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Hochschule Fulda

Zweitstudium aufnehmen

Sofern Sie bereits erfolgreich ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und die Aufnahme eines weiteren grundständigen Studiums an der Hochschule Fulda planen, erhalten Sie hier Detailinformation:

Als Zweitstudienbewerber*in gelten Sie nur, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang (Zulassungstyp "örtliche Zulassungsbeschränkung") bewerben und zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen ersten Studienabschluss erworben haben. Sie müssen im Bewerbungsportal entsprechende Angaben machen.
Bitte beachten Sie, dass Sie neben einem Nachweis Ihres Erststudiums noch ein Motivationsschreiben, das die Gründe für das gewünschte Zweitstudium enthält, einreichen müssen.
Wenn zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbungsabgabe das erste Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, gelten Sie nicht als Zweitstudienbewerber*in, auch wenn der Abschluss kurz bevorsteht.

Sofern Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang bewerben (Zulassungstypen "zulassungsfrei" sowie "Einzelentscheidung nach Prüfung") ist es weder für die Bewerbung noch für die Zulassungsentscheidung relevant, ob bereits ein erster Studienabschluss vorliegt. Bei der Immatrikulation müssen Sie diese Angabe aber dann aus Statistikzwecken machen und Nachweise dafür hochladen.

Bei einer Masterbewerbung ist es - unabhängig von Studiengang oder Zulassungtyp - nicht relevant, ob Sie bereits einen ersten Masterabschluss haben. Es gibt hierbei daher keine Zweitstudienbewerbung.
Sie müssen zwar spätestens bei der Immatrikulation entsprechende Angaben machen, diese dienen aber ausschließlich Statistikzwecken.

Die allgemeinen Fristen gelten ebenfalls für alle Zweitstudienbewerber.
 

Sie bewerben sich wie alle anderen Bewerber*innen bitte je nach Herkunft der Bildungsnachweise direkt über unser internes Bewerbungsportal horstl oder über uni-assist.

Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang müssen zusätzliche Fragen beantwortet und weitere Dokumente hochgeladen werden. Die Entscheidung wird kurz nach Bewerbungsschluss getroffen.

  • Ein Scan des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums. Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Zeugnis nachgewiesen sein.
  • Eine ausführliche schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch (möglichst mit Angabe über die bisherige Ausbildung, berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel).

Die Entscheidungen werden analog zu den Entscheidungen für "Erststudierende" getroffen.

- zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge: kurz nach 15.7./15.1.

- zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge: schnellstmöglich nach Bewerbungseingang