Abschlussunterlagen beantragen

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihr Studium erfolgreich absolviert.

Sie können Ihre Abschlussunterlagen beantragen, sobald alle erforderlichen Leistungen in horstl verbucht wurden (Bachelor – 180 / 210 ECTS; Master – 90 / 120 ECTS und ggf. 30 ECTS zusätzl. Auflagenmodule). Da Sie nach Ihrem Abschluss noch Zusatzprüfungen ablegen können, werden die Abschlussdokumente nicht automatisch erstellt. Bitte beantragen Sie deshalb Ihre Dokumente eigenständig im horstl-System.

Ihre Abschlussdokumente umfassen:

  • Urkunde: Verleiht den akademischen Grad.
  • Zeugnis: Weist Gesamtnote, Modulnoten, erworbene ECTS-Punkte, Titel der Abschlussarbeit und Abschlussdatum aus.
  • Diploma Supplement: Enthält Details/Inhalte des Studiengangs für internationale Transparenz und Vergleichbarkeit.


In 4 Schritten zu Ihren Abschlussunterlagen

1. Datenprüfung in horstl 

Prüfen Sie Name, Geburtsdatum und Adresse. Bei der Beantragung bestätigen Sie die Richtigkeit dieser Angaben. 
Wichtig: Nachträgliche Korrekturen nach Dokumentenerstellung kosten 55 Euro (gemäß Verwaltungskostenordnung).

2.  Antragstellung & Signalprüfung

Seit Januar 2025 ist der Prozess durch Signalprüfungen abgesichert.

  • In horstl einloggen.
  • Vollständigkeit der Leistungen prüfen.
  • Signalprüfungen anmelden und Dokumente aktiv beantragen.

3. E-Mail-Postfach prüfen

Das Studienbüro kontaktiert Sie bei Rückfragen oder Statusänderungen ausschließlich über Ihre E-Mail-Adresse. Bitte regelmäßig prüfen!

4. Erstellung und Erhalt

  • Dauer: In der Regel ca. vier Wochen bis zur Unterschrift durch Dekanin oder Dekan und Präsident. (zum Semesterende ggf. länger)
  • Abholung: Nach Fertigstellung vor Ort im Studienbüro möglich.
  • Versand: Nach Anforderung und Zahlungseingang der Versandkosten (4,25 € Inland / 7,20 € Ausland) per Lastschrift über horstl möglich (Details ab S. 5 der Anleitung).

Häufige Fragen (FAQ)

  • Prüfen Sie sorgsam, ob Sie alle Credit-Points erfolgreich absolviert haben. Vergleichen Sie Ihre aktuellen Leistungen mit dem Modulhandbuch oder der Prüfungsordnung.
  • Prüfen Sie, ob alle Leistungen korrekt verbucht und zugeordnet sind, z. B. Schwerpunkte und Wahlpflichtmodule.

  • Überprüfen Sie, ob Zusatzleistungen vorhanden sind und vollständig aufgelistet werden.

  • Bei fehlenden oder unvollständigen Noten kontaktieren Sie bitte direkt die Prüfer*innen.

  • Falls das Problem nach Überprüfung der Schritte weiterhin besteht, wenden Sie sich an horstl(at)hs-fulda.de.

  • Nein, ein vorläufiges Zeugnis erhalten Sie nicht separat. Bitte nutzen Sie hierzu Ihre Leistungsbescheinigung aus horstl und die Bescheinigungen die Ihnen in horstl zur Verfügung stehen.

  • In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
  • Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde.
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Abschlussunterlagen auch bei uns im Studienbüro beglaubigen lassen. Pro Abschlussdokument kostet eine Beglaubigung 5 Euro laut Verwaltungskostenordnung. Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente von uns beglaubigt werden können, die auch von uns ausgestellt wurden.
  • Beglaubigungen sind jederzeit möglich - bitte bringen Sie dazu Ihre Originalunterlagen mit!
  • Die Gebühren für die Beglaubigung können Sie per EC-Karte an der Infothek begleichen.

  • Die Abschlussunterlagen sind auf fälschungssicherem Papier gedruckt. Zu Ihrem und unserem Schutz enthält es ein Wasserzeichen und einen Kopierschutz mit dem Wort "Copy" in Größe A5.
  • Sobald das Papier Licht ausgesetzt wird, wie beim Scannen oder Kopieren, aktiviert sich die Fälschungssicherheit und die Kopie zeigt "Copy". Dies schützt Ihre Originaldokumente vor Missbrauch.

  • Nein, in den Abschlussunterlagen werden keine Semester aufgeführt. Die Semesteranzahl erscheint nur in der Exmatrikulations-und Studienverlaufsbescheinigung. Eine Mustervorlage der Abschlussdokumente finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen unserer Hochschule.

  • Bei Verlust Ihrer Abschlussunterlagen wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro und beantragen eine Zweitschrift. Pro Abschlussdokument kostet eine Zweitausstellung 55 Euro laut Verwaltungskostenordnung. Sie füllen dann die eidesstattliche Versicherung aus und begleichen den Betrag.
  • Die Gebühren für die Zweitschrift sind per Überweisung zu begleichen.

  • Sie können Sprachkurse etc... belegen und absolvieren, diese werden jedoch nach Beendigung Ihres Studiums nicht mehr in Ihre Abschlussunterlagen aufgenommen. 
  • Mit der Beantragung Ihrer Abschlussunterlagen bestätigen Sie den Abschluss Ihres Studiums. Die Abschlussunterlagen werden erstellt und der Studiengang offiziell beendet.
  • Zusatzleistungen, die Sie im Folgesemester nach Erstellung der Abschlussunterlagen erwerben, werden in einer separaten Leistungsbescheinigung aufgeführt. Diese Bescheinigung ist keine Anlage zu den Abschlussunterlagen.