Prüfungssituation, Hand mit Stift und Heft

Prüfungen

Wichtige Infos auf einen Blick

Grundlagen: Details zu Leistungen und Regeln finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.

Support: Bei Termin- oder Inhaltsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.

Ausweispflicht: Legen Sie Ihren Studienausweis zu Prüfungsbeginn sichtbar neben Ihren Platz.

Offene Noten aus dem Vorsemester?
Ihre Noten werden innerhalb der ersten zwei Wochen nach Semesterstart in horstl eingetragen. Nach Ablauf dieser Frist erinnert wir die Lehrenden automatisch an noch ausstehende Eintragungen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Nachfragen ab und prüfen Sie regelmäßig Ihren Status direkt in horstl.

Unterstützung & Kontakt

  • Fragen zu Terminen & Inhalten: Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Fachbereich.
  • Technische Probleme: Senden Sie eine E-Mail mit kurzem Nachweis (z. B. Screenshot) an horstl(at)hs-fulda.de.  

Prüfungsan- und -abmeldung

Die An- und Abmeldefristen werden von den Fachbereichen individuell festgelegt. Ihre Modulprüfungen melden Sie eigenständig über horstl an.

Tipp: Notieren Sie sich die Fristen Ihres Fachbereichs bereits zu Semesterbeginn, um Stress in der Prüfungsphase zu vermeiden!
 

Frist verpasst? 

Kontaktieren Sie umgehend Ihren zuständigen Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet im Einzelfall über eine nachträgliche Anmeldung.

Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können, müssen Sie dies formgerecht nachweisen.
Nutzen Sie ausschließlich die offizielle Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung und lassen Sie diese vom Arzt ausfüllen. 

Wo ist diese zu finden?
In horstl unter Studienservice > Mein Studium > Prüfungsunfähigkeit

Wichtig: Die einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird nicht akzeptiert. 

Ablauf & Upload

  • Lassen Sie die Bescheinigung vollständig von Ihrem Arzt ausfüllen.
  • Laden Sie das Dokument anschließend im selben Reiter in horstl hoch.
  • Nach der Bearbeitung wird die Prüfung als Rücktritt (RT) verbucht. Der Versuch wird nicht gezählt und hat keine negativen Folgen für Ihren Status.
  • Bei Ablehnung oder Nachfragen meldet sich die Hochschule bei Ihnen. 


Sonderfall: Krankschreibung bei der Abschlussarbeit

ausgestreckte Hand umgeben von fünf goldenen Sternen

Freiversuch und Notenverbesserung

Sie möchten einen Freiversuch oder eine Notenverbesserung beantragen? 

So gehen Sie vor:

Wechsel der Prüfungsordnung

Sie möchten zum nächsten Semester in eine neue Prüfungsordnung wechseln?

  • Fristen und Zeitpunkt: Der Wechsel gilt immer erst ab dem kommenden Semester und ist weder rückwirkend noch für das laufende Semester möglich.
  • Option zum vorzeitigen Wechsel: Ein Wechsel vor dem regulären Auslaufen Ihrer aktuellen PO setzt voraus, dass die bisherige Prüfungsordnung dies ausdrücklich zulässt. Maßgeblich ist der Paragraph zur Übergangsregelung. Dort muss ein freiwilliger Wechsel explizit vorgesehen sein.
  • Bereits absolvierte Semester: Diese verbleiben in der bisherigen Prüfungsordnung und werden nicht rückwirkend auf die neue Prüfungsordnung umgestellt.

So stellen Sie Ihren Antrag:
Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Wechselwunsch (unter Angabe der Ziel-Prüfungsordnung) an horstl(at)hs-fulda.de. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns Bescheid.

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung / Chronischer Erkrankung

Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, um eine gleichberechtigte Teilhabe an Prüfungen zu ermöglichen.

Er dient dazu, Einschränkungen bei der Prüfungsdurchführung auszugleichen. 

Wichtig dabei:

  • Keine Inhaltsänderung: Das Niveau und die Inhalte der Prüfung bleiben identisch.
  • Modifizierte Rahmenbedingungen: Lediglich die Form oder die Bedingungen der Prüfung werden angepasst.
  • Rechtliche Grundlage: Details hierzu regelt § 21 Abs. 1 ABPO. 

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare zum Nachteilsausgleich.

Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Ein Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor der Prüfung beantragt und genehmigt werden.

Täuschung einer Prüfungsleistung

Alle Informationen rund um das Thema Täuschung einer Prüfungsleistung.

Bei negativen Entscheidungen haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.