BASS als berufsbegleitendes Studium
Aus folgenden Bereichen haben bereits Beschäftigte das Studium erfolgreich absolviert:
- Wohngeldstelle / Sozialamt
- Ausländerbehörde
- Gesundheitsamt
- Weiterbildungsträger
- Rehabilitationseinrichtungen
- Schuldner-/Drogenberatung
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
- Allgemeine Öffentliche Verwaltung mit dem Ziel eines höherwertigen Ansatzes im Sozialverwaltungsbereich
Nicht selten handelt es sich bei dem berufsbegleitenden Studienmodell um eine Maßnahme der PERSONALENTWICKLUNG eines Arbeitgebers. Ein wesentlicher Vorteil hierbei ist, dass die Studierenden zum Teil im alten Arbeitsfeld während des Studiums verbleiben, ein individueller Praktikumsplan (angelehnt an den Bedarfen der jeweiligen Institution) entworfen werden kann und schrittweise ein Übergang in das neue Arbeitsfeld erfolgt.
Das berufsbegleitende Studium ist besonders für Berufstätige geeignet, die
- im sozialen bzw. kommunalen Verwaltungsbereich tätig sind,
- bei einem Träger der Grundsicherung (Jobcenter) bzw. der Arbeitsförderung arbeiten oder eine solche Beschäftigung anstreben oder
- bei Institutionen beschäftigt sind, die auch mit ausbildungs- bzw. arbeitsmarktbezogenen Themen / Problemstellungen betraut sind (z.B. Bildungs- und Rehaträger, Schuldnerberatung, Drogenberatung etc.) und eine erweiterte Qualifikation erwerben möchten oder
- einen neuen Arbeitsbereich im Feld der sozialen Verwaltung bzw. bei anderen sozialen oder ausbildungs-/ arbeitsmarktbezogenen Organisationen anstreben
Berufsbegleitend Studierende können, bei Erfüllung aller grundlegenden Voraussetzungen, direkt im Anschluss an das Studium das Aufbaumodul „Case Management“ besuchen und damit zeitnah das entsprechende Zertifikat der DGCC erwerben.