Abschlussunterlagen beantragen

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Hochschule Fulda
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihr Studium erfolgreich absolviert.

Sie können Ihre Abschlussunterlagen beantragen, sobald alle erforderlichen Leistungen in horstl verbucht wurden (Bachelor – 180 / 210 ECTS; Master – 90 / 120 ECTS und ggf. 30 ECTS zusätzl. Auflagenmodule). Da Sie nach Ihrem Abschluss noch Zusatzprüfungen ablegen können, werden die Abschlussdokumente nicht automatisch erstellt. Bitte beantragen Sie deshalb Ihre Dokumente eigenständig im horstl-System.

Ihre Abschlussdokumente umfassen:

  • Urkunde: Verleiht den akademischen Grad.
  • Zeugnis: Weist Gesamtnote, Modulnoten, erworbene ECTS-Punkte, Titel der Abschlussarbeit und Abschlussdatum aus.
  • Diploma Supplement: Enthält Details/Inhalte des Studiengangs für internationale Transparenz und Vergleichbarkeit.

Notwendigen Schritte für den Erhalt der Abschlussunterlagen

1. Überprüfung Ihrer persönlichen Daten in horstl 

Prüfen Sie in horstl vorab, ob Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse korrekt sind. Bei der Beantragung bestätigen Sie die Richtigkeit dieser Angaben. Entdecken Sie nach Erhalt Ihrer Dokumente Fehler, kostet die Neuerstellung gemäß Verwaltungskostenordnung 55 EURO. Eine sorgfältige Vorabprüfung verhindert den Versand fehlerhafter Abschlussunterlagen.

2. Abschlussunterlagen aktiv in horstl beantragen

Seit dem 06.01.2025 werden im Rahmen der Beantragung der Abschlussunterlagen Signalprüfungen eingeführt. Diese Prüfungen dienen dazu, den reibungslosen Ablauf der Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente zu gewährleisten.

Was sind Signalprüfungen?
Signalprüfungen sind ein zusätzlicher Schritt, der sicherstellt, dass alle relevanten Leistungsnachweise und Formalitäten ordnungsgemäß abgeschlossen sind.

Wie funktioniert der Prozess?

  1. Loggen Sie sich in Ihr Studierendenportal ein.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Leistungen korrekt verbucht sind.
  3. Melden Sie die Signalprüfungen in horstl an.
     

3. E-Mails checken

Sie erhalten per E-Mail Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Abschlussunterlagen. Dies gilt auch, falls vor der Erstellung noch Klärungen nötig sind. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr Postfach, um den aktuellen Stand zu erfahren.

4. Finale Fertigstellung der Abschlussdokumente

Nach Ihrer Beantragung erstellt das Studienbüro in der Regel innerhalb von vier Wochen die Abschlussdokumente und leitet sie an den Dekan und Präsidenten weiter. Danach können Sie die Dokumente im Studienbüro abholen oder sie werden per Einschreiben versandt.
Der Versand der Unterlagen kostet zusätzlich 4,25 EURO (innerhalb Deutschlands) und 7,20 EURO (internationaler Versand). Nach der Antragsstellung im Portal horstl haben Sie die Möglichkeit eine Lastschrift anzulegen.

Bitte beachten Sie: Rund um das Semesterende kann es zu Verzögerungen kommen, da viele verwaltungstechnische Angelegenheiten zu erledigen sind.

Häufige Fragen (FAQ)

  • Prüfen Sie sorgsam, ob Sie alle Credit-Points erfolgreich absolviert haben. Vergleichen Sie Ihre aktuellen Leistungen mit dem Modulhandbuch oder der Prüfungsordnung.
  • Prüfen Sie, ob alle Leistungen korrekt verbucht und zugeordnet sind, z. B. Schwerpunkte und Wahlpflichtmodule.
  • Überprüfen Sie, ob Zusatzleistungen vorhanden sind und vollständig aufgelistet werden.

  • Bei fehlenden oder unvollständigen Noten kontaktieren Sie bitte direkt die Prüfer*innen.

  • Falls das Problem nach Überprüfung der Schritte weiterhin besteht, wenden Sie sich an horstl(at)hs-fulda.de.

  • Wenn Sie Ihre letzte Leistung bis zum 31. März/30. September absolvieren, brauchen Sie sich nicht für das nächste Semester zurückmelden. Ihre letzte Leistung zählt! 

  • Sie können in dem Semester eingeschrieben sein, in dem Ihnen Ihre Abschlussunterlagen ausgehändigt werden.
  • Wenn Sie Ihre letzte Leistung im Wintersemester (bis 31. März) abgeschlossen haben, können Sie sich trotzdem für das Sommersemester zurückmelden, da Sie Ihre Abschlussunterlagen erst ab dem 1. April erhalten. Dasselbe gilt für den Übergang vom Sommer- zum Wintersemester.

  • Wenn Sie sich gemäß §64 HessHG für ein weiteres Semester zurückgemeldet haben, erfolgt keine Erstattung der Semestergebühren.

  • Nein, in den Abschlussunterlagen werden keine Semester aufgeführt. Die Semesteranzahl erscheint nur in der Exmatrikulations-und Studienverlaufsbescheinigung. Eine Mustervorlage der Abschlussdokumente finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen unserer Hochschule.

  • In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
  • Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde.
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Abschlussunterlagen auch bei uns im Studienbüro beglaubigen lassen. Pro Abschlussdokument kostet eine Beglaubigung 5 Euro laut Verwaltungskostenordnung. Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente von uns beglaubigt werden können, die auch von uns ausgestellt wurden.
  • Beglaubigungen sind jederzeit möglich - bitte bringen Sie dazu Ihre Originalunterlagen mit!
  • Die Gebühren für die Beglaubigung können Sie per EC-Karte an der Infothek begleichen.

  • Bei Verlust Ihrer Abschlussunterlagen wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro und beantragen eine Zweitschrift. Pro Abschlussdokument kostet eine Zweitausstellung 55 Euro laut Verwaltungskostenordnung. Sie füllen dann die eidesstattliche Versicherung aus und begleichen den Betrag.
  • Die Gebühren für die Zweitschrift sind per Überweisung zu begleichen.

  • Nein, ein vorläufiges Zeugnis erhalten Sie nicht separat. Bitte nutzen Sie hierzu Ihre Leistungsbescheinigung aus horstl und die Bescheinigungen die Ihnen in horstl zur Verfügung stehen.

  • Sie können Sprachkurse etc... belegen und absolvieren, diese werden jedoch nach Beendigung Ihres Studiums nicht mehr in Ihre Abschlussunterlagen aufgenommen. 
  • Mit der Beantragung Ihrer Abschlussunterlagen bestätigen Sie den Abschluss Ihres Studiums. Die Abschlussunterlagen werden erstellt und der Studiengang offiziell beendet.
  • Zusatzleistungen, die Sie im Folgesemester nach Erstellung der Abschlussunterlagen erwerben, werden in einer separaten Leistungsbescheinigung aufgeführt. Diese Bescheinigung ist keine Anlage zu den Abschlussunterlagen.

  • Die Abschlussunterlagen sind auf fälschungssicherem Papier gedruckt. Zu Ihrem und unserem Schutz enthält es ein Wasserzeichen und einen Kopierschutz mit dem Wort "Copy" in Größe A5.
  • Sobald das Papier Licht ausgesetzt wird, wie beim Scannen oder Kopieren, aktiviert sich die Fälschungssicherheit und die Kopie zeigt "Copy". Dies schützt Ihre Originaldokumente vor Missbrauch.