Mutter mit Kind auf dem Arm und Buch in der Hand

Mutterschutz für Studierende

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft! 

Die Hochschule Fulda unterstützt Sie dabei, Ihr Studium auch in dieser besonderen Lebensphase sicher und erfolgreich fortzuführen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Sie vor gesundheitlichen Gefährdungen und Benachteiligungen im Studium. Dieser Schutz gilt für alle verpflichtenden Veranstaltungen (Präsenzlehre, Labore, Exkursionen) sowie für Pflichtpraktika.

Ihr erster Schritt: Die Mitteilung

Um Ihre Schutzrechte in Anspruch nehmen zu können, informieren Sie die Hochschule bitte formlos über Ihre Schwangerschaft.

  • An wen? Per E-Mail an das Studienbüro (horstl(at)hs-fulda.de) und an Ihren Prüfungsausschuss.
  • Was wird benötigt? Nennen Sie Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin (idealerweise mit einer Kopie des Mutterpasses).
  • Was folgt? Sie erhalten von uns ein Infopaket zu Ihren individuellen Schutzfristen sowie den Bogen zur Gefährdungsbeurteilung.

Sicherheit geht vor: Die Gefährdungsbeurteilung

Gemeinsam mit Ihrem Prüfungsausschuss identifizieren wir mögliche Risiken (z. B. im Labor oder bei Exkursionen).

  • Ablauf: Sie füllen den Beurteilungsbogen gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss aus und senden ihn an das Studienbüro zurück.
  • Ergebnis ohne Gefährdung: Das Studium kann wie gewohnt fortgesetzt werden.
  • Ergebnis mit Gefährdung: Die Hochschule bietet Ihnen angemessene Ersatzleistungen an, damit Ihnen kein Nachteil im Studienverlauf entsteht. Sollte darüber hinaus Beratungsbedarf bestehen, wird Sie das Studienbüro hierüber gesondert informieren.

Ihre Rechte während der Schutzfristen

Die gesetzliche Schutzfrist beginnt in der Regel 6 Wochen vor und endet 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten).

  • Relatives Prüfungsverbot: Sie haben das Recht, während dieser Zeit von allen Prüfungen und Präsenzveranstaltungen freigestellt zu werden.
  • Freiwillige Teilnahme: Möchten Sie dennoch an Prüfungen teilnehmen? Das ist jederzeit möglich. Reichen Sie dafür einfach die schriftliche „Erklärung zur freiwilligen Absolvierung einer Prüfungsleistung“ beim Prüfungsausschuss ein.
  • Stillzeit & Vorsorge: In den ersten 12 Monaten nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Freistellung für Stillzeiten und ärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Checkliste

Checkliste:

  1. Schwangerschaft an das Studienbüro (horstl(at)hs-fulda.de) melden.
  2. Prüfungsausschuss informieren.
  3. Gefährdungsbeurteilung ausfüllen und zurücksenden.
  4. Bei Bedarf: Beratungstermin im Studienbüro vereinbaren.