Exmatrikulation

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Hochschule Fulda

Mit der Exmatrikulation wird Ihr Studium und Ihr Studierendenstatus beendet.

Mögliche Gründe für eine Exmatrikulation:

  •     Unterbrechung/ Abbruch des Studiums
  •     Hochschulwechsel
  •     Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation)
  •     Sonstige Gründe

WICHTIG: Die Beantragung der Exmatrikulation zu einem zurückliegenden Datum ist nicht zulässig.

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro unter: horstl(at)hs-fulda.de

weitere Informationen

Klickanleitung Exmatrikulation

Exmatrikulation ohne Abschluss

Wenn Sie Ihr Studium ohne Abschluss beenden möchten, können Sie die Exmatrikulation selbstständig in horstl beantragen. Die Exmatrikulation kann zu einem beliebigen Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragt werden. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie die Beantragung funktioniert.

Exmatrikulation mit Abschluss

Möglichkeit 1: Sie studieren an der Hochschule weiter. (z.B. Master, anderer Studiengang)
Der vorherige Studiengang wird beendet und Sie können in Ihrem neuen Studiengang starten. Alle Bescheinigungen die Ihnen im horstl zur Verfügung stehen, werden während des gesamten Prozesses angepasst, sodass nur noch der aktuelle Studiengang zu sehen ist.

Möglichkeit 2: Sie studieren nicht weiter an der Hochschule
Sollte dies der Fall sein, beantragen Sie im horstl bitte eigenständig Ihre Exmatrikulation. Hierzu bedarf es der Angabe eines Grundes mit dem gewünschten Exmatrikulationsdatum.
Sollten wir bis zum Semesterende nichts von Ihnen hören, erfolgt die Exmatrikulation automatisch ohne zusätzlichen Antrag über horstl.

Die Exmatrikulation bei einem erfolgreichen Studienabschluss muss nicht online beantragt werden.

Exmatrikulation von Amts wegen

  • Bitte beachten Sie: Bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester ist eine Rückerstattung des Semesterbeitrags nicht möglich.
  • Die Exmatrikulation wird standardmäßig zum Ende eines laufenden Semesters (für das Sommersemester zum 30.09/ für das Wintersemester zum 31.03) ausgesprochen. Der Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters.
  • Eine Exmatrikulation zum Stichtag ist auch möglich. Bitte beachten Sie, dass der Studierendenstatus zum Stichtag erlischt, und dies finanzielle sowie versicherungstechnische Auswirkungen hat (z.B. Krankenversicherung, Bafög, Kindergeld).

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