Deutschkurse
DSH-Intensivkurs zur Studienvorbereitung
Teilnahmebedingungen zum DSH-Intensivkurs
Teilnahmebedingungen für den DSH-Intensivkurs
- Der Kurs umfasst 260-280 Unterrichtseinheiten, 20 Unterrichtseinheiten die Woche, (1 UE à 45 Minuten). Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Donnerstag mit jeweils 5 UE statt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Bei krankheitsbedingten Ausfällen der Lehrkraft wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt.
- Die Anmeldung ist nur per Onlineformular möglich. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 18 Personen.
- Die Anmeldefrist endet einen Monat vor Kursbeginn (s. Informationen zum nächsten Kurs) oder mit Erreichen der Teilnehmerzahl.
- Die Kursgebühr beträgt € 700,-. S. auch FB SK: Gebührenordnung Sprachenzentrum
- Die Kursgebühr umfasst die Teilnahme am Unterricht. Andere Leistungen
(z.B. Lehrwerk, Krankenversicherungen und Wohnung) sind nicht darin enthalten. - Für die Teilnahme an der DSH-Prüfung, die am Ende des Kurses stattfindet, wird eine Gebühr von € 70,- berechnet. Die Anmeldung für die DSH-Prüfung erfolgt kurz vor der Prüfung.
- Die Bewerberin / der Bewerber erhält innerhalb eines Monatseine schriftliche Antwort über eine Zusage, mit einer Zahlungsaufforderung, oder eine Absage mit einer Begründung.
- Nach Eingang der Kursgebühr wird der Bewerberin / dem Bewerber eine Zulassungsbescheinigung zur Beantragung eines Visums ausgestellt.
- Wenn die Kursgebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs.
- Bei Rücktritt während der Anmeldefrist verfällt eine Bearbeitungsgebühr von € 50. Bei späterem Rücktritt vor oder nach Kursbeginn verfällt die gesamte Kursgebühr.
- Eine Rückzahlung der Kursgebühr ist nur dann möglich, wenn eine Erkrankung während der gesamten ersten zwei Wochen des Kurses mit einem Attest vom Arzt nachgewiesen wird.
- Wenn die Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegen, aber eine Anmeldung zu einer B2-Prüfung nachgewiesen ist, erhält die Bewerberin / der Bewerber eine bedingte Zusage mit Zahlungsaufforderung, Die B2-Bescheinigung muss bis spätestens am letzten Tag der aktuellen Anmeldefrist vorgelegt werden.
- Bewerber/innen mit einer bedingten Zusage, die nach Zahlung der Gebühr keine B2-Bescheinigung fristgemäß vorlegen, erhalten eine Absage. Es verfällt eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-.
- Bewerber/innen, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine Absage.
- Bewerber/innen, die außer wegen Krankheit während der ersten zwei Kurswochen nicht zum Kurs erscheinen, erhalten eine Absage. Die gesamte Kursgebühr verfällt. Eine Teilnahme ist nicht mehr möglich.
- Ein Kurseinstieg nach der zweiten Kurswoche ist nicht mehr möglich.
- Um zur DSH-Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie an mindestens 85 % des Unterrichts anwesend sein. Bei weniger Anwesenheit wird außerdem keine Teilnahmebestätigung zu Kursende ausgestellt.