Prüfungssituation, Hand mit Stift und Heft

Prüfungen

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Hochschule Fulda

Die zu erfüllenden Prüfungen oder Leistungen (Praktika etc.) Ihres Studienganges und die dazugehörigen Infos über Prüfungsform, Anmeldevoraussetzung usw. finden Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Bei konkreten Fragen zu den Prüfungsterminen oder inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Fachbereich.

WICHTIG - Bitte bringen Sie zu den Prüfungen Ihren Studienausweis als Identitätsnachweis mit und legen Ihn vor Prüfungsbeginn neben Ihren Platz.

Es sind noch Noten aus dem letzten Semester offen?
Die Lehrenden haben bis 2 Wochen nach dem Vorlesungsbeginn des neuen Semesters Zeit, die Prüfungen zu bewerten. Die Bewertung wird durch die Lehrenden selbstständig in Horstl eingebucht. Nach Ablauf der Frist werden die Prüfer automatisch von uns erinnert.

Bitte haben Sie hier etwas Geduld und schauen Sie regelmäßig in Ihr Horstl.

Prüfungsanmeldung /-abmeldung

  • Die Prüfungsanmelde- und abmeldezeiträume legt jeder Fachbereich individuell fest. In diesem Zeitraum können Sie sich selbstständig in Horstl zu Prüfungen an- und abmelden.
  • Bei Rückfragen zu den Zeiträumen und inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.
  • Bei technischen Problemen können Sie sich gerne mit einem entsprechenden Nachweis (z.B. Screenshot) bei uns melden: horstl(at)hs-fulda.de
  • Was tun, wenn die Anmeldung bzw. die Abmeldung vergessen wurde? Setzten Sie sich direkt mit Ihrem jeweiligen Prüfungsausschuss in Verbindung. Dieser entscheidet über eine nachträgliche An- oder Abmeldung. Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Ihres Fachbereichs.
Prüfungsunfähigkeit
Freiversuch und Notenverbesserung

Wie wird ein Freiversuch / Notenverbesserung beantragt?

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung / Chronischer Erkrankung

  • Ein Nachteilsausgleich kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, wenn eine chronische Krankheit oder einer Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung dadurch in der vorgeschriebenen Form und / oder Dauer nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.
  • Die Prüfungsleistung wird dann durch Nutzung technischer Hilfsmittel, eine andere Prüfungsform oder eine längere Bearbeitungszeit angepasst (siehe § 21 Abs. 1 ABPO).
  • Weder Inhalt noch Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung verändern sich durch einen Nachteilsausgleich, lediglich die Rahmenbedingungen werden so modifiziert, dass eine gleichberechtigte Teilhabe soweit es geht ermöglicht wird.
  • Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare zum Nachteilsausgleich.
Täuschung einer Prüfungsleistung

Alle Informationen rund um das Thema Täuschung einer Prüfungsleistung.

Bei negativen Entscheidungen haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.