Steuerberater*in werden
Wir rüsten Sie für attraktive Tätigkeiten in einem spannenden Arbeitsmarkt mit Gestaltungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Sie lernen Steuern aus Sicht der Finanzwissenschaft zu betrachten: Durch Steuern werden die öffentlichen Haushalte finanziert. Die Steuerlast soll dabei gerecht verteilt werden. Durch bestimmte Besteuerungen kann der Staat zudem Anreize schaffen oder das Verhalten von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern steuern. Sie lernen, solche Ziele von Steuernormen zu erkennen und zu bewerten.
Steuern gehören zur Betriebswirtschaftslehre: Das externe Rechnungswesen berichtet vom Betriebsvermögen nicht nur für die Inhaber*Innen des Unternehmens und seine Gläubiger, sondern stellt auch die Vorbereitung für die Steuerbilanz. In der Betriebswirtschaftslehre wird nach optimalen Verhaltensweisen gesucht, um eine optimale Besteuerung zu erreichen, z.B. bei einem Grundstückskauf, bei der Unternehmensnachfolge oder bei einer Umstrukturierung im Unternehmen. Sie werden lernen, wie diese Ziele erreicht werden können, damit Sie in Ihrem Unternehmen der Geschäftsleitung passende Empfehlungen geben können.
Steuern gehören zur Rechtswissenschaft: Die Rechtswissenschaft bietet diejenigen Methoden an, um bestehende Steuernormen auslegen und neue Steuernormen entwickeln zu können. Dies beruht auf anerkannten Prinzipien, um vorhersehbare, gerechte Ergebnisse zu erreichen. In der Rechtswissenschaft beschäftigt man sich ferner mit dem Streit über Steuern und den außergerichtlichen sowie gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten. Sie lernen all dies, um mit den SteuerberaterInnen, den RechtsanwältInnen, der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten zusammenarbeiten zu können.
Wir rüsten Sie für attraktive Tätigkeiten in einem spannenden Arbeitsmarkt mit Gestaltungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Lernen Sie direkt die praktische Umsetzung bei einem Unternehmen vor Ort kennen.
Das Studium richtet sich insbesondere an Studienanfängerinnen und -anfänger, die ihre berufliche Zukunft in der Steuerberatung der Kanzleien, in den Steuer- und Finanzabteilungen nationaler und internationaler Unternehmen oder in der Finanzverwaltung sehen. Durch die fundierte Ausbildung im Steuerrecht, Rechnungswesen sowie Handels- und Gesellschaftsrecht mit der Integration der berufspraktischen Tätigkeit sind die Absolventinnen und Absolventen besonders für verantwortungsvolle Aufgaben in diesen Tätigkeitsbereichen vorbereitet. Die Nachfrage des Arbeitsmarktes nach Steuerfachkräften ist seit Jahren enorm.
Das deutsche und internationale Steuerrecht ist sehr vielschichtig und unterliegt einem ständigen Wandel, sodass für fachlich qualifizierte Absolventinnen und Absolventen auch in Zukunft hervorragende Berufsaussichten und sichere Arbeitsplätze bestehen werden. Dazu tragen auch ständig neue auftretende und zu lösende Steuerfragen bei (z.B. Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Besteuerung von Kryptowährungen, Besteuerung von Influencern und Influencerinnen).
Studieninteressierte, die steuerliche Bezüge erkennen, analysieren und strukturieren möchten, können sich mit diesem Studium auf eine gestalterische Tätigkeit in Kanzleien und Unternehmen vorbereiten. Wer weiß, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, kann die Geschäftsleitung oder Mandanten beraten, optimale Entscheidungen zu treffen. Dabei werden die Studierenden auch auf Tätigkeiten in Kanzleien mit internationaler Ausrichtung durch die Möglichkeit des Auslandssemesters und durch Module mit internationalem Bezug in besonderer Weise vorbereitet.
Für die angestrebte Tätigkeit in der Finanzverwaltung werden Kenntnisse vermittelt, um in verschiedenen Bereichen einsetzbar zu sein. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von einer Tätigkeit im Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung (Steuerveranlagung), über die Mitarbeit in der Außenprüfung, der Steuererhebung (z.B. Vollstreckung) und in anderen Behörden der Finanzverwaltung (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium).
Studieninteressierte sollte Interesse an wirtschaftlichen Bezügen, an Gesetzestexten und dem Aufbau der Finanzverwaltung haben – von den Finanzämtern bis zu den Finanzministerien.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, FOS) und über die gesamte Dauer des Studiums einen Studienvertrag mit einem Praxispartner der Hochschule Fulda.
Praxispartner der Hochschule Fulda sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die mit der Hochschule Fulda einen Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Studierenden des dualen Studiengangs Steuerlehre geschlossen haben. Praxispartner sind insbesondere Kanzleien, Unternehmen und Behörden der Finanzverwaltung.
Ablauf für BewerberInnen mit Studienvertrag mit einem Kooperationspartner
Wenn Sie das duale Studium in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner der Hochschule durchführen möchten, richten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Bewerbung an einen oder mehrere Praxispartner. Die Bewerbung ist in der Regel ein Jahr vor Studienbeginn einzureichen. Die Bewerbungstermine können dort variieren - zum Teil werden Stellen bereits ein Jahr vor Studienbeginn ausgeschrieben, andere werden kurzfristig besetzt. Da der Studiengang erstmals im Oktober 2023 startet, sprechen Sie Praxispartner gerne auch noch im Herbst/Winter 2022 oder sogar Anfang 2023 an.
Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen bei vielen Praxispartnern ein Auswahlverfahren. Wer dieses Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, schließt mit dem Praxispartner einen Studienvertrag ab.
Im Anschluss an den Vertragsabschluss bewerben Sie sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Studiengang Steuerlehre an der Hochschule Fulda. Der Studienvertrag muss hierbei in Kopie mit eingereicht werden. Informationen über die Bewerbungsfristen an der Hochschule finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen zur Zulassung und Bewerbung haben setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner für duales Studium in Verbindung.
Im ersten bis vierten Semester studieren Sie zunächst 13 Wochen in der Studienphase, nämlich jeweils fünf Module aus der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, dem Steuerrecht, dem externen Rechnungswesen und der Rechtswissenschaft. Sodann setzen Sie in jedem Semester mit der Praxisphase von 13 Wochen fort. Von diesen 13 Wochen werden beim Praxispartner acht Wochen als betriebliche Studienphase absolviert – hier überwiegt der Ausbildungscharakter –, sodann schließen sich fünf Wochen an, in denen die Studierenden beim Praxispartner mitarbeiten.
Durch diesen regelmäßigen Wechsel haben Sie beides – eine akademische Ausbildung und den ständigen Kontakt zur Praxis.
Nach dem vierten Semester können Sie an der Steuerfachangestelltenprüfung der Steuerberaterkammer Hessen teilnehmen und damit schon innerhalb des Studiums einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen. Damit verbessern Sie Ihre Position in den Kanzleien und können schon verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen.
Das fünfte Semester wird entweder als Berufspraktisches Studium bei einem Praxispartner oder als Auslandsstudium bei einer Partnerhochschule erbracht. Die Praxispartner können Ihnen damit einen Perspektivwechsel ermöglichen – beispielsweise wechseln Studierende aus der Finanzverwaltung für einige Zeit in Kanzleien und umgekehrt. Zudem kann Ihr Praxispartner besondere Schwerpunkte legen. Im Auslandsstudium können Sie eigene Schwerpunkte legen – auch schon mit Blick auf ein späteres Masterstudium. Beispielsweise können Sie weitere rechtswissenschaftliche Module belegen, wenn Sie mit einem rechtswissenschaftlichen Master fortsetzen möchten. Oder Sie belegen quantitative Fächer, weil Sie mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Master weiterstudieren möchten.
In der letzten Praxisphase wird beim Praxispartner die Bachelorarbeit geschrieben. Sie wählen den Schwerpunkt der Bachelorarbeit entweder im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder im Bereich Rechtswissenschaft. Sie werden – wie in jeder Praxisphase – von den Lehrenden der Hochschule unterstützt und bewertet. Mit diesem Schwerpunkt wählen Sie zugleich aus, ob Sie mit einem rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Grad abschließen möchten.
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester |
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Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre | Kostenrechnung und Controlling | Grundlagen der Volkswirtschaftslehre |
Mathematik | Handelsbilanzrecht | Investition und Finanzierung |
Finanzbuchführung | AO/FGO/Steuerstrafrecht | Jahresabschlussanalyse und Unternehmensbewertung |
Einkommen- und Lohnsteuer | Unternehmensrecht I | Bilanzsteuerrecht |
BGB | Einkommen- und Umsatzsteuer | Besteuerung von Körperschaften |
Praxisphase I | Praxisphase II | Praxisphase III |
4. Semester | 5. Semester | 6. Semester |
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Finanzwissenschaft | Auslandsstudium oder Berufspraktisches Studium | Digitalisierung in der Steuerberatung und Finanzverwaltung |
IFRS- und Konzernrechnungslegung | Internationales Steuerrecht und Steuerplanung | |
Verkehrsteuern, einschl. Vertiefung Umsatzsteuerrecht | Praxis der Bilanzierung und Besteuerung | |
Europa- und Arbeitsrecht | Rechtsformwahl und Besteuerung der Umwandlung | |
Besteuerung von Personenunternehmen | Spezielles Unternehmensrecht | |
Praxisphase IV | Praxisphase V | Praxisphase VI - Abschlussmodul |
Hochschulzugangsberechtigung,
Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau der Stufe C1 nach dem
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen, sofern es sich um eine
Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung handelt.
Nachweis des abgeschlossenen Studienvertrages mit einem Praxispartner der Hochschule Fulda
Mit deutschen Bildungsnachweisen: 15. April bis 30. September; mit ausländischen Bildungsnachweisen: 1. März bis 30. September
Die Behörden der Finanzverwaltung, Kanzleien und Unternehmen können ihren Nachwuchs aktiv fördern und in den Praxisphasen Schwerpunkte setzen, die passgenau zum späteren Tätigkeitsfeld sind.
Um Praxispartner der Studierenden werden zu können, schließen Sie mit der Hochschule zunächst einen Kooperationsvertrag, der die gemeinsame Durchführung des Studienprogrammes regelt.
Zusammen mit Ihnen als Praxispartner entwickeln wir den Studiengang kontinuierlich weiter. Sie können sich im Praxisbeirat engagieren und damit Impulse zu Fortentwicklung der Studieninhalte setzen.
Die Entsendung eines bzw. einer Studierenden in den dualen Studiengang Steuerlehre an die Hochschule Fulda kostet 200 Euro pro Studierenden und Monat. Bei der Entsendung mehrerer Studierender pro Praxispartner kann ein Staffelpreis vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Teilnahme am dualen Studium Steuerlehre erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin für duale Studiengänge.
Nach dem Bachelorabschluss können Sie in Kanzleien, Unternehmen und der Finanzverwaltung tätig sein. Natürlich können Sie die Tätigkeit auch wechseln. Nach drei Jahren einschlägiger Praxiserfahrung können sie sich zur Steuerberaterprüfung anmelden. Das erfolgreiche Ablegen dieser Prüfung hat den Vorteil, dass Sie in einer Kanzlei zum Berufsträger werden und sich alternativ selbständig machen können.
Die Absolventinnen und Absolventen können alternativ unmittelbar mit einem Masterstudium fortsetzen, da der Bachelorabschluss trotz sechs Semestern auf 210 ECTS angelegt und damit ein sogenannter Intensivstudiengang ist. Geeignete Masterstudiengänge sind etwa der Master Accounting Finance Controlling (AFC) an der Hochschule Fulda oder wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftliche Masterstudiengänge im Bereich der betrieblichen Steuerlehre (M.A./M.Sc.) bzw. des Steuerrechts (LL.M.).
Der Studiengang wird am Fachbereich Wirtschaft gelehrt. Informieren Sie sich auf den Webseiten des Fachbereichs über Ihr neues Umfeld, die Lehre und Ihre zukünftigen Professor*innen.
Sie möchten gerne dual studieren? Dann finden Sie hier eine Liste der Praxispartner.
Prof. Hon.-Prof. Dr.
Dominik SkauradszunBürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht
Prof. Dr.
Burkhard HockAllgemeine BWL, insbesondere Steuern und Wirtschaftsprüfung