zwei Studierende im Seminar schauen gemeinsam auf einen Laptop

Sozialrecht – dual / Migration und Recht (Bachelor)

Sozialrecht – dual / Migration und Recht

Soziale Gerechtigkeit und Vielfalt in unserer Gesellschaft einfordern

Der duale Studiengang Sozialrecht (Bachelor of Laws, LL.B.)  vermittelt rechtswissenschaftliche, soziale und ökonomische Kompetenzen für ein breites Tätigkeitsfeld in den Bereichen des Sozialrechts sowie des Migrationsrechts und der Migrationsrechtsberatung (neu).

Beide Ausbildungen zu Sozialjuristinnen und Migrationsjuristen sind ab dem Wintersemester 2025/26 in dualer Form studierbar. Duales Studium bedeutet, parallel zum Studium im Arbeitsfeld tätig zu sein. Während Sie also Sozialrecht / Migration und Recht studieren, arbeiten Sie gleichzeitig bei einem unserer Praxispartner im Bereich Sozialrecht oder Migrationsrecht. Dies ermöglicht eine intensive Theorie-Praxis-Verbindung sowie eine Ausbildung, in der alle Beteiligten den Bezug zur Praxis schätzen, der sich auch in den Studieninhalten und -aufgaben wiederfindet. Das duale Studium lohnt sich auch finanziell, denn hier gibt es in der Regel eine monatliche Vergütung.


Neu: „Migration und Recht“ studieren

Der Studiengang Sozialrecht - dual wird ab dem Wintersemester 2025/26 in der in Deutschland einzigartigen Variante „Migration und Recht“ angeboten. Das innovative Studium qualifiziert in den Bereichen des Migrationsrechts und der Migrationsrechtsberatung. Der Studiengang vermittelt fundiertes Wissen über zentrale Themen unserer Migrationsgesellschaft von hoher wirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Bedeutung wie Mobilität und Arbeitsmigration, Flüchtlingsschutz und Familienzusammenführung, Integration, Einbürgerung und soziale (Menschen-) Rechte. An der Schnittstelle von Recht und Sozialwissenschaften bereitet er Studierende darauf vor, aktiv zur Gestaltung einer gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen.
 

Unterschied zum Jura-Studium

Im Unterschied zum klassischen Jura-Studium, das sehr lange dauert und in erster Linie auf den Richterberuf (sowie die Rechtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft) vorbereitet, verleiht das Studium Sozialrecht den Titel Bachelor of Laws (LL.B.).  Absolvent*innen beider Studiengangsvarianten „Sozialrecht“ oder „Migration und Recht“ sind für ein sehr breites Berufsfeld in Unternehmen, der Sozialwirtschaft, über Behörden bis zu NGOs qualifiziert. Danach ist der Einstieg in den Job oder ein Masterstudium mit ggf. anschließender Promotion möglich.

 

Auf einen Blick
Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.)
Art des Studiums Duales Studium
Studienbeginn Wintersemester
Unterrichtssprache Deutsch
Regelstudienzeit 7 Semester
Zulassungsfrei Ja
ECTS-Punkte 210 ECTS

Recht

Sie helfen Menschen, zu ihrem Recht zu gelangen.

Wirtschaft

Sie treffen wichtige Entscheidungen im juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext.

Soziales

Sie handeln Kompromisse aus und finden Lösungen.

Das duale Studium richtet sich an Studieninteressierte,

 

  • die Menschen helfen wollen, zu ihrem Recht zu gelangen,
  • die gerne beraten, verhandeln und vermitteln,
  • die Interesse an existenziellen sozialen Fragen und Rechten haben,
  • die eine sinnstiftende und wertegeleiteten Tätigkeit suchen,
  • die es spannend finden, mit Argumenten und an Gesetzestexten zu arbeiten,
  • die europäisch und international denken und
  • die soziale und politische Zusammenhänge der Migrationsgesellschaft verstehen möchten.

Verbindung von Theorie und Praxis

Das Duale Studium wird als Studiengangsvariante studiert. Das bedeutet, dass das Studium zusammen mit den Vollzeitstudierenden des Präsenz-Studiengangs Sozialrecht absolviert wird. Insbesondere vom ersten bis zum fünften Semester werden die gleichen Module besucht. Da es sich bei dem dualen Studium um einen praxisintegrierten Studiengang handelt, wechseln sich die theoretischen Phasen mit Lehrveranstaltungen am Campus der Hochschule Fulda mit praktischen Phasen in der vorlesungsfreien Zeit beim Praxispartner ab.
 

Während der Vorlesungszeit im Semester besuchen die Studierenden die vorgesehenen Veranstaltungen und nehmen an den Prüfungen teil. In den vorlesungsfreien Zeiten finden Praxisphasen beim Praxispartner statt. Zudem absolviert man verschiedene, selbstgewählte Module im Laufe des Studiums sowie das Praxismodulsemester im fünften Semester und das Abschlussmodul, die Bachelorarbeit, in dem Partnerunternehmen. Dadurch erwerben Absolvent*innen in der dualen Variante für ihre zukünftige Beschäftigung in besonderem Maße Kompetenzen aus den Bereichen Zeitmanagement, Selbstorganisation, strukturiertes Arbeiten, Kommunikationsstrategien, Teamfähigkeit und Konfliktmanagement.
 

Die Studiendauer beträgt sieben Semester, davon
 

  • vier Semester Studium
  • ein Praxissemester
  • zwei Semester vertiefendes Studium mit Abschlussmodul


Die Studierenden konzentrieren sich bereits in den ersten Semestern auf die vielfältigen Anforderungen in der kommenden Praxis. Zunächst werden multidisziplinäre Grundlagen gelegt, wobei der Bereich Recht den größten Umfang besitzt. Es werden erste Schwerpunkte im Sozial- oder Migrationsrecht gewählt. Verbunden wird dies mit der Vermittlung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen. Erlernt werden

 

  •  juristische Konfliktlösungen
  • Entscheidungsfähigkeit im juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext
  • Kommunikations- und Beratungskompetenz


Ein Praxissemester bietet einen ersten Einstieg in spätere Arbeitsbereiche und kann ebenfalls im Bereich Sozialrecht oder Migrationsrecht gewählt werden. Hier werden die bisherigen theoretischen Kenntnisse in der Praxis erprobt und vertieft. An das Praxissemester schließt sich das vertiefende Studium mit dem Abschlussmodul im gewählten Rechtsbereich an.
 

Mit der Bachelorarbeit beenden die Studierenden an der Hochschule Fulda je nach gewählter Variante das Studium „Sozialrecht“ oder „Migration und Recht“.

 

Ablauf für Bewerber*innen mit Studienvertrag mit einem Kooperationspartner

Wenn Sie das duale Studium in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner der Hochschule durchführen möchten, richten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Bewerbung an einen oder mehrere Praxispartner. Die Bewerbung ist in der Regel ein Jahr vor Studienbeginn einzureichen. Die Bewerbungstermine können dort variieren - zum Teil werden Stellen bereits ein Jahr vor Studienbeginn ausgeschrieben, andere werden kurzfristig besetzt. Da der Studiengang erstmals im Oktober 2025/2026 startet, sprechen Sie Praxispartner gerne rechtzeitig möglichst bald an.

Es kann auch noch nach beginnendem Studium ein Praxispartner gefunden und in die Duale Variante gewechselt werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen bei vielen Praxispartnern ein Auswahlverfahren. Wer dieses Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, schließt mit dem Praxispartner einen Studienvertrag ab.

Im Anschluss an den Vertragsabschluss bewerben Sie sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Studiengang Sozialrecht / Migration und Recht Dual an der Hochschule Fulda. Der Studienvertrag muss hierbei in Kopie mit eingereicht werden.

Sollten Sie Fragen zur Zulassung und Bewerbung haben setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner für duales Studium in Verbindung.

Die Kombination eines Studiums mit ausgedehnten Praxisphasen bietet viele Vorteile: Das Wissen aus den Seminaren kann in der Praxis direkt angewendet werden und nach dem Studium startet man mit besten Karrierechancen in die Arbeitswelt. Mit der monatlichen Vergütung lohnt sich ein duales Studium auch finanziell.
 

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Hochschulzugangsberechtigung, Studienvertrag mit einem Unternehmen, mit dem die Hochschule einen Kooperationsvertrag geschlossen hat

Mit deutschen Bildungsnachweisen: 15. April bis 30. September; mit ausländischen Bildungsnachweisen: 1. März bis 30. September

Professor im Seminar steht an der Tafel

Informationen für Praxispartner

Das duale Studium Sozialrecht / Migration und Recht bringt nicht nur für die Studierenden viele Vorteile - auch Praxispartner können von der Nachwuchsförderung profitieren. Um dual Studierende an die Hochschule Fulda zu entsenden, schließen Praxispartner einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule Fulda, der die gemeinsame Durchführung des Studienprogramms regelt.

Als Sozialjurist*in Recht einfordern

Absolventinnen und Absolventen des Studiums „Sozialrecht“ können bei unterschiedlichsten Stellen tätig werden, zum Beispiel bei Sozialverbänden und -behörden, Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen, Gewerkschaften, in der Sozialpolitik, in der Sozialwirtschaft sowie in der freien Wirtschaft - insbesondere im Personalbereich. Fundiert ausgebildete Sozialrechtlerinnen und Sozialrechtler, die eine ebenso juristische wie soziale Qualifizierung vorweisen können, werden in diesen Bereichen gesucht.

Zu beispielhaften Berufsprofilen

Studentin im Seminar schaut nach vorne zur Lehrkraft

ALS MIGRATIONSJURIST*IN BERATEN UND ENTSCHEIDEN

Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Migration und Recht“ haben zahlreiche Möglichkeiten in einem Bereich mit Fachkräftemangel. Sie können bei Migrationsbehörden, NGOs wie Pro Asyl und Amnesty International oder Kanzleien tätig werden. Auch im sozialrechtlichen Umfeld gibt es viele Arbeitgeber, darunter Wohlfahrtsverbände, Jobcenter und Sozialversicherungen. Berufsfelder in der Sozialpolitik und Wirtschaft bieten ebenfalls interessante Perspektiven.

Rund ums Fach

Ihr Fachbereich

Der Studiengang ist ein Angebot des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften. Informieren Sie sich auf den Webseiten des Fachbereichs über Ihr neues Umfeld, die Lehre und Ihre zukünftigen Professor*innen.

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften

Vor dem Studium

Haben Sie Interesse an einer Online-Infosession? Wir stellen Ihnen unser Studiengangsangebot gerne vor.

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Offene Campustage

Kontakt bei Fragen

Fachliche Beratung

Prof. Dr. Axel Kokemoor

Sozialrecht, insbesondere Recht der sozialen Dienste

Fachliche Beratung

Prof. Dr. Anne Walter

Migrations- und Sozialrecht

Fachliche Beratung

LL.B. Sozialrecht Koordination