Gasthörerschaft
Schön, dass Sie sich für eine Gasthörerschaft an unserer Hochschule Fulda interessieren.
Ab Anfang Januar bis zum 15.04. können Anmeldungen zur Gasthörerschaft für das Sommersemester vorgenommen werden.
Für ein Wintersemester wird die Anmeldung ab Ende August bis zum 15.10. freigeschaltet.
In den entsprechenden Zeiträumen wird das Anmeldungsformular auf dieser Seite freigeschaltet sein.
Was ist ein Gasthörer?
Eine Gasthörerschaft kann beantragen, wer seine Kenntnisse und sein Wissen in einzelnen Fachgebieten auffrischen oder erweitern möchte. Für die Aufnahme als GasthörerIn muss kein Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Hessisches Hochschulgesetz vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie die zahlreichen Angebote der Hochschule Fulda, um sich vorab zu orientieren, was Sie belegen möchten:
- Vorlesungsverzeichnis
- Prüfungsordnungen mit Modulbeschreibungen
- Die Seiten der einzelnen Fachbereiche und Studiengänge
Wir empfehlen Ihnen vor der Anmeldung die Kontaktaufnahme zu dem jeweiligen Fachbereich, der Studiengangskoordination bzw. -leitung.
Persönliches Beratungsgespräch:
- Frau Römmelt
- Sprachen: Frau Kirschenhofer
Kann ich an Prüfungen teilnehmen?
Nein. Sie sind nicht berechtigt, an Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen (§ 12 Hessische Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung).
Bekomme ich einen Studienausweis und/oder ein Semesterticket?
Nein. Gasthörerinnen und Gasthörer werden nicht immatrikuliert (§ 12 Hessische Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Sie haben keinen Studierendenstatus nach § 55 Hessisches Hochschulgesetz und erhalten kein Semesterticket.
Sie sind Hochschulangehörige nach § 32 Hessisches Hochschulgesetz und erhalten einen Hochschulausweis für Gasthörer*in. Mit diesem können Sie die Hochschul- und Landesbibliothek nutzen sowie in der Mensa essen (zum Gastpreis). Der Hochschulausweis ist ein Semester gültig.
Was kostet es?
Die Gasthörergebühr für ein Semester beträgt 100,- €.
Hinweis für Gasthörer*innen mit Flüchtlingsstatus
Gasthörer*innen mit Flüchtlingsstatus können ggfs. von den Gebühren befreit werden. Diese werden dann nach erfolgreicher Zulassung wieder erstattet. Bitte überweisen Sie direkt die Gebühr und wenden Sie sich nach erfolgter Zulassung an das International Office. Legen Sie dort Ihren aktuellen Aufenthaltstitel vor. (Ansprechpartnerin: Frau Christina Pitz, pitz@hs-fulda.de).
ACHTUNG - Im Wintersemester 2024/25 sind für alle Deutschkurse auf Niveau A1, A2 und B1 keine Zulassungen möglich.