Schreibtisch mit Laptop und Blumentopf im Hintergrund

Beurlaubung

Sie möchten Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen? Auf Antrag können Studierende für ein oder mehrere Semester beurlaubt werden. Urlaubssemester zählen dabei nicht als Fachsemester. 

Fristen

  • Sommersemester: 30.04.
  • Wintersemester: 1.10.

Ausnahmen von der Frist: Sollte nach Semesterbeginn unvorhergesehen etwas dazwischenkommen (z. B. eine plötzliche Erkrankung), können Sie den Antrag noch bis zu 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn einreichen. Für ein bereits beendetes Semester ist rückwirkend keine Beurlaubung mehr möglich. 

 

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Beurlaubung (ausschließlich online im Portal horstl)
  • Nachweise über den Beurlaubungsgrund (z. B. ärztliches Attest, Praktikumsvertrag, Nachweis über Elternzeit)
     

Ablauf

Antrag stellen 

  • Stellen Sie den Antrag ausschließlich online in horstl unter: Mein Studium > Anträge > Beurlaubung. 
  • Hinweis: Eingehende Anträge in schriftlicher Form (per E-Mail oder Brief) werden nicht bearbeitet. 

Nachweise hochladen 

  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt mit Ihrem Antrag hoch. 

Prüfung und Bescheid

  • Sobald sich der Status Ihres Antrags ändert, erhalten Sie eine automatische Nachricht direkt im horstl unter „Meine Meldungen“.
  • Nach der Genehmigung ändert sich in der Studienbescheinigung der Hörerstatus. 
  • Die geänderte Studienbescheinigung finden Sie unter „Studienservice“ → „Bescheide/Bescheinigungen“.

Nicht vergessen!

Unbedingt Nachweise zu Ihrem Antrag auf Beurlaubung mit hochladen!