Ansprechperson für Antidiskriminierung

Das im Dezember 2021 novellierte Hessische Hochschulgesetz (Hess. HG) stärkt den Schutz vor Diskriminierung an Hochschulen. Diese sind dazu angehalten, ein diskriminierungsfreies Studium und eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit zu gewährleisten sowie bestehende Benachteiligungen ihrer Mitglieder und Angehörigen abzubauen. 

Die Ansprechperson für Antidiskriminierung ist für die Prävention und Aufklärung von Diskriminierung zuständig. Sie dient als erste Anlaufstelle für alle Hochschulangehörigen, die Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben. Entsprechend § 6 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG) arbeitet die Ansprechperson für Antidiskriminierung unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden. Diese Unabhängigkeit garantiert eine objektive Bearbeitung aller Anliegen, frei von Interessenskonflikten. Zudem ist sie über alle relevanten Vorhaben der Hochschule zu informieren und ist beispielsweise auch im Erweiterten Präsidium vertreten.

Wenn Sie eine Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen und aktuelle Sprechzeiten finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle (ADS).