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Hochschule Fulda

Exmatrikulation ohne Abschluss

Mit der Exmatrikulation wird Ihr Studium und Ihr Studierendenstatus an der Hochschule Fulda beendet.

Wenn Sie Ihr Studium ohne Abschluss beenden möchten, können Sie die Exmatrikulation selbstständig in horstl beantragen.

Bei gravierenden Gründen führen wir als Hochschule eine Exmatrikulation von Amts wegen durch.

Die Exmatrikulation bei einem erfolgreichen Studienabschluss muss nicht online beantragt werden. Infos dazu finden Sie hier: Zum Ende des Studiums

Die Exmatrikulation kann zu einem beliebigen Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragt werden.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie die Beantragung funktioniert.

Bitte beachten Sie: Bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester ist eine Rückerstattung des Semesterbeitrags nicht möglich und Ihr Studienausweis muss zeitgleich wieder bei uns eingereicht werden.

Die Beantragung der Exmatrikulation zu einem zurückliegenden Datum ist nicht zulässig. Der Antrag wirkt frühestens ab dem Folgetag des Antrageingangs.

Die Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation) wird aufgrung folgender Umstände durchgeführt:

  • Sie wurden aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheides immatrikuliert und die Immatrikulation wird zurückgezogen.
  • Sie haben sich nicht ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet.
  • Sie haben trotz Rückmeldung für das neue Semester den Semesterbeitrag nicht beglichen (z.B. Ihr Konto war nicht gedeckt oder ähnliches).
  • Sie haben die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Krankenkasse nicht nachgewiesen laut SGB (ausstehende Beitragszahlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse).
  • Sie haben ein Pflichtmodul Ihres Studienganges endgültig nicht bestanden. In diesem Fall erhalten Sie von uns einen offiziellen Negativbescheid per Post mit den rechtlichen Hintergründen und Möglichkeiten.

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de