Maßnahmen zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Am 31. Dezember 2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Das Gesetz eröffnet Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis [§§ 25a/b AufenthG]. Dafür bekommen sie vorerst eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“: Innerhalb von 18 Monaten müssen sie bestimmte Voraussetzungen wie Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse und die Klärung der Identität erfüllen. In einer Stellungnahme im Rahmen des Forschungsprojekts „Teilhabe trotz Duldung“ haben wir Anfang Januar auf den besonderen Beratungs- und Betreuungsbedarf von Geduldeten hingewiesen. Wir haben in einem Kommentar die These aufgestellt, dass erfolgreiche Aufenthaltsverfestigungen durch das Chancen-Aufenthaltsrecht stark davon abhängen werden, ob und welche Maßnahmen auf der lokalen Ebene ergriffen werden, um die Betroffenen bei der Erfüllung der geforderten Voraussetzungen zu unterstützen.
Mit dieser Karte wollen wir einen ersten strukturierten Überblick geben, der als Sammlung lokaler Praktiken zur besseren Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts für Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure dienen kann. Dabei beschränken sich die Informationen auf die lokale Berichterstattung. Wir laden Sie daher herzlich ein, uns lokale Maßnahmen mitzuteilen, die Ihnen bekannt sind. Schicken Sie uns dafür gern eine E-Mail an loremi(at)sw.hs-fulda.de. Wir benötigen dabei folgende Informationen: Kurzbeschreibung der Maßnahme, konkrete beteiligte Akteure und Ort. In Absprache mit Ihnen können wir diese Informationen in die Karte eintragen.
Wir geben hier einen ersten Überblick über lokalen Maßnahmen zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts, welcher über die Berichterstattung in den lokalen Medien gewonnen wurde. Die Marker auf der Karte stellen die verschiedenen Maßnahmen dar. Sie sind farblich nach Akteur:innen sortiert. Über einen Button in der linken oberen Ecke kann eine linke Spalte eingeblendet werden, die es erlaubt, die verschiedenen Akteur:innen ein- und auszublenden. Nach einem Klick auf einen Marker werden in der Spalte links verschiedene Informationen zu der Maßnahme angezeigt. Neben der übergeordneten Kategorie der Maßnahme findet sich dort eine Kurzbeschreibung und die Quelle der Information.
Zur besseren Übersicht können Sie die Karte unter dem Link in einem separaten Browser öffnen:
https://www.google.com/maps/d/embed?mid=1sEu3y_N7C4cZLwNLLSr9x9GIJ57WKKY&hl=de&ehbc=2E312F&z=6
Erste Ergebnisse
Die meisten der Maßnahmen zum Umgang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sind Maßnahmen der Zivilgesellschaft. Am häufigsten sind dabei einmalige Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen. Aber auch andere Formen der Wissensvermittlung werden genutzt, z.B. das Sammeln und Bündeln von Informationen oder die Organisation einer Fachtagung. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die dabei besonders aktiv sind, sind die Flüchtlingsräte und die Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie.
Die Maßnahmen der Ausländerbehörden betreffen die potentiell Berechtigten direkt. Teilweise werden die Betroffenen per Anschreiben über das Chancen-Aufenthaltsrecht informiert. Zudem ist in wenigen Fällen das Verfahren der Antragsstellung digitalisiert worden.
Weitere kommunale Akteur:innen wie Integrationsämter spielen eine geringere Rolle. Teilweise werden hier Informationsveranstaltungen organisiert, sowie Beratungs- und Kursangebote bereitgestellt.
Die Maßnahmen der wirtschaftsnahe Akteur:innen zielen in erster Linie auf Wissensvermittlung über das Chancen-Aufenthaltsrecht, die sich an Unternehmen richten. Dabei handelt es sich um einmalige Informationsveranstaltungen und um Beratungsangebote.
In einer Vielzahl von Fällen kooperieren unterschiedliche Akteure miteinander. Zivilgesellschaftliche Akteure und kommunale Akteure wie Ausländerbehörden arbeiten beispielsweise in der Bereitstellung von Beratungsangeboten zusammen. Dabei handelt es sich teilweise um einmalige Kooperationen im Zuge von Informationsveranstaltungen aber auch um längerfristige Kooperationsprojekte, beispielsweise in der Beratung oder in der gemeinsamen Arbeit in Gremien. Die Ausländerbehörden kooperieren gelegentlich mit weiteren kommunalen Akteur:innen wie Landratsämtern und Integrationsämtern bei Infoveranstaltungen und der Bereitstellung von Beratungsangeboten. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen und wirtschaftsnahe Akteur:innen kooperieren teilweise jeweils untereinander, hauptsächlich bei der Organisation einzelner Informationsveranstaltungen.
Diese Kooperationen, sowie die Austausch- und Infoveranstaltungen für Fachkräfte und Unterstützer:innen zeigen an, dass es zu einem Wissenstransfer innerhalb der begleitenden Strukturen kommt. Dies ist notwendig, um die Begleitung und Beratung der potenziell Begünstigten und deren Unterstützung in geeigneter Weise gewährleisten zu können.
Methode
Um einen weitläufigen Blick über die veröffentlichten Informationen zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, haben wir mit der Nachrichtensuchmaschine Google News gearbeitet. Im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 23. Juli 2023 haben wir die Suchergebnisse zu den Begriffen „Chancen-Aufenthaltsrecht“ und „Geduldete“ nach Hinweisen auf Maßnahmen zum Chancen-Aufenthaltsrecht untersucht. Die Suchergebnisse beinhalteten dabei die Online-Präsenzen regionaler und überregionaler Zeitungen aber auch Websites von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteur:innen.
Die so gefundenen Maßnahmen haben wir vier verschiedenen Akteursgruppen zugeordnet. Dabei haben wir Ausländerbehörden und andere kommunale Akteur:innen getrennt aufgenommen. Weitere Akteursgruppen sind zivilgesellschaftliche und wirtschaftsnahe Akteur:innen. Diese Akteur:innengruppen bilden die Ebenen mit den verschiedenfarbigen Markern auf der Karte, die man ein- und ausblenden kann. Zusätzlich haben wir die Ebene der Kooperationen zwischen zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteur:innen hinzugefügt.
Nicht berücksichtigt haben wir bundesweit agierende Akteure, wie beispielsweise das Kampagnennetzwerk „Bleiberecht statt Chancenfalle“. Stellungnahmen zum Chancen-Aufenthaltsrecht haben wir ebenfalls nicht in die Karte einbezogen.
Unser Team
Jonas Freudenberg
Studentische Hilfskraft
E-Mail: jonas.freudenberg(at)sw.hs-fulda.de