Teilhabeindikatoren für Menschen mit Behinderung

„Regionale Teilhabeindikatoren für Menschen mit Behinderung / Regionale Kompetenzen für Fachkräfte“/Indicators for Inclusive Communities – Social Workers Developing Lifetime Neighbourhoods for People with Disabilities”

(gefördert durch ESF-Mittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst)

Prof. Dr. Martina Ritter, Prof. Dr. Petra Gromann

Begleitforschungsprojekt in Kooperation  mit CeSSt und An-Institut personenzentrierte Hilfe FB SW (Gromann/Ritter) 10 /2013 bis 12-  2014 .

I. Ziele des Projekts:

Das Forschungsprojekt zielt auf die Anpassung an sich ändernde Berufsfelder für Absolven­ten der berufsbegleitenden Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Sozialwe­sen (www.basa-online.de, www.social-maps.de) der Hochschule Fulda.

Mit den Ergebnissen des Forschungsprojektes werden Absolventen in die Lage versetzt, „soft skills“ / Schlüsselqualifikationen im Bereich der Koordination und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit einem wirkungsorientierten Instrumentarium zu verbinden. Nachhaltige, regionale Entwicklung von Sozialräumen behinderter Menschen sind neue Arbeitsfelder mit neuen fachlichen Anforderungen an Absolventen.

Das Institut personenzentrierte Hilfen an der Hochschule Fulda wie das interdisziplinäre Zentrum für soziale Nachhaltigkeit an der Hochschule Fulda (CeSST) verbinden dabei die Entwicklung und Erprobung neuer praxisorientierter Weiterbildungsinhalte und Wissenstransfer mit dem sich veränderten Berufsfeld der Eingliederungshilfe. Insbesondere wird für die berufsbegleitenden/life long learning  Studiengänge basa-online und BASS (Soziale Si­cherung und Verwaltung) wie für die beiden Masterstudiengänge Soziale Arbeit (maps) mit dem Schwerpunkt Gemeindepsychiatrie und Sozialraumentwicklung und Sozialraumorgani­sation das zu entwickelnde Kennzahlenset/Kompetenzset von besonderer Bedeutung sein.

Fachlich bezieht sich das Forschungsprojekt „Regionale Teilhabeindikatoren für Menschen mit Behinderung - Regionale Kompetenzen für Fachkräfte“ auf die 2009 ratifizierte UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) und damit auf die Ziele der damit verbundenen aktuellen  EU-Konferenzen 3 / 2013 „Fulfilling Potential, Realizing Aspirations: A new Vision for Disabled Peoples Services“ wie auch auf die Konferenz „Employment and Social Inclusion in Europe – innovative Solutions for Disadvantaged Groups“  (siehe dazu auch: www.publicpolicyexchange.co.uk). Die Steuerungsfunktion des gegenwärtigen Systems der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland – SGB IX/ Eingliederungshilfe – ist gemessen an Aufgabe und Ziel des SGB IX – Teilhabe - als dysfunktional zu bezeichnen. Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finden in Deutschland bei vergleichsweise hohen Ausgaben nur fragmentiert in den gesellschaftlichen Sozialräumen statt. Das System der Finanzierung der Eingliederungshilfe begünstigt sowohl bei der Teilhabe an Arbeit wie der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stationäre Einrichtungen und somit Sonderwelten der Behindertenhilfe wie der psychiatrischen Hilfen. Die aktuellen Empfehlungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom August 2012 sehen folgende Grundsätze vor: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, Neuausrichtung der Eingliederungshilfe von überwiegend einrichtungszentrierten zu personenzentrierten Leistungen. Bedarfe sollen individuell und be­darfsgerecht, trägerübergreifend und nach bundeseinheitlichen Maßstäben unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen festgestellt werden. Die Gesamtverantwortung der Steuerung soll neu geordnet werden, eine Sicherstellung der Qualität durch Wirkungskontrolle erfolgen. Dieses sich verändernde Berufsfeld für Hochschulabsolventinnen Sozialer Arbeit benötigt die Entwicklung von neuen Methoden und Kompetenzen.

Die bisher im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Leistungsträger erprobten Steuerungsoptionen (Zugangssteuerung für neue Klienten im Bereich der Teilhabe an Arbeit wie anderen Hilfen, Prämiensysteme für ambulante Hilfen, individuelle finanzielle Fallsteuerung durch Kürzung, kollektive finanzielle Steuerung durch Kürzung von Entgelten für Leistungstypen) haben deutlich gemacht, dass nur bruchstückhafte Einflussmöglichkeiten der Eingliederungshilfeträger/Leistungsträger auf den Zugang der Klienten in das Hilfesystem und die fallbezogene Gestaltung der Leistungen durch die Leistungserbringer bestehen. Eindämmung der Kosten erfolgt lediglich ökonomisch auf die Einzelleistungserbringer hin, was neben einer Fallzahlsteigerung zu einer Ausweitung der Bedarfe und einem regional sehr unübersichtlichen System einer Vielzahl von Leistungstypen und Leistungserbringern geführt hat.

Neue regionale Steuerungskonzepte mit den Zielen der Teilhabe an Arbeit und am gesellschaftlichen Leben müssen alle „stakeholder“ – Leistungsträger, Leistungserbringer, Kommunale Verantwortungsträger, wie betroffene Menschen und ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter berücksichtigen. Dies ist als Hilfe zur nachhaltigen regionalen Entwicklung zu verstehen und gleichzeitig als neue Arbeitsfeldkompetenzen von Absolventinnen zu verstehen.

Auf diesem Hintergrund werden Konzepte gefordert, die nachhaltige Steuerung durch psychosoziale Fachkräfte in den Diensten und Einrichtungen regionaler und überregionaler Akteure möglich machen. Die Gewinnung, Umsetzung und Moderation von regionalen Teilhabeindikatoren beinhaltet neue methodische Kompetenzen und die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen.

Das hier vorgeschlagene Projekt hat zum Ziel, auf der Basis vorhandener bzw. zu recherchierender Daten ein Kennzahlenset zu entwickeln, das nachhaltige regionale Steuerung zur Verminderung von Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen insbesondere von Frauen – auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben über Zielvereinbarungen regionaler Akteure möglich macht. Dieses Kennzahlenset soll zusammen mit den Erkenntnissen zu kooperativem, partizipativem und steuerndem Handeln in der Region Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die die Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden und Hochschulabsolventinnen erhöht.  

Soziale Nachhaltigkeit heißt hier in Zusammenarbeit mit Vertretern der Sozialwirtschaft berufsfeldbezogene Kompetenzen zu vermitteln,  insbesondere die Fähigkeit, distinkte Kennzahlen und ihre Bedeutungen  zu erforschen, die sich aus vorhandenen Daten sehr unterschiedlicher stakeholder in der Region mit geringem Aufwand generieren lassen bzw. die mit begrenzten Mitteln auf jährlicher Basis regional für Steuerungszwecke mit möglichst geringem Aufwand erhoben werden können.