Rehabilitation und Teilhabeplanung

Themen

Das übergeordnete Ziel von Rehabilitation und damit auch der Forschung zu eben dieser ist gesellschaftliche Teilhabe – die Inklusion von Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind. Die Teilhabeplanung/ Hilfeplanung als gesetzlich vorgeschriebene Methode der Hilfebedarfsermittlung dient der Feststellung des Hilfebedarfs einer behinderten oder von Behinderung bedrohten Person und der Ermittlung unterstützender Maßnahmen, um eine größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicher zu stellen.
Der konzeptionelle, methodische und auch sozialrechtliche Zugang zur Rehabilitation in der Sozialen Arbeit bezieht sich auf viele Arbeitsfelder sozialer Arbeit, im Fachbereich Sozialwesen werden Schwerpunkte in der Behindertenhilfe und Gemeindepsychiatrie gesetzt.

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