Allgemeines zur DSH
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) wird mehrmals pro Jahr angeboten. Studierende der Hochschule Fulda und externe Teilnehmer/innen können sich anmelden. Die Teilnahme kostet für Studierende und Intensivkursteilnehmer/innen € 80 und für Externe € 150.
Aktuelles
Termine und Anmeldung 2024
Wer kann sich für die DSH-Prüfung anmelden?
Zu den DSH-Prüfungen / DSH-Prüfungstrainings können sich externe (nicht eingeschriebene Studierende der Hochschule Fulda) und interne (eingeschriebene Studierende der Hochschule Fulda) Personen anmelden.
Bedingung zur Teilnahme ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B2.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung zur DSH-Bewerbung findet über ein Online-Formular statt. Dieses schalten wir an dem vorher bekannt gegebenen Termin im Laufe des Vormittages frei. Eine genaue Uhrzeit können wir leider nicht nennen. Das Online-Formular muss von der Bewerberin/ dem Bewerber vollständig ausgefüllt und der Sprachnachweis (mind. Niveau B2) im entsprechenden Feld hochgeladen werden.
Diese Anmeldung ist vorerst eine Bewerbung und sichert noch nicht den Platz an der DSH-Prüfung. Die Bewerbungen werden nach Schließung der Anmeldung innerhalb von 6 Wochen gesichtet. Die Bewerber*innen erhalten innerhalb dieser Zeit eine schriftliche Rückmeldung (Zusage oder Absage) zur DSH-Bewerbung per Post oder per E-Mail.
Externe Bewerber*innen können sich ausschließlich über das Online-Formular am jeweiligen Termin bewerben. Interne Studierende der Hochschule Fulda können sich jederzeit per E-Mail unter dsh.pruefung-training@sk.hs-fulda.de anmelden.
Wann endet die Bewerbungsfrist zur DSH?
Zur DSH-Prüfung gibt es keine Bewerbungsfrist. Es werden zu jeder Prüfung ca. 250 Personen zugelassen und wenn dieses Zahl erreicht ist, wird das Anmeldeformular von der Homepage genommen und alle weiteren externen Bewerber/innen erhalten eine Absage. Die internenen Bewerber (eingeschriebene Studenten der Hochschule Fulda) können sich bis ein paar Tage vor der Prüfung noch anmelden.
Wie viel kostet die DSH-Teilnahme?
Die Teilnahmegebühr beträgt zur Zeit 150,- € für externe Teilnehmer*innen. Diese Gebühr muss bis zur genannten Frist im Zusagebrief bezahlt werden; sonst kann man nicht teilnehmen.
Eine ermäßigte Teilnahmegebühr von 80,- € bezahlen die Teilnehmer*innen der kostenpflichtigen DSH-Intensivkurse, sowie Studierende der Hochschule Fulda (mit Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung).
Prozess der DSH-Anmeldung
Hier finden Sie den gesamten Prozess von der DSH-Anmeldung bis zur Zulassung zur DSH-Prüfung:
Prozess der DSH-Anmeldung
Teilnahmebedingungen für die DSH-Prüfung
- Die Anmeldung zur DSH-Prüfung ist für externe (nicht eingeschriebene Studenten der Hochschule Fulda) und interne (eingeschriebene Studenten der Hochschule Fulda) Personen möglich.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Anmeldungen per E-Mail oder Post werden von Externen nicht berücksichtigt.
- Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 250 Personen.
- Die Bewerbungsfrist endet, die Online-Anmeldung geschlossen wird und spätestens wenn alle Plätze belegt sind.
- Prüfungsgebühren:
- € 80,- für Studierende der Hochschule Fulda und Studierende einer Partnerhochschule aus Australien, Peru, USA
- € 150,- für externe Teilnehmer/innen
- Eine Rückerstattung der Gebühr ist NICHT möglich. NUR bei Krankheit am Tag der Prüfung (ein Attest vom Arzt muss vorgelegt werden) wird die Gebühr abzüglich 10,- € Verwaltungsgebühren erstattet.
- Checkliste zur Anmeldung:
- Online-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt
- Kopie des Deutschzertifikats auf dem Niveau B2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens im Online-Upload
Das heißt, eine dieser Bescheinigungen:
a) TestDaF mit der Niveaustufe 3 in jedem Teilbereich
b) DSH-1, DSH-2 oder DSH-3
c) Bescheinigung über einen erfolgreich, mit Abschlusstest, beendeten DSH-Intensivkurs oder DSH-Vorbereitungskurs
d) Zertifikat / Bescheinigung über einen erfolgreich, mit Abschlusstest, beendeten Kurs mindestens der Niveaustufe B2
- Die Bewerberin / Der Bewerber erhält innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Anmeldung eingegangen ist, eine schriftliche Antwort über eine Zusage (mit Bitte um Zahlung der Prüfungsgebühr) oder eine Absage mit einer Begründung per Post.
- Nachdem die Gebühr eingegangen ist, erhält die Bewerberin / der Bewerber eine Zulassung, mit allen Informationen zur Prüfung (Uhrzeit, Ort, usw.).
- Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung verfällt der Platz.
- Eine Übertragung Ihres Platzes auf eine andere Person, bei einem Rücktritt Ihrerseits, ist nicht möglich. Ihr Platz wird an die nächste Person in der Warteliste vergeben oder verfällt, falls es keine Warteliste gibt.
- Eine Übertragung Ihres Platzes auf die nächste Prüfung ist nicht möglich.
- Die Prüfungsgebühr umfasst die Teilnahme an der schriftlichen und an der mündlichen Prüfung.
Kontakt für Fragen
Wenn Sie Fragen zur DSH oder zum DSH-Training haben, schreiben Sie bitte an:
dsh.pruefung-training@sk.hs-fulda.de
Fragen und Antworten zur DSH
Was ist die DSH?
DSH bedeutet "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang"
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihren Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung) nicht in Deutschland gemacht haben, müssen den Nachweis erbringen, dass sie sprachlich befähigt sind, das Fachstudium aufzunehmen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der DSH. Aufbau und Inhalt der Prüfung werden in den Besonderen Prüfungsbestimmungen der DSH-Prüfungsordnung beschrieben.
Aus welchen Teilen besteht die Prüfung?
Es gibt eine schriftliche Prüfung (3 1/2 Stunden) und, 3-4 Wochen später, eine mündliche Prüfung (20 Minuten).
Die schriftliche DSH besteht aus 4 Teilen. Für jeden Teil gibt es ein Einzelergebnis (200 oder 100 Punkte).
1. Teil: Hörverständnis (200 P.)
2. Teil: Textproduktion (200 P.)
3. Teil: Leseverständnis (200 P.)
3. Teil: Wissenschaftssprachliche Strukturen (100 P.)
Prüfungsbeispiel hier
Die mündliche DSH kann nur ablegen, wer den schriftlichen Teil insgesamt mit 57% bestanden hat.
Jeder Prüfling bekommt 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung. Dann muss ein Kurzvortrag zu einem vorbereiteten Thema gehalten und ein Dialog mit den Prüfer/innen bestritten werden.
Wie kann man sich auf die DSH vorbereiten?
- DSH-Intensivkurs für Teilnehmer/innen auf Niveau B2
Der DSH-Intensivkurs (22 Stunden pro Woche) ist für Teilnehmer/innen mit Kenntnissen auf Niveau B2 geeignet. Niveau B2 muss also nachgewiesen werden. Der Kurs umfasst ca. 300 Unterrichtsstunden. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat des Fachbereichs Sozial und Kulturwissenschaften entgegen. Mehr Informationen fnden Sie auf der Seite "Deutsch als Fremdsprache" unter DSH-Intensivkurs.
- DSH-Prüfungstraining für Teilnehmer/innen mit sehr guten Vorkenntnissen
Das Prüfungstraining läuft über 13 Tage. Es dient zum Trainieren der Prüfungssituation. In der Regel bieten wir das DSH-Prüfungstraining vor den DSH-Terminen im März und September an. Im DSH-Prüfungstraining werden die Prüfungsteile vorgestellt und simuliert. Der Kurs ist für Teilnehmer/innen die schon Kurse auf Niveau C1 besucht haben und die die Struktur und Anforderungen der Prüfung kennen lernen möchten. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite DSH-Prüfungstraining.
- DSH-Intensivtraing (neu!) für Teilnehmer/innen mit viel Energie und sehr guten Vorkenntnissen
Als neue Form der Vorbereitung bieten wir das zwei Tage dauernde DSH-Intensivtraining an. In 20 Unterrichtseinheiten bearbeiten die Teilnehmer/innen alle 4 Prüfungsteile und erfahren beim gemeinsamen Korrigieren, nach welchen Kriterien die Lösungen bewertet werden. Zwei lohnende, aber auch anstrengende Tage warten auf die Teilnehmer/innen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite DSH-Prüfungstraining.
Wer muss die DSH ablegen?
Wenn Sie an der Hochschule Fulda in einem deutschsprachigen Studiengang studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genug Deutsch können, um das Studium zu bewältigen. Sie müssen aber nicht unbedingt die DSH ablegen.
Hier eine Liste der möglichen Nachweise:
- DSH-2
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), TDN 4 in allen Teilen
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II)
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- (Hochschulabschluss im Fach Germanistik kann anerkannt werden. Die Möglichkeit der Anerkennung wird jedoch im Einzelfall vom International Office geprüft)
Wenn Sie in einem nicht-deutschsprachigen Studiengang studieren möchten oder nur ein befristetes Teilstudium an der Hochschule Fulda absolvieren möchten, brauchen Sie die DSH oder einen der anderen Nachweise nicht.
Was bedeuten DSH-1, DSH-2 und DSH-3?
Das Ergebnis einer bestandenen DSH kann DSH-1, DSH-2 oder DSH-3 lauten. Das ist abhängig vom schriftlichen und mündlichen Gesamtergebnis:
- DSH-1 = mindestens 57% in beiden Teilen
- DSH-2 = mindestens 67% in beiden Teilen
- DSH-3 = mindestens 82% in beiden Teilen
Wer also, zum Beispiel, 60% in der schriftlichen Prüfung und 80% in der mündlichen Prüfung erreicht hat, bekommt das Ergebnis DSH-1 bescheinigt, denn die schriftliche Prüfung lag unter dem Niveau von DSH-2!
Welches Ergebnis braucht man für die Immatrikulation?
Zur Immatrikulation an der Hochschule Fulda in einen deutschsprachigen Studiengang braucht man normalerweise DSH-2. Im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte im International Office oder sehen Sie unter den Beschreibungen der Studiengänge an der Hochschule Fulda nach.