Fragen und Antworten

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen

Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(FAQs)

Förderrichtlinien der Hochschule Fulda zur Vergabe der Deutschlandstipendien 
(u.a. detaillierte Aufstellung zur Gewichtung der zugrunde liegenden Auswahlkriterien)

Informationen

... für Studierende

... für Fördernde

Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich bewerben?

Das Deutschlandstipendium wird an Bachelor- und Master-Studierende vergeben. Förderungsfähig sind ebenfalls berufsbegleitende und duale Studiengänge.

Sie können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester Ihr Studium an der Hochschule Fulda beginnen  und sich erfolgreich  immatrikulieren oder wenn Sie bereits eine immatrikulierte Studentin oder ein immatrikulierter Student der Hochschule Fulda sind.

Gefördert werden können Studierende aller Nationalitäten.

Bitte beachten Sie: Sie müssen im kompletten Förderzeitraum (zwei Semester) an der Hochschule Fulda eingeschrieben sein.

Sie können nicht gefördert werden, wenn Sie außerhalb der Regelstudienzeit studieren.

Nachlesen könne Sie diese Informationen in unseren Förderrichtlinien für das Deutschlandstipendium an der Hochschule Fulda.

Welchen Notendurchschnitt sollte ich für die Bewerbung auf das Stipendium mindestens haben?

Der Notendurchschnitt errechnet sich aus den eingereichten Bewerbungen innerhalb des Auswahlverfahrens. Vorab können wir daher keine Angaben über den Notendurchschnitt machen, Sie sollten sich also in jedem Fall bewerben.

Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Sie müssen keine Zeugnisse etc. Ihrer Bewerbung beifügen. Sie bewerben sich über ein Online-Formular. Sollten im Nachgang zu Ihrer Bewerbung noch Fragen offen sein, melden wir uns bei Ihnen.

Wie sollte ich mein Motivationsschreiben für die Bewerbung gestalten?

Wir haben für Sie einen Leitfaden zum Erstellen des Motivationsschreibens erstellt. In diesem finden Sie alle wichtigen Informationen.

Kann das Stipendium verlängert werden?

Ja. Das Stipendium wird zwar zunächst für ein Jahr bewilligt, eine Verlängerung ist aber grundsätzlich möglich. Nach einem Jahr können Sie wieder am Bewerbungsverfahren teilnehmen und werden als Bewerber*in für eine Weiterförderung bei uns geführt. Wir überprüfen dann, ob Sie die Förderkriterien weiterhin erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.

Wird das Stipendium auch bei einem Auslandsaufenthalt oder einem Urlaubssemester gezahlt?

Im Falle eines studiengangsbedingten Auslandsaufenthaltes wird das Stipendium gezahlt. Bei einem Urlaubssemester entfällt die Zahlung. Sie sollten sich also nicht für ein Stipendium bewerben, wenn Sie bereits wissen, dass Sie in den kommenden zwei Semestern ein Urlaubssemester machen wollen.

Wird das Stipendium auch bei einem Hochschulwechsel gezahlt?

Das Stipendium wird bei einem Hochschulwechsel bis zum Semesterende weitergezahlt. Eine Förderung darüber hinaus ist nicht möglich.

Wird das Stipendium auf die BAföG-Förderung angerechnet?

Nein. Dennoch müssen Sie Ihr zuständiges BAföG-Amt über den Erhalt der Förderung informieren.

Ich werde bereits durch ein Begabtenförderwerk gefördert. Kann ich mich auch für das Deutschlandstipendium bewerben?

Das richtet sich nach Art und Höhe der Stipendienförderung. Erhalten Sie bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, bekommen Sie kein Stipendium. Eine Doppelförderung durch Kombination unter anderem mit Begabtenförderungswerken ist ausgeschlossen. Ideelle Förderprogramme sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Muss ich das Stipendium nach dem Ende meines Studiums zurückzahlen?

Nein. Es handelt sich beim Deutschlandstipendium nicht um ein Darlehen.

Ich möchte mich für mein Masterstudium an der Hochschule Fulda um ein Deutschlandstipendium bewerben, erhalte aber mein Bachelorzeugnis erst nach Ende der Bewerbungsfrist. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Hochschule Fulda absolvieren, benötigen Sie keinen weiteren Nachweis.

Sollten Sie den Bachelor an einer anderen Hochschule durchführen, fordern wir von Ihnen - sofern in unserem Studienbüro noch keine entsprechenden Unterlagen vorliegen - ein vorläufiges Zeugnis von Ihnen an.

Kann ich mich aus schwerwiegenden Gründen auch über die Regelstudienzeit hinaus bewerben (Härtefallregelung)?

Aus schwerwiegenden Gründen können Sie um maximal 1 Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden (§8, Förderrichtlinien Deutschlandstipendium 2018).

Es handelt sich um Behinderungen, chronische Erkrankungen, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt.

In diesen Fällen füllen Sie bitte folgendes Formular digital aus, unterschreiben es und geben es entweder persönlich ab oder senden es uns via Post zu. Bitte beachten Sie, dass Sie die jeweiligen Nachweise direkt mit abgeben müssen.

Formular zur Verlängerung der Förderhöchstdauer - Härtefallregelung