderungen an das berufspraktische Studiensemester auch eigene Praxisstellen vorschlagen, die auf ihre Eignung vom Praxisreferat geprüft werden.
Das BPS ist gemäß der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Sozialrecht bei Institutionen und Unternehmen im In- und Ausland zu absolvieren, insbesondere in den Bereichen:
- Politische Institutionen und Gremien
- Kommunen
- Wirtschaft
- Arbeit und Gewerkschaften
- Unfallversicherung
- Gesundheit
- Rentenversicherungen
- Jugend, Familie und Soziales
- Migration
- Sozialgerichtsbarkeit
Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass grundsätzlich auch nicht genannte Institutionen als Praxisstellen zulässig sein können. Bei der Auswahl des Praktikumsplatzes ist sicherzustellen, dass die Aufgaben und Ziele des BPS, wie sie von der Prüfungsordnung für den Studiengang Sozialrecht vorgeschrieben sind, erreicht werden können (vgl. § 2 der Anlage 3 der Prüfungsordnung 2018 für den Studiengang Sozialrecht, LL.B.). Bitte sprechen Sie unbedingt in diesen Fragen den zuständigen/die zuständige Modulverantwortliche/n für das BPS an.
Die BPS-Ordnung für den Studiengang sieht die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten* vor. Ein darüber hinausgehender Umfang ist je nach Arbeitsverhältnis möglich und muss individuell mit der Praktikumsstelle abgesprochen werden.
Das BPS wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Dafür ist ein Begleitseminar mit 2 SWS zu absolvieren. In diesem Rahmen werden auch Praxisstellen vorgestellt, die bereits Bestandteil eines Pools von Stellen sind, den die Hochschule Fulda für Studierende aufgebaut hat und fortlaufend erweitert. Gegenstand der Vorbereitung sind u. a. das Verfassen von Bewerbungen, mögliche Abläufe und Inhalte von Bewerbungsgesprächen, das Aushandeln vertraglicher Konditionen, das Verhalten an der Praktikumsstelle, etc.
Dies hängt von dem/der Arbeitgeber*in ab. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer*innen nach dem deutschen Arbeitsrecht einen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt. Da es sich bei dem BPS um ein Pflichtpraktikum handelt, ist der/die Arbeitgeber*in nicht verpflichtet, das Praktikum nach dem Mindestlohngesetz zu vergüten. Ob es im BPS ein Entgelt gibt, hängt auch vom Verhandlungsgeschick jeder*s Einzelnen* ab.
Auch für Praktikant*innen gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dies ist auch in der BPS-Ordnung und den BPS-Verträgen des Studiengangs verankert.
Nein, nicht von Seiten der Hochschule. Das BPS kann jedoch ein Türöffner zum späteren Arbeitgeber sein, weshalb es sich lohnt, sich um ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu bemühen. Die BPS-Ordnung sieht vor, dass die Studierenden Anspruch auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses haben.
Grundsätzlich nicht. Auf schriftlichen Antrag kann in besonderen Fällen der Prüfungsausschuss abweichende Regelungen beschließen (vgl. § 6 Abs. 3 der Anlage 3 der Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Sozialrecht).
Grundsätzlich nicht. Auf schriftlichen Antrag kann in besonderen Fällen der Prüfungsausschuss abweichende Regelungen beschließen (vgl. § 6 Abs. 3 der Anlage 3 der Prüfungsordnung des Studiengangs Sozialrecht).