Prüfungssituation, Hand mit Stift und Heft

Prüfungen

Wichtige Infos auf einen Blick

Grundlagen: Details zu Leistungen und Regeln finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.

Support: Bei Termin- oder Inhaltsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.

Ausweispflicht: Legen Sie Ihren Studienausweis zu Prüfungsbeginn sichtbar neben Ihren Platz.

Offene Noten aus dem Vorsemester?
Lehrende können Noten bis zu zwei Wochen nach Semesterstart in horstl eintragen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Erinnerung durch das Studienbüro. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab und prüfen Sie regelmäßig Ihren Status in horstl.

Prüfungsanmeldung /-abmeldung

Die An- und Abmeldefristen werden von den Fachbereichen individuell festgelegt. In dieser Zeit verwalten Sie Ihre Prüfungen eigenständig über horstl.

Tipp: Notieren Sie sich die Fristen Ihres Fachbereichs bereits zu Semesterbeginn, um Stress in der Prüfungsphase zu vermeiden!

Frist verpasst?

Was tun, wenn Sie die Anmeldung bzw. die Abmeldung vergessen haben? 

  • Kontaktieren Sie umgehend Ihren zuständigen Prüfungsausschuss.
  • Dieser entscheidet im Einzelfall über eine nachträgliche Anmeldung.
  • Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihres jeweiligen Fachbereichs.

Unterstützung & Kontakt

  • Fragen zu Fristen & Inhalten: Wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat Ihres Fachbereichs.
  • Technische Probleme: Senden Sie eine E-Mail mit kurzem Nachweis (z. B. Screenshot) an horstl(at)hs-fulda.de.  

Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können, müssen Sie dies formgerecht nachweisen. 

Das richtige Formular

Nutzen Sie ausschließlich die offizielle Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung und lassen Sie diese vom Arzt ausfüllen. 

Wo ist diese zu finden?
In horstl unter Studienservice > Mein Studium > Prüfungsunfähigkeit

Wichtig: Ein normales ärztliches Attest wird nicht akzeptiert. 

Sonderfall: Abschlussarbeit

Sind Sie während Ihrer Abschlussarbeit krankgemeldet, gelten besondere Regeln:

  • Verlängerung: Das ursprüngliche Abgabedatum verschiebt sich um den Zeitraum Ihrer Krankschreibung nach hinten.
  • Fristen: Beachten Sie die maximale Verlängerungsfrist von 3 Monaten.
  • Rechtliches: Details finden Sie in § 24 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungen.

Hinweis: Laden Sie die Bescheinigung so früh wie möglich hoch, um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen.

Ablauf & Upload

  • Lassen Sie die Bescheinigung vollständig von Ihrem Arzt ausfüllen.
  • Laden Sie das Dokument anschließend im selben Reiter in horstl hoch.
  • Nach der Bearbeitung wird die Prüfung als Rücktritt (RT) verbucht. Der Versuch wird nicht gezählt und hat keine negativen Folgen für Ihren Status.

Freiversuch und Notenverbesserung

Sie möchten einen Freiversuch oder eine Notenverbesserung beantragen? 

So gehen Sie vor:

Täuschung einer Prüfungsleistung

Alle Informationen rund um das Thema Täuschung einer Prüfungsleistung.

Bei negativen Entscheidungen haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung / Chronischer Erkrankung

Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, um eine gleichberechtigte Teilhabe an Prüfungen zu ermöglichen.

Er dient dazu, Einschränkungen bei der Prüfungsdurchführung auszugleichen. 

Wichtig dabei:

  • Keine Inhaltsänderung: Das Niveau und die Inhalte der Prüfung bleiben identisch.
  • Modifizierte Rahmenbedingungen: Lediglich die Form oder die Bedingungen der Prüfung werden angepasst.
  • Rechtliche Grundlage: Details hierzu regelt § 21 Abs. 1 ABPO. 

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare zum Nachteilsausgleich.

Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor der Prüfung beantragt und genehmigt werden.