Einführungs- Evaluations- Schulungs- und Begleitforschungsprojekte

Im Zusammenhang mit der Integrierten Teilhabeplanung (ITP)

derzeit in Hessen ( 2007 – 2011), Thüringen ( 2010 – 2015 ), Hamburg ( 2011 – 2013), Rostock ( 2012 – 2013), Ludwigsburg ( 2010 – 2012), Aktuell noch weitere  Trägerprojekte (Institut personenzentierte Hilfen ) in Zusammenarbeit mit den überörtlichen Sozialhilfeträgern / LIGA-Verbänden und ggfs. auch den Sozialministerien

Projektbeschreibungen:
Teilhabe ist spätestens seit dem SGB IX wie der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention als gesellschaftlicher Auftrag an die Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Gemeindepsychiatrie zu verstehen. Eine Steuerungsfunktion der Ausgaben von ca. 12 Milliarden Euro pro Jahr für Eingliederungshilfe in Richtung Teilhabe  lässt sich nicht darstellen. Diese  soll im Einzelfall  – nach der gesetzlichen Grundlage im SGB IX wie auch den Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz –  mit  Gesamtplan- oder Hilfeplaninstrumenten umgesetzt werden. In Deutschland sind jedoch regional sehr unterschiedliche Zuständigkeiten und unterschiedliche Bedarfsfeststellungsverfahren – meist noch nach Zielgruppen und Leistungstypen (z.B. stationär/ambulant) – Praxis. Dies führt zu starken regionalen Ungleichgewichten und deutlich abweichenden Teilhabechancen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins an Hilfeplanungsinstrumente (Einheitlichkeit, Partizipation von Betroffenen, Sozialraumbezug, Wirkungsorientierung, ICF-Orientierung) wurden in den Projekten des An-Institutes „Personenzentrierte Hilfen“, wissenschaftliche Leitung: Prof.Dr. Petra Gromann seit 2007 in die Entwicklung von Hilfeplanungsinstrumenten umgesetzt.

Neben dem politischen Ziel der Stärkung der Selbsthilfe / Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen war in allen Projekten die Verknüpfung mit einer Wirkungsorientierung wegweisend. Wirkungsorientierte Steuerung  - vom Deutschen Verein wie der Arbeits- und Sozialministerkonferenz – gefordert, gilt als Option zur Umsteuerung des Systems in Richtung Teilhabe: Finanzierung soll mit einer Wirkung auf die Fortschritte von personaler und sozialräumlicher Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verknüpft werden.

In den erwähnten Projekten wurde dies unterschiedlich umgesetzt:

  • In Hessen wurde in mehrjährigen Pilotprojekten ein integrierter Teilhabeplan von Prof. Gromann zunächst für die Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie entwickelt. In einer zweiten Modellphase wurde dieser Plan in drei Regionen auch mit einer Finanzierungsumstellung erprobt, dann schon mit dem neu gegründeten Institut personenzentrierte Hilfen. In einer dritten Modellphase wurde durch externe Gutachter (Universität Siegen, Hochschule Eichstätt) sowohl die regionalen wie auch die betriebswirtschaftlichen Implikationen evaluiert. Die Einführung als Hilfeplanungsinstrument in Hessen durch den Landeswohlfahrtsverband steht kurz bevor, ungeklärt sind weiter noch die Verbindungen zur Finanzierung aller Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • In Thüringen wurde gemeinsam mit einer Steuerungsrunde des Sozialministeriums und dem Landesverwaltungsamt zunächst mit Modellregionen ein ITP Thüringen weiterentwickelt, Inzwischen nutzen fast alle Städte und Landkreise Thüringens das entwickelte Instrument und Zusatzbögen, geplant ist eine Finanzierungsumstellung, deren Regelungen derzeit noch in einem landesweiten Steuerungskreis geklärt werden. In Hamburg und Rostock wurde ein gemeinsam weiterentwickelter ITP in einem  großen Erprobungsprojekt in Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe umgesetzt und evaluiert, eine Weiterentwicklung ist noch offen. Das Projekt in Ludwigsburg/Baden Württemberg bezog sich auf „Offene Hilfen“ und hat Träger jeweils nur mit wenigen Klienten unter Nutzung des ITP begleitet, die Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse ist noch nicht umgesetzt. In Güstrow wurde das Projekt Integrierter Teilhabeplan nur im Betreuten Wohnen umgesetzt, wegen der Umstellungen der Gebietsreform stockt jedoch eine Weiterentwicklung.

Im Rahmen einer sozialwirtschaftlichen Beratung durch das Institut personenzentrierte Hilfen gibt es trägerbezogene Umsetzungsprojekte des ITP in unterschiedlichen Bundesländern. Diese werden jedoch nicht wissenschaftlich evaluiert.