Aufgaben der Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. die Festsetzung der Prüfungstermine für die Prüfungen und deren Bekanntgabe,
  2. Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer (Prüfungskommissionen)
  3. die Entscheidung über Prüfungszulassungen,
  4. die Entscheidung über Zulassung von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren,
  5. die Entscheidung in Fällen der Säumnis bei und des Rücktritts von Prüfungen,
  6. die Überprüfung und Entscheidung über den Ausschluss von der weiteren Erringung einer Prüfungsleistung nach Täuschung,
  7. die Entscheidung über die Exmatrikulation bei mehrfachem oder schwerwiegendem Täuschungsversuch,
  8. die Entscheidungen über die mündliche Nachprüfung (soweit zulässig),
  9. die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen und Universitäten für den jeweiligen Studiengang
  10. Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (zB. berufspraktische Zeiten),
  11. die Entscheidung über das Ruhen der Bearbeitung einer schriftlichen oder sonstigen Prüfungsleistung mit mehrwöchiger Bearbeitungszeit (z.B. Ausarbeitung eines Vortrags, einer schriftlichen Hausarbeit) sowie über das Ruhen der Bearbeitung einer Abschlussarbeit (soweit keine Spezialregelung in der Fachstudienprüfungsordnung)
  12. Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnung

Nicht befasst ist der Prüfungsausschuss mit der Veranstaltungsplanung und –belegung und dem Vorlesungsverzeichnis. Bei Belegungsproblemen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an den den jeweiligen Koordinator des Studiengangs. 

Der Prüfungsausschuss erteilt Studierenden Auskünfte z.B. bei Fragen zu Prüfungen und Anerkennungen von Leistungen. Die Beratung erfolgt während der Sprechzeiten der/des Vorsitzenden.

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