Gremien und Organe
: am Fachbereich SozialwesenDiese Seite informiert über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Gremien und Organe des Fachbereichs Sozialwesen. Dazu zählen der Fachbereichsrat, der Prüfungsausschuss und der Praktikumsausschuss.
Fachbereichsrat
Mitglieder
(Die Amtszeit beginnt am 01.04.2025 und dauert zwei Jahre.)
Professorale Mitglieder

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 26, Raum 112

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 22

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 004

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 24, Raum 003

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 24, Raum 107

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 106

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 10
Wissenschaftliches Mitglied
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 223
Administrativ-technisches Mitglied

B.Sc. Angewandte Informatik
Gebäude 21, Raum 003
Studentische Mitglieder
Christine Hannelore Keil
Antonia Rotte
Justin Leon Taylor
Viktoria Wiebe
Aufgaben
Rechtliche Grundlage:
§ 44 HHG Fachbereichsrat
(1) Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Er ist zuständig für:
1. Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen,
2. Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
3. Abstimmung der Forschungsvorhaben,
4. Vorschläge für die Entwicklungsplanung,
5. Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen nach § 7 Abs. 3,
6. Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission,
7. Entscheidungen nach § 25, Vorschläge nach § 26 sowie Beauftragungen nach § 32 Abs. 4,
8. Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen,
9. Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Arbeitsgruppen,
10. Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung.
(2) Dem Fachbereichsrat gehören sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an, an einer Fachhochschule sechs Mitglieder der Professorengruppe, vier Studierende und ein wissenschaftliches oder ein administrativ-technisches Mitglied. Die Mitglieder des Dekanats gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an.
(3) Die Dekanin oder der Dekan hat den Vorsitz im Fachbereichsrat.
(4) Nach der Bildung und Zusammenlegung von Fachbereichen setzt der Senat bis zur Wahl der Mitglieder nach Abs. 2 einen Fachbereichsrat ein.
Prüfungsausschuss
Mitglieder
Hinweis: Kontaktieren Sie den Prüfungsausschuss bitte direkt über die Vorsitzende!
Vorsitzende

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 8
Professorales Mitglied
Prof. Dr. Ines Kadler-Neuhausen
Studentisches Mitglied
Anna Hochholzer
Vertretungen
Prof. Dr. Stephanie Ernst
Prof. Dr. Jutta Buchner-Fuhs
Anne Zentgraf
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Studiengänge des Fachbereichs Sozialwesen.
Dem Prüfungsausschuss obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Festlegung der Prüfungstermine und Meldefristen für die Prüfungen und deren Bekanntgabe; pro Semester ist mindestens ein Prüfungstermin vorzusehen,
- Entscheidungen über Prüfungszulassungen,
- Entscheidungen über die mündliche Nachprüfung nach § 14 Abs. 2,
- Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung,
- Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnung,
- Organisation der Anrechnung von außerhalb der jeweils geltenden Studiengangsprüfungsordnung erbrachten Prüfungsleistungen
- Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer(Prüfungskommissionen)
Praktikumsausschuss
Mitglieder
Vertreter*innen des Fachbereichs

Staatl. anerkannte Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Gebäude 21, Raum 209

Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Gebäude 21, Raum 207

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 24, Raum 003

Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Gebäude 21, Raum 121
Vertreter*innen der Berufspraxis
Nicolas Bode
Ulrike Klingelhöfer
Vertreterinnen der Studierenden
Antonia Rotte
Nora Braun
Aufgaben
Die Aufgaben des Praktikumsausschusses ergeben sich aus den Satzungen der Studiengänge:
BASA-P (Studienbeginn ab WS 15/16): § 11