HS Fulda Logo in header
Hochschule Fulda

Antrag auf Gasthörerschaft

Wichtige Information

Bitte unbedingt beachten:

1. Hinweis zum Status an der HFD

Auf Ihren Antrag werden Sie als Gasthörer*in für das beantragte Semster zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Angehörige*r der Hochschule Fulda.

Gemäß § 12 abs. 2 der Hessischen Immatrikulationsverordnung vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert am 24. Oktober 2018, sind Sie berechtigt, die im Gasthörerschein aufgeführten Lehrveranstaltungen oder Studienangebote wahrzunehmen und in diesen Leistungsnachweise, die keine Prüfungsleistungen im Sinne des Prüfungsrechts sind, zu erwerben.
Sie sind nicht berechtigt, an Vor-,Zwischen- und Abschlussprüfungen, Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen.

2. Hinweis zum Datenschutz
Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden und habe die Datenschutzinformation zur Kenntnis genommen.

3. Hinweis zur Semestergebühr
Die Semestergebühr für Gasthörerende beträgt je Semester 100,00€ (§ 56HHG in der gültigen Fassung.)
Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren entsteht mit der Anmeldung. Sie erhalten hierzu eine separate Rechnung.

Datenschutz Hinweis

Ihre Eingaben in diesem Formular werden nach 90 Tagen gelöscht.