Rückmeldung / Semesterbeitrag

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Hochschule Fulda

Um im jeweils nächsten Semester das Studium fortzusetzen, müssen Sie sich dafür zurückmelden.
Das erledigen Sie bequem über horstl: Einfach innerhalb der Rückmeldefrist das Lastschriftmandat erteilen.

Unter Umständen ist die Rückmeldung ins nächste Semester nicht möglich, weil in horstl eine Sperre hinterlegt ist (fehlender Sprachnachweis, Zahlungsverzug Krankenkasse, Prüfung endgültig nicht bestanden o.ä.). Kümmern Sie sich dann umgehend um ausstehende Nachweise, damit die Sperre entfernt und die Rückmeldung fristgereicht durchgeführt werden kann.

Rückmeldezeitraum Sommersemester 2025Semesterbeitrag Präsenzstudium / Fernstudium
01.12.2024 bis 31.01.2025330,10 € (inkl. studentischem Deutschlandticket) / 106,85€ (beinhaltet kein studentisches Deutschlandticket)

 

 

 

 

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro: horstl(at)hs-fulda.de

Nachfrist zur Zahlung

Sie haben eine Nachfrist bis zum Freitag, den 28. Februar 2025, um den Semesterbeitrag zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Mahngebühr von 30 Euro fällig ist.

Zahlungsmethode
Der gesamte Betrag muss vor Ort an der Infothek mit einer EC-Karte gezahlt werden. Andere Zahlungsmethoden wie Lastschrift oder Überweisung stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Infothek befindet sich im Gebäude 10.

Öffnungszeiten der Infothek
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr. - Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr.
 

Rückmeldung für Sommersemester 2025
Wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 Ihr Studium abschließen, ist keine Rückmeldung für das Sommersemester 2025 erforderlich.


Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag für Studierendenwerk 93,70 Euro (Fernstudiengänge: 46,85)

  • Beitrag für AStA 10,00 Euro

  • studentisches Deutschlandticket 176,40 Euro

  • Verwaltungskostenbeitrag 50,00 Euro

Gesamt: 330,10 Euro Präsenzstudium (inkl. studentischem Deutschlandticket) / 106,85 Euro Fernstudium (beinhaltet kein studentisches Deutschlandticket)

 

Unter folgenden Umständen können Sie sich den Semesterbeitrag für ein neues Semester zurückerstatten lassen:

  • Sie haben den Beitrag doppelt gezahlt.
  • Sie haben die Zahlung im Rahmen der Rückmeldung geleistet, haben aber im vorherigen Semester eine Prüfung endgültig nicht bestanden und können den Studiengang nun nicht fortführen.

Sie können in dem Semester, in dem Ihnen das Zeugnis ausgehändigt wird, immatrikuliert bleiben.

Füllen Sie in diesen Fällen den Antrag auf Rückerstattung aus.


Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags

Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags