Das Recht auf Arbeit nach Art. 27 UN-BRK – internationale Perspektiven
Projektleitung: Prof. Dr. Gudrun Wansing, Prof. Dr. Felix Welti (beide Universität Kassel), Prof. Dr. Markus Schäfers (Hochschule Fulda)
Förderung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Laufzeit: Juni 2016 - September 2017
Kooperationspartner: International Center for Development and Decent Work (ICDD) der Universität Kassel, Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)
Projektbeschreibung:
Seit über 10 Jahren gibt es die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Wie ist es mit dem Menschenrecht auf Arbeit im Sinne der Konvention bestellt? Wie „offen, inklusiv und zugänglich“ ist das Arbeitsumfeld für Menschen mit Behinderungen?
Das Projekt zielt darauf, förderliche und hinderliche Bedingungen bei der Herstellung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu identifizieren. Dabei sollen nicht nur die nationalen Umsetzungsbedingungen diskutiert werden, sondern insbesondere internationale Perspektiven berücksichtigt werden, um durch Vergleiche eine Weiterentwicklung des deutschen Arbeitsmarktes sowie der Unterstützungssysteme zur Förderung beruflicher Teilhabe anregen zu können. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen bei allen relevanten Akteuren ein Bewusstsein für die Situation behinderter Menschen am Arbeitsmarkt schaffen.
Das Projekt wird von der AG Teilhabeforschung im Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) der Hochschule Fulda und der Universität Kassel durchgeführt. Herzstück des Projekts ist eine große internationale Tagung vom 8. bis 10. März 2017 in Kassel. Hier beleuchten Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland die Umsetzung von Inklusion im Arbeitsleben. Der internationale Blick soll das Bewusstsein für das Recht auf Arbeit behinderter Menschen als Menschenrecht schärfen und Ideen zur Umsetzung geben.
Weitere Informationen:
www.the-right-to-work.com
Publikationen:
Die Ergebnisse sind in deutscher und in englischer Sprache erschienen: