Meldungsdetails
Unabhängig von der politischen Diskussion um ein Einwanderungsgesetz wurden die aufenthaltsrechtlichen Regelungen über die Einwanderung zu Bildungs- oder Arbeitszwecken im August 2017 durch Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration erneut geändert. Der Zugang zu sozialen Rechten spielt für diese freiwillige Wanderung von Studierenden, Auszubildenden, Saisonarbeitern, Fachkräften oder Hochqualifizierten eine ebenso wichtige Rolle wie der Aufenthaltsstatus. Beides soll beleuchtet und den Rechten von Studierenden oder arbeitenden Unionsbürgern gegenübergestellt werden.
EUROPAWOCHE – 8. Mai 2018 in Gebäude 22, Raum P 217, 19 Uhr