Beratung und Unterstützung der Antidiskriminierungsstelle

Sexualisierte Belästigung und Gewalt, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung sind gesellschaftliche Probleme, die auch an Hochschulen auftreten können. Diese können in verschiedenen Formen und auf unterschiedlichen Wegen sichtbar werden. Manche Vorfälle sind eindeutig, andere hingegen subtiler. Betroffene haben oft das Gefühl, dass etwas nicht stimmt und sind verunsichert, ob und in welchem Rahmen sie die Vorfälle thematisieren können.

Beratung bei Diskriminierungserfahrungen

Ziel der Beratung ist es, von Diskriminierung Betroffene an der Hochschule bestmöglich zu unterstützen: Gemeinsam reflektieren wir den Vorfall, zeigen Handlungsmöglichkeiten auf, helfen bei der Entscheidung über weitere Schritte und begleiten den Prozess.

Themen der Beratung:

  • Vorfälle von Diskriminierung an der Hochschule Fulda aufgrund von beispielsweise Alter, Antisemitismus, Behinderung oder chronischer Erkrankung, ethnischer Herkunft bzw. rassistischer Zuschreibung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexualisierter Belästigung oder Gewalt, sexueller Identität oder sozialer Herkunft

  • Allgemeine Fragen und Unsicherheiten zum Themenfeld Diskriminierung

Unterstützungsangebot:

  • Vertrauliche Beratung, auf Wunsch anonym

  • In einem geschützten Raum über das Erlebte sprechen

  • Klärung der Handlungsoptionen, Beratung zum förmlichen Beschwerdeverfahren im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie

  • Hilfe und Begleitung im Entscheidungsprozess

  • Gegebenenfalls Weitervermittlung an andere (Beratungs-)Stellen

Zielgruppe:

  • Studierende und alle Angehörigen der Hochschule Fulda

Kontakt:

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals benachteiligt werden und dafür kein sachlicher Grund vorliegt.

Zu den schützenswerten Merkmalen zählen laut Gesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt-AGG) und der daran angelehnten Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule:

  • die ethnische Herkunft bzw. rassistische Zuschreibungen,

  • das Geschlecht,

  • die Religion oder Weltanschauung,

  • das Alter,

  • die sexuelle Identität,

  • eine chronische Krankheit oder Behinderung

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen von Verbänden und Politik  die dort aufgeführten Kategorien zu erweitern beispielsweise um:

  • die regionale Herkunft

  • Elternschaft/ Pflegeverantwortung

  • den sozialen Status oder

  • körperliche Merkmale

Als sexualisierte Belästigung, Gewalt oder Diskriminierung wird jedes sexualisierte Verhalten bezeichnet,  das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Das reicht von sexistischen Äußerungen bis hin zu körperlichen Übergriffen und umfasst auch das Zeigen pornografischer Bilder oder anzügliche Blicke. 

Eine unmittelbare Diskriminierung ist eine direkte Benachteiligung einer Person aufgrund einer der genannten Gründe. 

Unter einer mittelbaren Benachteiligung versteht man Regularien und Verfahren, durch die Menschen aufgrund einer der oben aufgelisteten Merkmale eine schlechtere Behandlung erfahren als Menschen, die dieses Merkmal nicht aufweisen. Beispiele hierfür sind eine unzureichende Barrierefreiheit oder, wenn bestimmte Angebote nur zu Uhrzeiten angeboten werden, zu denen Alleinerziehende keine Betreuung erhalten können. Zudem sind statistisch gesehen Frauen deutlich häufiger alleinerziehend als Männer. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn die Benachteiligung sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel angemessen und erforderlich sind (zum Beispiel ein Mentoringprogramm in MINT-Fächern, welches Männern nicht offen steht).

Die Antidiskriminierungsstelle berät sowohl zu direkter, unmittelbarer als auch indirekter, mittelbarer Benachteiligungen aufgrund einer der genannten Gründe und darüber hinaus und führt Maßnahmen durch um diesen entgegenzuwirken.

Die Hochschule Fulda trägt mit der Antidiskriminierungsrichtlinie dazu bei, ihre Mitglieder und Angehörigen vor Diskriminierung zu schützen. Die Antidiskriminierungsrichtlinie regelt die Verpflichtungen der Mitglieder und Angehörigen sowie den Umgang mit förmlichen Beschwerdeverfahren.

Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen sowie jedes Organ und jede Einrichtung der Hochschule Fulda.
Sie umfasst also alle Studierenden und Promovierenden (auch Studienbewerber*innen), alle Mitarbeitenden (auch Lehrbeauftragte), Professor*innen, Gasthörer*innen und Teilnehmende an Fortbildungen der Hochschule.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie gilt auf dem gesamten Gelände der Hochschule Fulda, was alle von der Hochschule genutzten Gebäude und die Außenflächen der Hochschule umfasst. Auch der von der Hochschule zur Verfügung gestellte digitale Raum fällt darunter.

Außerhalb des Hochschulgeländes gilt die Richtlinie, wenn ein konkreter Bezug zum Studium besteht (z.B. bei Exkursionen oder im Praktikum).

Die Richtlinie soll dazu beitragen, Diskriminierung innerhalb der Hochschule zu unterbinden.

Diskriminierung ist eine im Hochschulalltag wesentliche, unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung, die nicht durch einen besonderen Grund gerechtfertigt ist aufgrund 

  • der ethnischen Herkunft oder rassistischen Zuschreibung,

  • des Geschlechts,

  • der Religion oder Weltanschauung,

  • einer Behinderung,

  • des Alters,

  • oder der sexuellen Identität

Alle Mitglieder und Angehörigen sowie jedes Organ und jede Einrichtung der Hochschule Fulda befördern die Umsetzung der Richtlinie und unterstützen die Hochschulleitung und die Antidiskriminierungsstelle bei ihrer Arbeit gegen Diskriminierung.

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Fulda haben durch ihr Verhalten und Handeln zum konstruktiven Umgang mit Konflikten in der Hochschule mitzuwirken.

Die Hochschule Fulda ergreift zudem präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung. Sie bietet ihren Mitgliedern und Angehörigen Weiterbildungen bzw. Schulungen an, um Kompetenz im Umgang mit Diskriminierungen im Hochschulkontext zu erwerben und zu festigen.

Die Richtlinie regelt weiterhin Angebote der Antidiskriminierungsstelle wie bspw. Beratung, Begleitung und Konfliktlösung sowie Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen und das ans Justitiariat zu richtende Beschwerdeverfahren.

Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch anonym oder durch Nutzung eines Pseudonyms in Anspruch genommen werden.

Die Betroffenen entscheiden selbst, wie und ob weitere Schritte folgen und wie diese Aussehen (Ausnahmen gibt es bei einigen wenigen strafrechtlich relevanten schweren Vorwürfen). Die Antisdiskriminierungsberatung unterstützt Sie dabei eine Entscheidung zu treffen und begleitet Sie auf dem Weg.

Sensibilisierung und Prävention

"Dass irgendein Mensch auf Erden ohne Vorurteil sein könne, ist das größte Vorurteil"  August von Kotzebue (1761-1819)

Die ADS bietet Angebote im Bereich der Sensibilisierung der Hochschulöffentlichkeit an.

Workshops für Mitarbeitende und Studierende zu Diskriminierungsschutz und unconscious bias (Unbewusste Vorurteile) können auf Anfrage durchgeführt werden. Außerdem kann die Antidiskriminierungsstelle bei geplanten Veranstaltungen zum Themenfeld beraten und ggf. unterstützen.

Vorschläge und Wünsche zu bestimmten Themen und Formaten werden versucht bestmöglich in die Planung der Sensiblilisierungsmaßnahmen einzubeziehen. 

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Ansprechperson

Dr.

Pritima Chainani-Barta

Referentin für Interkulturalität und Kulturreflexivität

Ansprechperson für Diskriminierung gemäß Hess.HG

Gemäß des im Dezember 2021 novellierten Hessischen Hochschulgesetzes (Hess.HG) wurde an der Hochschule Fulda eine Ansprechperson für Antidiskriminierung benannt.

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