Willkommen auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle

Antidiskriminierungsstelle

Diana Dreßler

Gebäude 20 , Raum 110
Diana Dreßler+49 661 9640-9295
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Consultation hours by appointment

Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) leitet sich aus der Antidiskriminierungsrichtlinie ab und ist mit deren Umsetzung beauftragt. Die Antidiskriminierungsstelle wirkt in ihrer Arbeit auf die Implementierung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule Fulda hin und ist zu erreichen unter: antidiskriminierung(at)hs-fulda.de

Ziel der ADS ist der Abbau von Benachteiligungen und Belästigungen (inkl. sexualisierter Belästigung und Gewalt) aufgrund einer schützenswerten Kategorie bzw. Mobbing im Bereich der Hochschule Fulda durch die Beratung und Sensibilisierung aller Hochschulangehörigen und -mitglieder und die Beratung und Begleitung von Betroffenen.  

Die Stelle wirkt auf einen konstruktiven Umgang mit Konflikten in der Hochschule hin und fördert einen offenen Umgang mit der Thematik.

  • Beratung aller Hochschulangehörigen und Mitglieder zu konstruktiven Ansätzen im Umgang zu Diskriminierung und Mobbing an der Hochschule
  • Einzel- und Verweisberatung von allen Hochschulmitgliedern und –angehörigen insbesondere Studierenden bei Diskriminierung und Mobbing sowie deren Unterstützung im Prozess der Konfliktlösung
  • Sensibilisierung aller Hochschulangehörigen und das Sichtbarmachen von Diskriminierung an der Hochschule 
  • Vernetzung und Kooperation mit bestehenden Beratungsangeboten und Stellen

Was ist eine Diskriminierung?

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals benachteiligt werden und dafür kein sachlicher Grund vorliegt.

Zu den schützenswerten Merkmalen zählen laut Gesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt-AGG) und der daran angelehnten Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule:

  • die ethnische Herkunft bzw. rassistische Zuschreibungen,
  • das Geschlecht,
  • die Religion oder Weltanschauung,
  • das Alters,
  • die sexuelle Identität,
  • eine chronischen Krankheit oder Behinderung

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen von Verbänden und Politik  die dort aufgeführten Kategorien zu erweitern beispielsweise um:

  • die regionale Herkunft
  • Elternschaft/ Pflegeverantwortung
  • den sozialen Status oder
  • körperliche Merkmale

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eine die Würde der betreffenden Person verletzendes Verhalten, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. 

Von Mobbing ist in der Regel die Rede, wenn das Verhalten mehrfach auftritt. Vor allem im rechtlichen Sinn wird erst nach mehreren Monaten von Mobbing gesprochen. 

Im Unterschied zu Diskriminierung ist Mobbing nicht an eine Merkmalszuschreibung geknüpft.

Was ist sexualisierte Belästigung, Gewalt oder Diskriminierung?

Als sexualisierte Belästigung, Gewalt oder Diskriminierung wird jedes sexualisierte Verhalten bezeichnet,  das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Das reicht von sexistischen Äußerungen bis hin zu körperlichen Übergriffen und umfasst auch das Zeigen pornografischer Bilder oder anzügliche Blicke. 

Welche Diskriminierungsformen gibt es?

Eine unmittelbare Diskriminierung ist eine direkte Benachteiligung einer Person aufgrund einer der genannten Gründe. 

Unter einer mittelbaren Benachteiligung versteht man Regularien und Verfahren, durch die Menschen aufgrund einer der oben aufgelisteten Merkmale eine schlechtere Behandlung erfahren als Menschen, die dieses Merkmal nicht aufweisen. Beispiele hierfür sind eine unzureichende Barrierefreiheit oder, wenn bestimmte Angebote nur zu Uhrzeiten angeboten werden, zu denen Alleinerziehende keine Betreuung erhalten können. Zudem sind statistisch gesehen Frauen deutlich häufiger alleinerziehend als Männer. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn die Benachteiligung sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel angemessen und erforderlich sind (zum Beispiel ein Mentoringprogramm in MINT-Fächern, welches Männern nicht offen steht).

 

Wenn ein Fisch daran gemessen wird, wie gut er auf einen Baum klettern kann, wird er immer denken, er wäre dumm.

Albert Einstein

Die ADS berät sowohl zu direkter, unmittelbarer als auch indirekter, mittelbarer Benachteiligungen aufgrund einer der genannten Gründe und darüber hinaus und führt Maßnahmen durch um diesen entgegenzuwirken.

Wozu eine Antidiskriminierungsrichtlinie?

Die Hochschule Fulda trägt mit der Antidiskriminierungsrichtlinie (ADR) dazu bei, ihre Mitglieder und Angehörigen vor Diskriminierung und Mobbing zu schützen. Die ADR regelt die Verpflichtungen der Mitglieder und Angehörigen sowie den Umgang mit Beschwerden.

Für wen gilt die Antidiskriminierungsrichtlinie?

Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen sowie jedes Organ und jede Einrichtung der Hochschule Fulda.
Sie umfasst also alle Studierenden und Promovierenden (auch Studienbewerber*innen), alle Mitarbeitenden (auch Lehrbeauftragte), Professor*innen, Gasthörer*innen und Teilnehmende an Fortbildungen der HS.

Wo gilt die Antidiskriminierungsrichtlinie?

Die Antidiskriminierungsrichtlinie gilt auf dem gesamten Gelände der Hochschule Fulda, was alle von der Hochschule genutzten Gebäude und die Außenflächen der Hochschule umfasst. Auch der von der Hochschule zur Verfügung gestellte digitale Raum fällt darunter.

Außerhalb des Hochschulgeländes gilt die Richtlinie, wenn ein konkreter Bezug zum Studium besteht (z.B. bei Exkursionen oder im Praktikum).

Was regelt die Antidiskriminierungsrichtlinie?

Die Richtlinie soll dazu beitragen, Diskriminierung und Mobbing innerhalb der Hochschule zu unterbinden.

Diskriminierung ist eine im Hochschulalltag wesentliche, unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung, die nicht durch einen besonderen Grund gerechtfertigt ist aufgrund 

  • der ethnischen Herkunft oder rassistischen Zuschreibung,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters
  • oder der sexuellen Identität

Alle Mitglieder und Angehörigen sowie jedes Organ und jede Einrichtung der Hochschule Fulda befördern die Umsetzung der Richtlinie und unterstützen die Hochschulleitung und die Antidiskriminierungsstelle bei ihrer Arbeit gegen Diskriminierung.

Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Fulda haben durch ihr Verhalten und Handeln zum konstruktiven Umgang mit Konflikten in der Hochschule mitzuwirken.

Die Hochschule Fulda ergreift zudem präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Mobbing. Sie bietet ihren Mitgliedern und Angehörigen Weiterbildungen bzw. Schulungen an, um Kompetenz im Umgang mit Diskriminierungen und Mobbing im Hochschulkontext zu erwerben und zu festigen.

Die Richtlinie regelt weiterhin Angebote der Antidiskriminierungsstelle wie bspw. Beratung, Begleitung und Konfliktlösung sowie Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen als auch das ans Justitiariat zu richtende Beschwerdeverfahren.

Wie läuft ein Beratungsprozess ab?

Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch anonym oder Nutzung eines Pseudonyms in Anspruch genommen werden.

Die Betroffenen entscheiden selbst, wie und ob weitere Schritte folgen und wie diese Aussehen (Ausnahmen gibt es bei einigen wenigen strafrechtlich relevanten schweren Vorwürfen). Die Antisdiskriminierungsberatung unterstützt Sie dabei eine Entscheidung zu treffen und begleitet Sie auf dem Weg.

 

Beratung, Begleitung und Konfliktbearbeitung

Die Antidiskriminierungsstelle bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der Hochschule Beratung im Umgang mit und im Kontext von Diskriminierung.

Die Beratungsstelle unterstützt Betroffene, denen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft bzw. rassistischen Zuschreibungen, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität, einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung an der Hochschule benachteiligt worden sind. Die Beratung ist in jedem Fall vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym durchgeführt werden. Sie können die Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diskriminiert worden sind.

Mögliche Inhalte der Beratung:

  • Reine Mitteilung und Dokumentation des Vorfalls

  • in einem geschützten Raum über das Erlebte sprechen ohne weitere Schritte

  • Gemeinsame Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit der Erfahrung und Handlungsoptionen

  • Durchführung eines Vermittlungsgespräches

  • Beratung zum internen Beschwerdeverfahren im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie

  • Begleitung im Beschwerdeverfahren

  • Vermittlung zu anderen Beratungsstellen

Neben der Beratung von Betroffenen kann die Beratungsstelle von allen Hochschulangehörigen und Mitgliedern bei  allen allgemeinen Fragen und Unsicherheiten zum Themenfeld Diskriminierung kontaktiert werden.

Termine der offenen Sprechstunden im Kalender

Sensibilisierung und Prävention

"Dass irgendein Mensch auf Erden ohne Vorurteil sein könne, ist das größte Vorurteil"  August von Kotzebue (1761-1819)

Die ADS bietet Angebote im Bereich der Sensibilisierung der Hochschulöffentlichkeit an.

Workshops für Mitarbeitende und Studierende zu Diskriminierungsschutz und unconscious bias (Unbewusste Vorurteile) können auf Anfrage durchgeführt werden. Außerdem kann die Antidiskriminierungsstelle bei geplanten Veranstaltungen zum Themenfeld beraten und ggf. unterstützen.

Vorschläge und Wünsche zu bestimmten Themen und Formaten werden versucht bestmöglich in die Planung der Sensiblilisierungsmaßnahmen einzubeziehen. 

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