Abschlussunterlagen beantragen

Sie haben Ihr Studium erfolgreich absolviert? Herzlichen Glückwunsch! Sie können Ihre Abschlussunterlagen beantragen, sobald alle erforderlichen Leistungen in horstl verbucht wurden. Dies ist kein automatischer Prozess, Sie müssen die Beantragung unbedingt selbst in die Wege leiten. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob wirklich alle benötigten Leistungen vorhanden sind.

Sie müssen nun noch folgendes tun, um Ihre Abschlussunterlagen zu erhalten:

1. Abschlussunterlagen aktiv in horstl beantragen

Den Antrag stellen Sie in horstl über Mein Studium->Ende des Studiums->Digitale Beantragung der Abschlussunterlagen. In diesem Zusammenhang können Sie auch festlegen, wie Sie die Unterlagen erhalten möchten.

2. Persönliche Daten in horstl prüfen
Bitte prüfen noch einmal in horstl, ob alle Ihre Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, etc.) aktuell und korrekt geschrieben sind. So können fehlerhaft ausgestellte Zeugnisse verhindert werden und per Post versendete Abschlussunterlagen erreichen Sie auch.

3. E-Mails checken
Sie werden per E-Mail über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Abschlussunterlagen informiert, auch wenn vor Erstellung noch etwas zu klären ist. Dafür nutzen wir ausschließlich Ihre Hochschul-Mail-Adresse. Schauen Sie daher nach Beantragung der Abschlussunterlagen regelmäßig in Ihr Postfach.

4. Geduld haben
Nach Beantragung Ihrerseits erfolgt durch das Studienbüro die Überprüfung auf Vollständigkeit Ihrer Leistungen. Anschließend werden Ihre Abschlussunterlagen i. d. R. innerhalb von vier Wochen erstellt, von den verantwortlichen Personen unterschrieben und zur Abholung im Studienbüro bereitgelegt bzw. über den Postweg versandt.
Bitte bedenken Sie: Rund um das Semesterende kann es zu Verzögerungen kommen, da viele verwaltungstechnische Angelegenheiten zu erledigen sind!

Sofern Sie nach Ihrem Studienabschluss nicht an der Hochschule Fulda weiterstudieren, werden Sie exmatrikuliert. Details dazu finden Sie hier.

Hilfe bei Fragen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an das Studienbüro:
sachbearbeitung(at)hs-fulda.de

Prozess Abschluss-unterlagen

Hier können Sie nachlesen, wie der Prozess zur Erstellung der Abschlussunterlagen funktioniert.

Vollmacht

Hier erhalten Sie die Vollmacht zur Abholung der Abschlussunterlagen

Häufige Fragen (FAQ)

Weshalb funktioniert die Beantragung meiner Bachelor-Abschlussunterlagen nicht?

  • Bitte prüfen Sie sorgsam ob Sie alle Credit-Points erfolgreich absolviert haben. Hierzu können Sie die Übersicht Ihrer aktuellen Leistungen mit dem Modulhandbuch/Prüfungsordnung abgleichen
  • Bitte prüfen Sie auch, ob alle Leistungen richtig verbucht und zugeordnet sind. Beispielsweise die Zuordnung des Schwerpunktes, Wahlpflichtmodule etc... Prüfen Sie ebenfalls, ob evtl. Zusatzleistungen vorhanden sind und diese vollständig aufgelistet werden
  • Sollten noch Noteneintragungen fehlen oder unvollständig sein, setzen Sie sich bitte direkt mit den jeweiligen Prüfer*innen in Kontakt
  • Wenn Sie die o.g. Schritte geprüft haben und das Problem weiterhin besteht, können Sie sich gerne an sachbearbeitung(at)hs-fulda.de wenden

Warum funktioniert die Beantragung meiner Master-Abschlussunterlagen nicht?

  • Sie können nur beantragen wenn Sie einen 210-Credit-Points-Bachelor absolviert haben oder einen 180-Credit Points-Bachelor + 30 Credits-Points Auflagen erfüllt haben. Die zusätzlichen Module, um die 30 fehlenden Credit-Points zu erwerben, können innerhalb des Studiums nachgeholt werden. Dies kann beispielsweise durch zusätzliche Module an der Hochschule absolviert werden oder durch ein berufspraktisches Semester. Bitte prüfen Sie Ihre Leistungsübersicht, dort ist alles detailliert aufgeführt
  • Bitte prüfen Sie sorgsam ob Sie alle Credit-Points erfolgreich absolviert haben. Hierzu können Sie die Übersicht Ihrer aktuellen Leistungen mit dem Modulhandbuch/Prüfungsordnung abgleichen
  • Prüfen Sie auch, ob alle Leistungen richtig verbucht und zugeordnet sind. Beispielsweise die Zuordnung des Schwerpunktes, Wahlpflichtmodule etc... Prüfen Sie ebenfalls, ob evtl. Zusatzleistungen vorhanden sind und diese vollständig aufgelistet werden
  • Sollten noch Noteneintragungen fehlen oder unvollständig sein, setzen Sie sich bitte direkt mit den jeweiligen Prüfer*innen in Kontakt
  • Wenn Sie die o.g. Schritte geprüft haben und das Problem weiterhin besteht, können Sie sich gerne an sachbearbeitung(at)hs-fulda.de wenden

Was muss ich zur staatliche Anerkennung wissen?

  • Für die Beantragung der staatlichen Anerkennung reichen Sie im Praxisreferat des Fachbereichs Sozialwesen die Kopie Ihrer Abschlussurkunde sowie den Antrag ein. Dementsprechend müssen Sie im ersten Schritt die Abschlussunterlagen über horstl beantragen. Die Zuständigekeit der Ausstellung der Abschlussunterlagen liegt im Studienbüro.

Muss ich mich für das neue Semester zurückmelden, obwohl ich meine letzte Leistung bis zum 31. März/30. September absolviere?

  • Die Vorlesungszeiträume sind für das Sommersemester vom 01.04. - 30.09. und für das Wintersemester vom 01.10. - 31.03. eines jeden Jahres.
  • Wenn Sie Ihre letzte Leistung bis zum 31. März absolvieren, müssen Sie sich nicht für das Sommersemester zurückmelden. Ihre letzte Leistung liegt somit im Wintersemester unabhängig davon, wann die Begutachtung/Notengebung stattfindet. Ihre letzte Leistung zählt!
  • Gleiches gilt für das Sommersemester, wenn Sie Ihre letzte Leistung bis zum 30. September absolvieren, müssen Sie sich nicht für das Wintersemester zurückmelden.

Darf ich ein Semester nach meinem Abschluss eingeschrieben sein?

  • Sie haben die Möglichkeit in dem Semester eingeschrieben zu sein, indem Sie Ihre Abschlussunterlagen erhalten.
  • Dies bedeutet, wenn Sie Ihre letzte Leistung zwar im Wintersemester absolviert haben (bis 31. März), dürfen Sie sich dennoch für das Sommersemester zurückmelden, da Sie die Abschlussunterlagen auch erst im Sommersemester (ab 01.04.) erhalten werden.
  • Gleiches gilt für das Sommersemester und dessen Übergang in das Wintersemester.
  • Ausnahme: Wenn Sie innerhalb eines Semesters Ihre letzte Leistung absolvieren und Ihre Abschlussunterlagen erhalten, müssen Sie sich für das neue Semester in einen offenen Studiengang immatrikulieren.

Erhalte ich als Absolvent meine Semestergebühren zurück?

Wenn Sie sich für ein weiteres Semester zurückgemeldet haben (siehe genauere Erläuterung weiter oben) und im Nachhinein doch feststellen, dass Sie vom Semester zurücktreten möchten, bekommen Sie als Absolvent den bereits gezahlten Semesterbeitrag zurückerstattet. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf Rückerstattung stellen sowie die Chipkarte einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn ich noch ein weiteres Semester immatrikuliert bin, wird das Semester in den Abschlussunterlagen aufgeführt?

Nein, grundsätzlich werden in den Abschlussunterlagen keine Semester aufgeführt. Die Semesteranzahl ist nur in der Exmatrikulationsbescheinigung inbegriffen.

Wo kann ich meine Abschlussunterlagen beglaubigen lassen?

  • In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
  • Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde.
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Abschlussunterlagen auch bei uns im Studienbüro beglaubigen lassen. Pro Abschlussdokument kostet eine Beglaubigung 3 Euro laut Verwaltungskostenordnung.
  • Beglaubigungen sind jederzeit möglich - bitte bringen Sie dazu Ihre Originalunterlagen mit!
  • Die Gebühren für die Beglaubigung können Sie per EC-Karte an der Infothek oder per Überweisung begleichen. Bitte wenden Sie sich für eine Überweisung an Ihre Sachbearbeitung!

Was ist bei Verlust meiner Abschlussunterlagen zu tun?

  • Bei Verlust Ihrer Abschlussunterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung und beantragen eine Zweitschrift der entsprechenden Dokumente. Pro Abschlussdokument kostet eine Zweitausstellung 50 Euro laut Verwaltungskostenordnung.
  • Die Gebühren für die Zweitschrift können Sie per EC-Karte an der Infothek oder per Überweisung begleichen. Bitte wenden Sie sich für eine Überweisung an Ihre Sachbearbeitung.

Kann ich mir für die Zeit bis ich meine Abschlussunterlagen erhalte, ein vorläufiges Zeugnis ausstellen lassen?

Nein, ein vorläufiges Zeugnis erhalten Sie nicht separat. Bitte nutzen Sie hierzu Ihre Leistungsbescheinigung aus horstl und die Bescheinigungen die Ihnen in horstl zur Verfügung stehen.

Darf ich nach meinem Abschluss weitere Module belegen? Sprachkurse etc.?

  • Sie können Sprachkurse etc... belegen und absolvieren, diese werden jedoch nach Beendigung Ihres Studiums nicht mehr auf Ihre Abschlussunterlagen übertragen.
  • Sobald Sie Ihre Abschlussunterlagen beantragt haben stimmen Sie zu, dass Sie Ihr Studium abgeschlossen habe. Die Abschlussunterlagen werden ausgestellt und der Studiengang offiziell beendet.
  • Weitere Zusatzleistungen die Sie im Folgesemester nach Erstellung der Abschlussunterlagen erwerben, werden in einer separaten Leistungsbescheinigung aufgeführt, die jedoch keine Anlage zu den Abschlussunterlagen darstellt.

Weshalb erscheint beim Einscannen und Kopieren meiner Abschlussunterlagen im Hintergrund "Copy"?

  • Die Abschlussunterlagen werden auf fälschungssicherem Papier gedruckt. Das Papier beinhaltet zu Ihrem und unserem Schutz das Logo als Wasserzeichen sowie einen Kopierschutz in Größe A5 mit dem Wort "Copy".
  • Sobald das Papier Lichteinfluss ausgesetzt wird (beispielsweise beim Scannen oder Kopieren), greift die Fälschungssicherheit und die Kopie wird als "Copy" ausgewiesen. Dies verhindert den Missbrauch Ihrer Original-Dokumente.

Mein Exmatrikulationsgrund stimmt nicht mit dem wirklichen Ende des Studiums überein. Wie wird dies geändert?

  • Der Exmatrikulationsgrund „fehlende Rückmeldung“ wird in „Beendigung nach erfolgreichen Studium“ bei Erstellung Ihrer Abschlussunterlagen abgeändert. Bitte beantragen Sie Ihre Abschlussunterlagen selbstständig über horstl.