DSH-Infos

DSH 05.03.2026

DSH 05.03.2026, 10:00 - 15:00 Uhr

Aktualisiert 02.12.2025

 

Hier finden Sie die  Ergebnisse und Hinweise zur mündlichen Prüfung nach dem jeweils letzten schriftlichen DSH-Termin.

 

 

DSH bedeutet "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang".

Mit der DSH weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen. Aufbau und Inhalt der Prüfung werden in den Besonderen Prüfungsbestimmungen der DSH-Prüfungsordnung beschrieben.

Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Die schriftliche Prüfung hat drei Teilprüfungen, die in einer Gesamtprüfungszeit von ca. vier Stunden (ca. 480 Min.) abgelegt werden. Für jeden Teil gibt es ein Einzelergebnis (200 oder 100 Punkte).

1. Teil: Hörverständnis (200 P.)
2. Teil: Textproduktion (200 P.)
3. Teil: Leseverständnis (200 P.) und Wissenschaftssprachliche Strukturen (100 P.)

Wenn man denschriftlichen Teil der Prüfung bestanden hat, wird man zum mündlichen Teil zugelassen. Die mündliche Prüfung dauert maximal 40 Minuten (20 Minuten Vorbereitungszeit und 20 Minuten Prüfungsgespräch).

Prüfungsbeispiel hier

Das Ergebnis einer bestandenen DSH kann DSH-1, DSH-2 oder DSH-3 lauten. Das ist abhängig vom schriftlichen und mündlichen Gesamtergebnis:

  • DSH-1 = mindestens 57% in beiden Teilen
  • DSH-2 = mindestens 67% in beiden Teilen
  • DSH-3 = mindestens 82% in beiden Teilen

Wer also, zum Beispiel, 60% in der schriftlichen Prüfung und 80% in der mündlichen Prüfung erreicht hat, bekommt das Ergebnis DSH-1 bescheinigt, denn die schriftliche Prüfung lag unter dem Niveau von DSH-2!

Zur Immatrikulation an der Hochschule Fulda in einen deutschsprachigen Studiengang braucht man normalerweise DSH-2. Im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte im International Office oder sehen Sie unter den Beschreibungen der Studiengänge an der Hochschule Fulda nach. 

Zu den DSH-Prüfungen können sich externe (nicht eingeschriebene Studierende der Hochschule Fulda) und interne (eingeschriebene Studierende der Hochschule Fulda) Personen anmelden.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt zur Zeit 150,- € für externe Teilnehmer*innen und 80,- € für interne Teilnehmer*innen (Studierende der Hochschule Fulda).

Die Gebühr muss bis zur bei der Zusage genannten Frist bezahlt werden, sonst kann man an der Prüfung teilnehmen.

Die Prüfungsgebühr umfasst die Teilnahme an der schriftlichen und an der mündlichen Prüfung.

Eine Rückerstattung der Gebühr ist grundsätzlich NICHT möglich. Eine mögliche Rückerstattung der Gebühr im Fall einer Erkrankung am Tag der Prüfung wird durch die DSH-Prüfungsordnung geregelt

Für weitere Informationen und bei Fragen

Sabine Kirschenhofer

Leiterin des Sprachenzentrums (Zentrum für Interkulturelle Sprachpraxis)