Mutter mit Kind auf dem Arm und Buch in der Hand

Mutterschutz für Studierende

HS Fulda Logo in header
Hochschule Fulda


Auch für Studierende gilt das Mutterschutzgesetz, soweit Ort, Zeit oder Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der Hochschulausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Schwangeren und stillenden Studierenden muss damit grundsätzlich und ohne Antrag Mutterschutz gewährt werden.

Konkret bedeutet dies für schwangere und stillende Studierende:

  • Es besteht ein relatives Prüfungsverbot während der Mutterschutzfrist: Im Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt haben Studierende das Recht, nicht an Prüfungen teilnehmen zu müssen. Ebenso haben sie das Recht, sich von Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, Exkursionen sowie Labor- und Praktikumstätigkeiten freistellen zu lassen.
  • Studierende können auch während der Mutterschutzfrist an Prüfungen oder Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Dies muss schriftlich gegenüber dem jeweiligen Prüfungsausschuss erklärt werden (Formular Erklärung zur freiwilligen Absolvierung einer Prüfungsleistung während des Mutterschutzes verwenden). 
  • Es besteht der Anspruch auf Nachteilsausgleich während der Schwangerschaft (bspw. Ersatzleistungen bei Laborveranstaltungen).
  • Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit (in den ersten 12 Monaten nach der Geburt) haben Studierende das Recht, sich für Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, und zum Stillen des Kindes freistellen zu lassen.
Mitteilung der Schwangerschaft

  • Schwangere Studierende sind verpflichtet die Hochschule Fulda formlos über ihre Schwangerschaft informieren, um Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz zu nutzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Die Mitteilung erfolgt perE-Mail an das Studienbüro (horstl(at)hs-fulda.de) und den zuständigen Prüfungsausschuss, mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins (idealerweise durch Kopie des Mutterpasses). Weitere Nachweise können angefordert werden. Danach erhalten Studierende Informationen zu Schutzfristen, Mutterschutzhinweise und einen Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung (inkl. Ablaufschema).
Gefährdungsmitteilung

  • Nach Meldung einer Schwangerschaft erhalten die Studierenden einen Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung, um mögliche gesundheitliche Risiken im Studium und erforderliche Schutzmaßnahmen zu identifizieren.
  • Diese Beurteilung ist gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss auszufüllen und an das Studienbüro zurückzusenden. Dort wird die Beurteilung ausgewertet und archiviert.
  • Bei ausschließlich negativen Antworten bestehen keine besonderen Gefahren, und das Studium kann normal fortgesetzt werden. Bei positiven Antworten müssen Ersatzleistungen ohne Gesundheitsrisiko angeboten werden. Bei weiterem Beratungsbedarf informiert das Studienbüro gesondert.