Deutsche Sprachvoraussetzungen

Für Studiengänge, die gemäß ihrer Studien- und Prüfungsordnung erweiterte Deutschkenntnisse erfordern, müssen Bewerberinnen und Bewerber diese nachweisen. Der Nachweis erfolgt entsprechend der Rahmenordnung für deutsche Sprachprüfungen an Hochschulen (RO-DT) durch Vorlage der folgenden anerkannten Sprachzertifikate:

WICHTIG: Die Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Jahre sein. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres der Ausstellung.

Für die Bewerbung und die Zulassung ist eine Niveaustufe niedriger ausreichend. Spätestens zur Immatrikulation muss dann das gemäß Studien- und Prüfungsordnung geforderte Niveau nachgewiesen werden.

AUSNAHME: Bei den beiden Masterstudiengänge Data Science und Global Software Development müssen die geforderten Deutschkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorlegt werden.

Sprachniveau A1:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
  • DSH-1 oder besser
  • TestDaF mind. 4x3
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit bestandenem Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD-1 oder besser
  • Goethe-Zertifikat A1 oder besser
  • ÖSD Zertifikat A1 oder besser
  • Telc-Zertifikat Start Deutsch 1/ telc Deutsch A1 oder besser

Sprachniveau A2:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-1 oder besser
  • Test DaF mind. 4x3
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit bestandenem Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD-1 oder besser
  • Goethe-Zertifikat A2 oder besser
  • ÖSD Zertifikat A2 oder besser
  • Telc-Zertifikat Start Deutsch 2/ telc Deutsch A2 oder besser

Sprachniveau B1:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-1 oder besser
  • TestDaF mind. 4x3
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit bestandenem Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD-1 oder besser
  • Goethe-Zertifikat B1 oder besser
  • ÖSD Zertifikat B2 oder besser
  • Telc-Zertifikat Start Deutsch / telc Deutsch B1 oder besser

Sprachniveau B2:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-1 oder besser
  • TestDaF mind. 4x3
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit bestandenem Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD-1 oder besser
  • Goethe-Zertifikat B2 oder besser
  • ÖSD Zertifikat B2, C1 oder besser
  • Telc-Zertifikat Start Deutsch / telc Deutsch B1 oder besser

Niveau C1:

  • DSH-2 oder besser
  • TestDaF mind. 4x4
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit bestandenem Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
  • DSD-2 oder besser
  • Goethe-Zertifikat C1 oder besser
  • ÖSD Zertifikat C2 oder besser
  • Telc-Zertifikat C1 Hochschule

Niveau C2:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-3
  • TestDaF mind. 4x5
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Telc-Zertifikat Deutsch C2

Wenn Sie folgende Qualifikationen nachweisen können, sind Sie vom Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse befreit:

  • Hochschulzugangsberechtigung einer deutschsprachigen Einrichtung
  • Schulabschluss aus Österreich, der deutschsprachigen Schweiz oder Liechtenstein, der der deutschen Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) gleichgestellt ist
  • Ausländisches Zeugnis, das in „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung)“ unter Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) ausgewiesen sind.