DSH Anmeldung - Prüfung
Anmeldungen zur DSH am 27.08.2026: 15.06.26 - max. 15.08.2026 (oder bis ausgebucht!)
AUSGEBUCHT. LEIDER KEINE WEITEREN ANMELDUNGEN MEHR MÖGLICH!
Aktualisiert am 10.08.2026, 12:49
DSH-Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Hochschule Fulda
- An der DSH können immatrikulierte Studierende der Hochschule Fulda (interne) sowie Teilnehmende an den Programmen Pre-Study und Pre-College der Hochschule Fulda (interne) und externe Personen teilnehmen.
- Es gilt für die DSH die aktuelle Prüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Fulda für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): https://www.hs-fulda.de/unsere-hochschule/hochschulrecht/pruefungsordnungen/sozial-und-kulturwissenschaften
- Die Prüfungsgebühr beträgt € 80,00 für interne Teilnehmende und € 150,00 € für externe Teilnehmende.
- Die Prüfungsgebühr ist vor der Prüfung nach Erhalt einer Rechnung innerhalb der genannten Frist zu zahlen. Danach erhalten die Angemeldeten eine definitive Zulassung zum jeweiligen DSH-Termin.
- Nach Zahlung der Gebühr und Zulassung zur DSH ist die Anmeldung verbindlich und die Gebühr wird bei Verzicht - z.B. wegen Terminproblemen oder bereits anderweitig bestandener DSH - auf die Prüfung nicht zurückerstattet. Nur bei Rücktritt von der DSH wegen Prüfungsunfähigkeit (ärztliches Attest spätestens 2 Tage nach dem Prüfungstermin per Mail an die Prüfungsvorsitzende) am Tag der Prüfung ist eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr abzüglich € 10,00 Bearbeitungsgebühr oder eine Verschiebung auf den nächsten DSH-Termin ohne weitere Gebührenzahlung möglich.