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Anerkennung von Studien-und Prüfungsleistungen

Anrechnung

Bereits mitgebrachte Studien- oder Prüfungsleistungen von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang können angerechnet werden. Gleiches gilt für außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen, beispielsweise im Rahmen einer Ausbildung oder durch Berufserfahrung. So müssen Sie vielleicht die ein oder andere Vorlesung bzw. Prüfung nicht (erneut) absolvieren.

Beantragung der Anerkennung

Stellen Sie den Antrag direkt beim Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs. Beachten Sie dabei die jeweiligen fachspezifischen Abläufe.

Verbuchung in horstl

Nach der Genehmigung leitet der Fachbereich das Formular an das Studienbüro weiter, das die Leistungen in horstl einträgt.

Formular für die Beantragung:

Anerkennungsformular

(bitte nur dieses Formular verwenden)