Datenschutz

Warum darf die Hochschule meine Daten für Befragungen verwenden?

Das Hessische Hochschulgesetz (§ 14) verpflichtet zur Durchführung von Evaluationen. Alle betroffenen Personen haben Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten, auf Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten sowie auf Datenübertragbarkeit. Sie können sich in diesem Fall an die zuständige Mitarbeiter*in der Hochschule wenden. Darüber hinaus steht den betroffenen Personen das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, der Hessischen Beauftragten* für Datenschutz und Informationsfreiheit (poststelle(at)datenschutz.hessen.de), zu.

 

Wie werden die Befragungsdaten verwendet und veröffentlicht?

Bei allen Erhebungen wird den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen, alle Evaluationsdaten werden mit großer Sorgfalt behandelt. Die Ergebnisse von Evaluationen werden nur unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten verarbeitet und im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen in aggregierter Form veröffentlicht, so dass eine Identifikation von Personen nicht möglich ist. Wir versichern, dass die Daten streng vertraulich behandelt und keine Anstrengungen zur Identifizierung einzelner Personen unternommen werden. Sämtliche Daten werden anonymisiert in die zweckgebundene Auswertung einfließen. Dies gilt im Besonderen auch für personenbezogene Daten in Freitextantworten, welche gemäß unserer Richtlinie zum Umgang mit Freitextantworten in Befragungen behandelt werden.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Europäische Datenschutz-Grundverordnung) gelten die Satzung zur Evaluation von Studium, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung an der Hochschule Fulda und die Satzung zum Schutz personenbezogener Daten bei Evaluationsverfahren als maßgeblicher Handlungsrahmen für unsere Aktivitäten. Alle datenschutzrechtlich relevanten Fragen werden mit der Datenschutzbeauftragten* der Hochschule Fulda abgestimmt.  Außerdem orientieren wir uns bei unserer Arbeit an den „Standards für Evaluation“ der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval), nach denen Evaluationen vier grundlegende Eigenschaften aufweisen sollen: Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Bei Fragen zur Durchführung der Evaluationen von Lehre und Studium an der Hochschule Fulda steht die Abteilung Dienstleistungen Lehre und Studium (evaluation(at)verw.hs-fulda.de) gerne zur Verfügung. Alle datenschutzrechtlich relevanten Belange sind mit der Datenschutzbeauftragten* der Hochschule Fulda abgestimmt, Rückfragen können an datenschutz(at)hs-fulda.de gerichtet werden.

Kontakt

Lisa Marg

Evaluation

Kontakt

Lisa Marg

Evaluation

+49 661 9640-9547
+49 661 9640-9559
Gebäude 41, Raum 107
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Bürozeiten
Montag - Freitag

Kontakt

Nadine Merkator

Evaluation

Kontakt

Nadine Merkator

Evaluation

+49 661 9640-9546
Gebäude 41, Raum 107
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Bürozeiten
Dienstag bis Freitag vormittags