Prüfungen

Die Studierenden haben im Verlauf ihres Studiums die nach den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erforderlichen Fächer erfolgreich abzulegen. Die Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Die Prüfungen finden während der Prüfungszeit statt. Zusätzlich können während der Vorlesungszeit studienbegleitende Leistungsnachweise (Praktika, Klausuren, Ausarbeitungen, Testate, Vorleistungen) erforderlich sein, die als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu erbringen sind. Diese werden grundsätzlich nach der Vorlesungszeit abgehalten.

Prüfungsanmeldung/-abmeldung

Alle Fachbereiche legen ihre Prüfungsanmelde- und abmeldezeiträume eigenständig und individuell fest.
Ab dem veröffentlichten Anmeldezeitpunkt können Sie sich für Ihre Modulprüfungen jederzeit über horstl innerhalb der genannten Frist an- oder abmelden.
Nach Ende der Anmeldefrist gibt es keinerlei Möglichkeit, hier noch Änderungen vorzunehmen.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zum Thema Prüfungsanmeldung/-abmeldung direkt an Ihren Fachbereich.

Prüfungsunfähigkeit

Für alle Prüfungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden können, muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden.

Das hochschulweit gültige Dokument finden Sie in horstl unter Mein Studium->Prüfungsunfähigkeit.

Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arzt und laden Sie die unterzeichnete Bescheinigung anschließend über horstl hoch. Andere Arten von Bescheinigungen, Attesten, etc. werden nicht akzeptiert!

Für den Upload können Sie das Dokument entweder einscannen oder mit dem Handy abfotografieren.

Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wird direkt dem Studienbüro online übermittelt. Eine persönliche Abgabe ist nicht mehr erforderlich! Bitte bewahren Sie das Original Dokument aber dennoch unbedingt auf.

Prüfungsform

Prüfungen können in verschiedenen Formen erbracht werden. Informationen welche Prüfungsform ein Modul hat, finden Sie in der Modulbeschreibung der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.

Prüfungsordnungswechsel

Sie möchten die Prüfungsordnung innerhalb Ihres Studienganges wechseln?

Hier finden Sie den Antrag auf Prüfungsordnungswechsel.

Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an sachbearbeitung@hs-fulda.de
Das Studienbüro ändert anschließend die im System hinterlegte Prüfungsordnungsversion.

Identitätsnachweis bei einer Prüfung

Ohne Identitätsnachweis können Sie nicht an der Klausur teilnehmen. Für die Identitätskontrolle bringen Sie bitte Ihren gültigen Studienausweis mit. Die Identitätskontrolle wird während der Klausur durchgeführt. Sie dürfen den Raum nicht vorher verlassen. Legen Sie Ihre Ausweise neben Ihren Platz, damit Sie beim Bearbeiten der Klausur nicht unnötig gestört werden.

Prüfung wiederholen: Jahresfrist, Freiversuch, Notenverbesserung

Sie haben eine Prüfung nicht bestanden:

Jahresfrist

  • Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem nicht bestandenen Versuch abgelegt werden.

  • Bei krankheitsbedingter Überschreitung der Jahresfrist ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Wird dies anerkannt, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden. Eine einfache Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist hier nicht mehr ausreichend!

  • ABER: Sie können beim Prüfungsausschuss eine Sondergenehmigung zur Streichung/Schiebung der Jahresfrist beantragen. Kontaktieren Sie dafür den Prüfungsausschuss bitte direkt.

Freiversuch

  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf Freiversuch besteht nicht.

  • Ob ein Freiversuch für Sie möglich ist, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. In diesem Zusammenhang können Sie selbst prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Anmeldung eines Freiversuchs erfüllen und wann dieser beantragt werden muss.

Sie haben eine Prüfung bestanden, möchten aber die Note verbessern:

  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung besteht nicht.

  • Ob ein Freiversuch zur Notenverbesserung für Sie möglich ist, entehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.

Grundlage hierfür ist §20 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen vom 11. Juli 2018.

Freiversuch beantragen Fachbereich Angewandte Informatik:
Für den Fachbereich Angewandte Informatik gibt es ein gesondertes Antragsformular, dass Sie im E-Learning (moodle) finden und in horstl hochladen müssen.

Freiversuch beantragen übrige Fachbereiche:
Senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit den folgenden Informationen an sachbearbeitung(at)hs-fulda.de
- Name und Matrikelnummer
- Modultitel
- Prüfungsdatum
- Name Prüfer*in

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Ein Nachteilsausgleich kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, wenn eine chronische Krankheit oder einer Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung dadurch in der vorgeschriebenen Form und/oder Dauer nicht oder nur teilweise erbracht werden kann. Die Prüfungsleistung wird dann durch Nutzung technischer Hilfsmittel, eine andere Prüfungsform oder eine längere Bearbeitungszeit angepasst (siehe § 21 Abs. 1 ABPO). Weder Inhalt noch Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung verändern sich durch einen Nachteilsausgleich, lediglich die Rahmenbedingungen werden so modifiziert, dass eine gleichberechtigte Teilhabe soweit es geht ermöglicht wird.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare siehe: www.hs-fulda.de/nachteilsausgleich.

Täuschung einer Prüfungsleistung

Alle Informationen rund um das Thema Täuschung einer Prüfungsleistung finden Sie hier.

Verlängerungsanträge für Bachelor-/oder Masterthesen

Falls Sie eine Verlängerung für Ihre Abschlussarbeit benötigen, müssen Sie einen formlosen Antrag mit Begründung an Ihren jeweiligen Prüfungsausschuss des Fachbereichs stellen.

Bei Fragen dazu steht Ihnen der für Ihren Fachbereich zuständige Sachbearbeiter*in zur Verfügung.