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Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung: Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch.
Liegt ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls vor, müssen Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aktiv werden: Sie sind in der Verantwortung, ihrem spezifischen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII nachzukommen.
Dieses Tagesseminar beleuchtet, wie pädagogische Fachkräfte bei einer Gefährdungseinschätzung vorzugehen haben und welche Verfahrensschritte und Maßnahmen einzuleiten sind.
Sie können sich jetzt auf die Interessentenliste setzen lassen. Sobald die Anmeldung freigeschaltet ist, werden Sie automatisch benachrichtigt.
Erzieher*innen, Lehrer*innen, Kindheitspädagog*innen, pädagogische und soziale Fachkräfte sowie Jugend- und Übungsleiter*innen.
Nach Abschluss des Tagesseminars wird eine aussagekräftige Teilnahmebestätigung ausgehändigt.
(Rechtliche) Definitionen der Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
Fälle und Formen, Risiko- und Belastungsfaktoren
Anhaltspunkte und Indizien für eine Kindeswohlgefährdung
Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Verfahren und Vorgehen der Betreuungseinrichtungen, Rolle der "Insoweit erfahrenen Fachkraft" (IseF)
Eventuelle Hilfen des Jugendamtes
Bearbeitung anonymisierter Fallstudien
Gerne bieten wir auch ein individuelles Inhouse-Angebot zum Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung an.
Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.
Telefon: 0661 9640 - 7414 / -7417
E-Mail: weiterbildung[@]hs-fulda.de