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Krankenversicherung

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Hochschule Fulda

Hochschulen sind online mit den Krankenkassen vernetzt. Das elektronische Meldeverfahren führt dazu, dass es die sonst üblichen Krankenkassenbescheinigungen in Papierform nicht mehr gibt.

Folgende Informationen zur Krankenversicherung sind besonders wichtig für alle, die bereits immatrikuliert sind.

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de

Wechsel der Krankenkasse

Bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geben Sie bitte bei der neuen Krankenkasse unsere Absendernummer H0003119 für den automatischen Datenaustausch an. Die Krankenkasse schickt uns dann eine Meldung über Ihren (neuen) Versicherungsstatus und die neuen Versicherungsdaten werden bei uns im System hinterlegt. Das System antwortet automatisch an die neue Krankenkasse mit einer Bestätigung der Immatrikulation an der Hochschule Fulda.

Bei einem Wechsel von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse müssen Sie uns ebenfalls eine Meldung von einer gesetzlichen Krankenkasse zukommen lassen. Kontaktieren Sie nach Abschluss der neuen Versicherung eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht. Die gesetzliche Krankenkasse wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0003119 für den automatischen Datenaustausch bei der gesetzlichen Krankenkasse an.

Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge

Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln oder Sie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse über einen Zahlungsverzug der Beiträge informiert werden, müssen Sie aktiv werden. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind und in Zahlungsrückstand bei den Versicherungsbeiträgen geraten sind, wird die Krankenkasse eine entsprechende Meldung darüber an uns absenden. Dadurch wird automatisch die Rückmeldung ins nächste Semester für Sie gesperrt. Diese Sperre kann nur durch eine weitere Meldung der Krankenkasse gelöst werden. Diese wird nach Begleichung der ausstehenden Beiträge ebenfalls an uns übermittelt und die Sperre automatisch entfernt. Sofern diese Meldung nicht rechtzeitig vorliegt, ist eine Rückmeldung nicht möglich und wir müssen die Zwangsexmatrikulation durchführen.

Kein neuer Versicherungsnachweis bei internem Studiengangswechsel

Wenn Sie aktuell Student*in an der Hochschule Fulda sind und sich intern für einen neuen oder weiteren Studiengang bewerben und immatrikulieren, benötigen wir keinen neuen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus. Notwendig wird eine erneute Meldung von Seiten der Krankenkasse nur, wenn Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert wurden.

Immatrikulation in einen neuen/weiteren Studiengang

Wenn Sie aktuell Student*in an der Hochschule Fulda sind und sich intern für einen neuen oder weiteren Studiengang bewerben und immatrikulieren, benötigen wir keinen neuen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus.

Notwendig wird eine erneute Meldung von Seiten der Krankenkasse nur, wenn Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert wurden.