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Hochschule Fulda

Gasthörerschaft

Schön, dass Sie sich für eine Gasthörerschaft an unserer Hochschule Fulda interessieren.

Ab Anfang Januar bis zum 15.04. können Anmeldungen zur Gasthörerschaft für das Sommersemester vorgenommen werden.

Für ein Wintersemester wird die Anmeldung ab Ende August bis zum 15.10.  freigeschaltet.

In den entsprechenden Zeiträumen wird das Anmeldungsformular auf dieser Seite freigeschaltet sein.

Was ist ein Gasthörer?

Eine Gasthörerschaft kann beantragen, wer seine Kenntnisse und sein Wissen in einzelnen Fachgebieten auffrischen oder erweitern möchte. Für die Aufnahme als GasthörerIn muss kein Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Hessisches Hochschulgesetz vorgelegt werden.

Bitte nutzen Sie die zahlreichen Angebote der Hochschule Fulda, um sich vorab zu orientieren, was Sie belegen möchten:

Wir empfehlen Ihnen vor der Anmeldung die Kontaktaufnahme zu dem jeweiligen Fachbereich, der Studiengangskoordination bzw. -leitung.

Persönliches Beratungsgespräch:

Kann ich an Prüfungen teilnehmen?

Nein. Sie sind nicht berechtigt, an Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen (§ 12 Hessische Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Bekomme ich einen Studienausweis und/oder ein Semesterticket?

Nein. Gasthörerinnen und Gasthörer werden nicht immatrikuliert (§ 12 Hessische Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Sie haben keinen Studierendenstatus nach § 55 Hessisches Hochschulgesetz und erhalten kein Semesterticket.

Sie sind Hochschulangehörige nach § 32 Hessisches Hochschulgesetz und erhalten einen Hochschulausweis für Gasthörer*in. Mit diesem können Sie die Hochschul- und Landesbibliothek nutzen sowie in der Mensa essen (zum Gastpreis). Der Hochschulausweis ist ein Semester gültig.

Was kostet es?

Die Gasthörergebühr für ein Semester beträgt 100,- €.

Hinweis für Gasthörer*innen mit Flüchtlingsstatus

Gasthörer*innen mit Flüchtlingsstatus können ggfs. von den Gebühren befreit werden. Diese werden dann nach erfolgreicher Zulassung wieder erstattet. Bitte überweisen Sie direkt die Gebühr und wenden Sie sich nach erfolgter Zulassung an das International Office. Legen Sie dort Ihren aktuellen Aufenthaltstitel vor. (Ansprechpartnerin: Frau Christina Pitz, pitz@hs-fulda.de).

ACHTUNG - Im Wintersemester 2024/25 sind für alle Deutschkurse auf Niveau A1, A2 und B1 keine Zulassungen möglich.

Susanne Römmelt

Studienbüro

Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in

Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in

Welche Veranstaltung möchten Sie an der Hochschule Fulda besuchen?

1. Gewünschte Lehrveranstaltung / Gewünschte Module:
2. Sie wissen bereits den Fachbereich, sind sich aber mit den Modulen noch unsicher?


Erklärung

Bitte unbedingt beachten:

1. Hinweis zum Status an der HFD Auf Ihren Antrag werden Sie als Gasthörer*in für das beantragte Semster zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Angehörige*r der Hochschule Fulda.

Gemäß § 12 abs. 2 der Hessischen Immatrikulationsverordnung vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert am 24. Oktober 2018, sind Sie berechtigt, die im Gasthörerschein aufgeführten Lehrveranstaltungen oder Studienangebote wahrzunehmen und in diesen Leistungsnachweise, die keine Prüfungsleistungen im Sinne des Prüfungsrechts sind, zu erwerben.

Sie sind nicht berechtigt, an Vor-,Zwischen- und Abschlussprüfungen, Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen.

2. Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Hochschule Fulda ein wichtiges Anliegen. Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für den Online Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in finden Sie --Link einfügen

3. Hinweis zur Semestergebühr

Die Semestergebühr für Gasthörer beträgt je Semester 100,00€ (§ 56HHG in der gültigen Fassung.) Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren entsteht mit der Anmeldung.

Bitte zahlen Sie die Gasthörergebühr von 100,00€ direkt an folgendes Konto:

Empfänger: Hochschule Fulda IBAN: DE85 5005 0000 0001 0064 93

Verwendungszweck: " Gasthörer" + Name/Vorname