Lehrveranstaltung des masterstudiengangs Stdentinnen des Masterstudiengangs Human Rights Studies in Politics, Law and Society

Human Rights Studies in Politics, Law and Society (Master)

Human Rights Studies in Politics, Law and Society

Menschenrechte etablieren und bewahren

Der innovative Masterstudiengang Human Rights Studies in Politics, Law and Society qualifiziert Absolventinnen und Absolventen der Sozial-, Kultur-, Politik-, Wirtschafts-, Kommunikations- und Rechtswissenschaften oder der Philosophie mit einem besonderen Interesse an Menschenrechten für eine berufliche Laufbahn als Expert*innen in Menschenrechtsfragen.

In diesem interdisziplinär und sozialwissenschaftlich fundierten Studiengang befassen sich die Studierenden mit der historischen sowie gegenwärtigen Institutionalisierung und Implementierung der Menschenrechte im Bereich des Rechts, der Politik und der Zivilgesellschaft. Dabei finden rechts- und politikwissenschaftliche sowie soziologische Zugänge unter Berücksichtigung von Interkulturalität, Diversity und sozialwissenschaftlicher Methodenlehre Anwendung.

Auf einen Blick
Abschluss Master of Arts (M.A.)
Art des Studiums Präsenzstudium
Studienbeginn Wintersemester
Unterrichtssprache Englisch
Regelstudienzeit 4 Semester
Zulassungsfrei Ja
ECTS-Punkte 120 ECTS

Politik

Politische Fragen unserer Zeit diskutieren.

Global

Interkulturelle und interpersönliche Erfahrung im globalen Kontext verstehen.

Recht

Menschenrechtsentwicklungen und Machtprozesse reflektieren.

Der Masterstudiengang Human Rights Studies in Politics, Law and Society eignet sich insbesondere für Studieninteressierte mit einem ersten Studienabschluss in Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Philosophie oder ähnlichem mit Interesse an einem interdisziplinären Graduiertenstudium, das verschiedene Zugänge zu Fragen der Menschrechtsentwicklung vermittelt. Offenheit für die verschiedenen Disziplinen, Interesse an politischen Fragen, eine hohe Studienmotivation sowie solide Englischkenntnisse sind gute Voraussetzungen für die Aufnahme dieses Studiums. 

Im Laufe des Masterstudiums sind zehn Module zu absolvieren, die sich über vier Semester verteilen. In den ersten zwei Semestern werden Grundlagen über Geschichte und Theorien der Menschenrechte und Menschenrechtskodifikationen sowie sozialwissenschaftliche Methoden und Kenntnisse der juristischen Argumentation vermittelt. Kommunikation und Verständigung über Menschenrechte sind ein weiteres Thema des ersten Studienjahres, bevor die Studierenden ein mehrwöchiges Praktikum in einer für Menschenrechtsfragen relevanten Institution absolvieren. Im dritten Semester können zwei aus drei Schwerpunktmodulen ausgewählt werden, jeweils mit Fokus auf Arbeit, Wirtschaft und Diversity, Migration oder Kommunikation. Im vierten Semester wird die Master’s Thesis über eine in Studium oder Praktikum entwickelte Forschungsfrage angefertigt.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sollen die nationale, regionale und globale Entwicklung der Menschenrechte aus einem soziologischen, rechtlichen und politikwissenschaftlichen Blickwinkel begreifen. Darüber hinaus lernen sie wesentliche gesellschaftliche, politische und rechtliche Entwicklungsdynamiken kennen, die durch die Etablierung von Menschenrechten beeinflusst sind. Dabei befassen sie sich auch mit den Kodifikationen, den politischen Ebenen sowie den sozialen Institutionen, welche sich der Umsetzung von Menschenrechten widmen. Mit sozialwissenschaftlichen Methoden untersuchen sie eigenständig Fragestellungen im Hinblick auf Menschenrechte und lernen, Menschenrechtsentwicklungen argumentativ darzustellen und interkulturell zu verhandeln.

Ein abgeschlossenes, mindestens sechssemestriges B.A.- oder LL.B.-Studium, z.B. Sozial-, Rechts-, Wirtschafts-, Kulturwissenschaften, Philosophie, Soziale Arbeit im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes bzw. an einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule. Ein Zugang ist möglich, wenn im Bachelor-Studium sozial- und/oder rechtswissenschaftliche Kenntnisse im Umfang von mind. 40 ECTS erworben wurden. Bis zu 20 ECTS können alternativ im ersten Studienjahr nachbewiesen werden. Auflagen hierzu erteilt der Prüfungsausschuss. 2. der Nachweis von guten Kenntnissen der englischen Sprache. Für Studierende mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erfolgt der Nachweis guter Kenntnisse der englischen Sprache in der Regel durch einen TOEFL iBT Test Score von mindestens 79 oder Äquivalent (B2). Für Studierende mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium an einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule erfolgt der Nachweis der Kenntnisse in der englischen Sprache in der Regel durch einen TOEFL iBT Test Score von mindestens 79 oder Äquivalent,. Wenn die bestandene Abschlussprüfung in englischer Sprache erfolgte, gilt dies stets als Äquivalent für den TOEFL iBT Test Score von mindestens 79. Bezüglich der Kenntnisse in der englischen Sprache ist in geeigneter Weise der Nachweis zu führen, dass diese dazu hinreichen, der Lehre in dieser Sprache zu folgen; in Zweifelsfällen wird die Zulassung vom erfolgreichen Absolvieren eines Fachgesprächs in dieser Sprache an der Hochschule Fulda abhängig gemacht. 3. der Nachweis eines Bewerbungsschreibens in deutscher oder englischer Sprache, aus dem die Motivation für die Aufnahme des Studiums und die weiteren beruflichen Orientierungen hervorgehen.

Mit deutschen Bildungsnachweisen: 15. April bis 30. September; mit ausländischen Bildungsnachweisen: 1. März bis 30. September

Wichtiger Hinweis: Internationale Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studierendenvisum für Deutschland benötigen, müssen sich bis Juli bewerben, damit sie rechtzeitig den Zulassungsbescheid erhalten, um das Studium im Oktober aufzunehmen. Mit einem Zulassungsbescheid, den Sie für das Visum benötigen, können Sie ungefähr fünf bis acht Wochen nach Abgabe Ihrer Bewerbung rechnen. Erkundigen Sie sich bitte über die üblichen Visa-Bearbeitungszeiten in Ihrem Herkunftsland und besorgen Sie sich schon frühzeitig einen Termin in der zuständigen Botschaft. Bewerben Sie sich so früh wie möglich, damit Sie genug Zeit für Ihre Vorbereitungen (Visums-Beantragung, Zimmersuche etc.) haben.

International und Innovativ das Menschenrecht im Blick

Human Rights Studierende

Der Masterstudiengang qualifiziert für Tätigkeiten bei politischen Stiftungen und Think Tanks, bei nationalen, internationalen und europäischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, im Bereich Medien und Public Relations, in den Sekretariaten und Gremien der Menschenrechtskonventionen sowie in den Human Relations international tätiger Unternehmen, Organisationen und Bildungseinrichtungen.
 

Darüber hinaus eröffnet der Studiengang die Möglichkeit einer Promotion am Promotionszentrum Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität der Hochschule Fulda.

Studierende und Alumni berichten Eindrücke aus dem Studium

MAHRS is not only a contemporary and captivating study programme, it's a defining intercultural an interpersonal experience that inspires and empowers students to take on the complex struggles of a globalized world and strive for creating change.

Kathrin Studentin MAHRS
Kathrin, Studiengang M.A. Human Rights Studies in Politics, Law and Society

Rund ums Fach

Ihr Fachbereich

Der Studiengang wird am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften gelehrt. Informieren Sie sich auf den Webseiten des Fachbereichs über Ihr neues Umfeld, die Lehre und Ihre zukünftigen Professor*innen.

Zum Fachbereich SK

Vor dem Studium

Sie möchten an der Hochschule Fulda studieren, fühlen sich aber noch nicht genügend vorbereitet? Dann ist Pre-Study Fulda das Richtige für Sie.
Das Vorbereitungsprogramm richtet sich ganz nach den Bedürfnissen internationaler Studienbewerber*innen.

 

Kontakt bei Fragen

MAHRS Studiengangskoordination

Prof. Dr.

Matthias Klemm Dekan

Soziologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Organisation, Interkulturalität / Studiengangsleitung M.A. Human Rights Studies in Politics, Law and Society

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