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Hochschule Fulda

Abschlussunterlagen beantragen

Sie haben Ihr Studium erfolgreich absolviert? Herzlichen Glückwunsch!

Sie können Ihre Abschlussunterlagen beantragen, sobald alle erforderlichen Leistungen in horstl verbucht wurden.

(Bachelor – 180 / 210 ECTS) – (Master – 90 / 120 ECTS und ggf. 30 ECTS zusätzl. Auflagenmodule)
Da die Beantragung der Abschlussdokumente nicht automatisch erfolgt, da die Möglichkeit besteht, noch Zusatzprüfungen zu belegen, bitten wir Sie, die Beantragung dessen eigenständig im horstl vorzunehmen.

Bitte beachten Sie nun die notwendigen Schritte, um Ihre Abschlussunterlagen zu erhalten:

1. Persönliche Daten in horstl prüfen

Bitte prüfen Sie vorab in horstl, ob alle Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, etc) der Richtigkeit entsprechen. Im Laufe der Beantragung bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben. Sollten Sie nach Erhalt der Dokumente feststellen, dass doch Fehler in den persönlichen Daten vorhanden sind, so kostet eine Neuerstellung der Abschlussdokumente 50€ laut Verwaltungskostenordnung. Durch die gründliche Prüfung vorab können fehlerhaft per Post versendete Abschlussunterlagen vermieden werden.

2. Abschlussunterlagen aktiv in horstl beantragen

Den Antrag stellen Sie in horstl über Mein Studium > Ende des Studiums > Digitale Beantragung der Abschlussunterlagen. In diesem Zusammenhang können Sie auch festlegen, wie Sie die Unterlagen erhalten möchten. (Per Post oder Abholung vor Ort / ggf. Bevollmächtigter mit einer Vollmacht).
Wichtig! Eine Beantragung Ihrerseits kann spätestens 1 Semester nach Exmatrikulation erfolgen. Andernfalls ist es nicht mehr über horstl möglich und wir übernehmen dann den Vorgang der Beantragung für Sie.

3. E-Mails checken
Sie werden per E-Mail über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Abschlussunterlagen informiert. Das trifft auch zu, wenn vor Erstellung noch etwas zu klären ist. Schauen Sie daher nach Beantragung der Abschlussunterlagen regelmäßig in Ihr Postfach um den aktuellen Stand zu erfahren.

4. Finale Fertigstellung der Abschlussdokumente
Nach Beantragung Ihrerseits erfolgt durch das Studienbüro i.d. R. von vier Wochen die Erstellung der Abschlussdokumente und die Weitergabe dessen an den zuständigen Dekan und den Präsidenten. Anschließend werden Ihre Abschlussdokumente zur Abholung im Studienbüro bereitgelegt bzw. über den Postweg per Einschreiben versandt.

Bitte beachten Sie: Rund um das Semesterende kann es zu Verzögerungen kommen, da viele verwaltungstechnische Angelegenheiten zu erledigen sind.

Hilfe bei Fragen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an das Studienbüro:
horstl(at)hs-fulda.de

Prozess Abschluss-unterlagen

Hier können Sie nachlesen, wie der Prozess zur Erstellung Ihrer Abschlussunterlagen funktioniert.

Vollmacht

Hier erhalten Sie die Vollmacht zur Abholung der Abschlussunterlagen

Häufige Fragen (FAQ)

  • Bitte prüfen Sie sorgsam ob Sie alle Credit-Points erfolgreich absolviert haben. Hierzu können Sie die Übersicht Ihrer aktuellen Leistungen mit dem Modulhandbuch/Prüfungsordnung abgleichen
  • Bitte prüfen Sie auch, ob alle Leistungen richtig verbucht und zugeordnet sind. Beispielsweise die Zuordnung des Schwerpunktes, Wahlpflichtmodule etc... Prüfen Sie ebenfalls, ob evtl. Zusatzleistungen vorhanden sind und diese vollständig aufgelistet werden
  • Sollten noch Noteneintragungen fehlen oder unvollständig sein, setzen Sie sich bitte direkt mit den jeweiligen Prüfer*innen in Kontakt
  • Wenn Sie die o.g. Schritte geprüft haben und das Problem weiterhin besteht, können Sie sich gerne an horstl(at)hs-fulda.de wenden
  • Sie können nur beantragen wenn Sie einen 210-Credit-Points-Bachelor absolviert haben oder einen 180-Credit Points-Bachelor + 30 Credits-Points Auflagen erfüllt haben. Die zusätzlichen Module, um die 30 fehlenden Credit-Points zu erwerben, können innerhalb des Studiums nachgeholt werden. Dies kann beispielsweise durch zusätzliche Module an der Hochschule absolviert werden oder durch ein berufspraktisches Semester. Bitte prüfen Sie Ihre Leistungsübersicht, dort ist alles detailliert aufgeführt
  • Bitte prüfen Sie sorgsam ob Sie alle Credit-Points erfolgreich absolviert haben. Hierzu können Sie die Übersicht Ihrer aktuellen Leistungen mit demModulhandbuch/Prüfungsordnung abgleichen
  • Prüfen Sie auch, ob alle Leistungen richtig verbucht und zugeordnet sind. Beispielsweise die Zuordnung des Schwerpunktes, Wahlpflichtmodule etc... Prüfen Sie ebenfalls, ob evtl. Zusatzleistungen vorhanden sind und diese vollständig aufgelistet werden
  • Sollten noch Noteneintragungen fehlen oder unvollständig sein, setzen Sie sich bitte direkt mit den jeweiligen Prüfer*innen in Kontakt
  • Wenn Sie die o.g. Schritte geprüft haben und das Problem weiterhin besteht, können Sie sich gerne an horstl(at)hs-fulda.de wenden
  • Für die Beantragung der staatlichen Anerkennung reichen Sie im Praxisreferat des Fachbereichs Sozialwesen die Kopie Ihrer Abschlussurkunde sowie den Antrag ein. Dementsprechend müssen Sie im ersten Schritt die Abschlussunterlagen über horstl beantragen.
  • Die Vorlesungszeiträume sind für das Sommersemester vom 01.04. - 30.09. und für das Wintersemester vom 01.10. - 31.03. eines jeden Jahres.
  • Wenn Sie Ihre letzte Leistung bis zum 31. März absolvieren, müssen Sie sich nicht für das Sommersemester zurückmelden. Ihre letzte Leistung liegt somit im Wintersemester unabhängig davon, wann die Begutachtung/Notengebung stattfindet. Ihre letzte Leistung zählt!
  • Gleiches gilt für das Sommersemester, wenn Sie Ihre letzte Leistung bis zum 30. September absolvieren, müssen Sie sich nicht für das Wintersemester zurückmelden.
  • Sie haben die Möglichkeit in dem Semester eingeschrieben zu sein, in dem Sie Ihre Abschlussunterlagen erhalten.
  • Dies bedeutet, wenn Sie Ihre letzte Leistung zwar im Wintersemester absolviert haben (bis 31. März), dürfen Sie sich dennoch für das Sommersemester zurückmelden, da Sie die Abschlussunterlagen auch erst im Sommersemester (ab 01.04.) erhalten werden.
  • Gleiches gilt für das Sommersemester und dessen Übergang in das Wintersemester.
  • Ausnahme: Wenn Sie innerhalb eines Semesters Ihre letzte Leistung absolvieren und Ihre Abschlussunterlagen erhalten, müssen Sie sich für das neue Semester in einen offenen Studiengang immatrikulieren.

Wenn Sie sich für ein weiteres Semester zurückgemeldet haben (siehe genauere Erläuterung weiter oben) und im Nachhinein doch feststellen, dass Sie vom Semester zurücktreten möchten, bekommen Sie als Absolvent den bereits gezahlten Semesterbeitrag zurückerstattet. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf Rückerstattung stellen sowie die Chipkarte einreichen.

Nein, grundsätzlich werden in den Abschlussunterlagen keine Semester aufgeführt. Die Semesteranzahl ist nur in der Exmatrikulationsbescheinigung sowie in der Studienverlaufsbescheinigung inbegriffen. Eine Mustervorlage, wie sich die Abschlussdokumente zusammensetzen, finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen unserer Hochschule.

  • In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
  • Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde.
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Abschlussunterlagen auch bei uns im Studienbüro beglaubigen lassen. Pro Abschlussdokument kostet eine Beglaubigung 5 Euro laut Verwaltungskostenordnung. Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente von uns beglaubigt werden können, die auch von uns ausgestellt wurden.
  • Beglaubigungen sind jederzeit möglich - bitte bringen Sie dazu Ihre Originalunterlagen mit!
  • Die Gebühren für die Beglaubigung können Sie per EC-Karte an der Infothek begleichen.
  • Bei Verlust Ihrer Abschlussunterlagen wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro und beantragen eine Zweitschrift der entsprechenden Dokumente. Pro Abschlussdokument kostet eine Zweitausstellung 55 Euro laut Verwaltungskostenordnung. Sie füllen dann die eidesstattliche Versicherung aus und begleichen den Betrag.
  • Die Gebühren für die Zweitschrift werden per Überweisung beglichen.

Nein, ein vorläufiges Zeugnis erhalten Sie nicht separat. Bitte nutzen Sie hierzu Ihre Leistungsbescheinigung aus horstl und die Bescheinigungen die Ihnen in horstl zur Verfügung stehen.

  • Sie können Sprachkurse etc... belegen und absolvieren, diese werden jedoch nach Beendigung Ihres Studiums nicht mehr auf Ihre Abschlussunterlagen übertragen.
  • Sobald Sie Ihre Abschlussunterlagen beantragt haben stimmen Sie zu, dass Sie Ihr Studium abgeschlossen habe. Die Abschlussunterlagen werden ausgestellt und der Studiengang offiziell beendet.
  • Weitere Zusatzleistungen die Sie im Folgesemester nach Erstellung der Abschlussunterlagen erwerben, werden in einer separaten Leistungsbescheinigung aufgeführt, die jedoch keine Anlage zu den Abschlussunterlagen darstellt.
  • Die Abschlussunterlagen werden auf fälschungssicherem Papier gedruckt. Das Papier beinhaltet zu Ihrem und unserem Schutz das Logo als Wasserzeichen sowie einen Kopierschutz in Größe A5 mit dem Wort "Copy".
  • Sobald das Papier Lichteinfluss ausgesetzt wird (beispielsweise beim Scannen oder Kopieren), greift die Fälschungssicherheit und die Kopie wird als "Copy" ausgewiesen. Dies verhindert den Missbrauch Ihrer Original-Dokumente.
  • Der Exmatrikulationsgrund „fehlende Rückmeldung“ wird in „Beendigung nach erfolgreichem Studium“ bei Erstellung Ihrer Abschlussunterlagen abgeändert. Bitte beantragen Sie Ihre Abschlussunterlagen selbstständig über horstl, damit dieser Vorgang letzten Endes zustande kommt.