Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports sind Mitglieder der Hochschule Fulda, sowie in begrenztem Umfang hochschulexterne Personen.

Mit der Anmeldung zu einem Angebot des Hochschulsports erklärt die interessierte Person, dass sie physisch und psychisch in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Für Rückfragen zu besonderen sportspezifischen Anforderungen steht die Hochschulsportleitung zur Verfügung.

Solange Einschränkungen aufgrund von Covid-19 bestehen, gelten außerdem gesonderte Regeln für die Teilnahme an unseren Präsenz-Angeboten.

Mit der Anmeldung für digitale Hochschulsport-Angebote stellt der*die Teilnehmer*in sicher, über die notwendige technische Ausstattung sowie über eine ausreichend stabile Internetverbindung zu verfügen. Der*die Teilnehmer*in versichert mit der Anmeldung außerdem, die Netiquette einzuhalten und Hinweise zum Unfallversicherungsschutz zu beachten.

 

Gebühren

Die Kursgebühren entnehmen Sie bitte der Ausschreibung des jeweiligen Angebots. Der Hochschulsport behält es sich vor, Restplätze ausgewählter Kurse nach Beginn der Kurslaufzeit ermäßigt anzubieten.

Bezahlung / SEPA-BASIS-Lastschriftverfahren

Der Hochschulsport der Hochschule Fulda nutzt das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Mit der Anmeldung wird der Abbuchung des Kursentgeltes zugestimmt und das Mandat zum Einzug ist erteilt.

Die Abbuchungen erfolgen jeweils etwa zu Monatsbeginn - Sie erhalten einige Tage vorher eine E-Mail. Durch Ihre Anmeldung und die damit verbundene Bestätigung der Anmelde- und Teilnahmebedingungen des Hochschulsports akzeptieren Sie das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.

Bei einem gescheiterten Einzugsverfahren infolge der Angabe falscher Bankdaten oder eines ungedeckten Kontos fordert die Bank Verwaltungsgebühren in Höhe von bis zu 5,- € pro Lastschriftversuch, die wir an Sie weitergeben.

Ihre Bankdaten werden nach der Buchung aus dem System automatisch gelöscht. 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Den Anmeldebutton finden Sie unten auf der Seite der jeweiligen Kursbeschreibung. Auch für kostenfreie Kurse ist eine Anmeldung verpflichtend. Nur angemeldete Teilnehmer*innen sind zur Kursteilnahme berechtigt. Es finden Kontrollen statt.

Bei ausgebuchten Kursen ist die Anmeldefunktion gesperrt und es besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste einzutragen, um über freiwerdende Kursplätze per E-Mail informiert zu werden.

Bei der Online-Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die für die Zwecke der Kursverwaltung erforderlich sind und ausschließlich dafür verarbeitet werden.

Nachweislich falsche Angaben zur Person führen zum Ausschluss vom Kurs und ggf. zur Nachzahlung und/oder zum Ausschluss von der Teilnahme an allen Hochschulsportangeboten.

Lehrbeauftragte können sich mit ihrer Hochschul-Mailadresse (als Nachweis) unter dem Status Mitarbeitende anmelden.

Rücktritt und Rückerstattung

Bei schriftlicher Absage per Mail oder Post (Eingangsstempel), bis 5 Werktage vor Kursbeginn, erstatten wir 100 % der Kursgebühren (Samstag zählt nicht als Werktag). Nach Kursbeginn kann ein Rücktritt mit Anspruch auf anteilige Gebührenrückerstattung nur aus gesundheitlichen Gründen (unter Vorlage eines ärztlichen Attestes) erfolgen. Das ärztliche Attest ist innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung beim Hochschulsport einzureichen, andernfalls ist keine Rückerstattung mehr möglich. Der Anteil, der von den Kursgebühren rückerstattet wird, ist gestaffelt nach dem Anteil des Ablaufes des Kurses (s. Tabelle). Berechnet wird der Ablauf der Kurse auf Grundlage des Ausstellungsdatums des Attests. Wir behalten jedoch, in jedem Rückerstattungsfall, mind. 10,- € Bearbeitungsgebühren ein. Die Auszahlung der Rückerstattungen auf Ihr Konto werden immer am Ende des Semesters vorgenommen.

Nach Ablauf des Kurses von ...
Rückerstattung der Kursgebühren
... bis zu 25 %
60 %
... 26-50 %
40 %
... mehr als 50 %
keine Rückerstattung

Anzahlungen zu Exkursionen bzw. externen Sportkursen (z.B. Gleitschirmfliegen, Skikurse, Wanderungen, usw.) unterliegen nicht vorgenannter Rückzahlungsregelung, hier gibt es - in Abhängigkeit der externen Kooperationspartner*innen - unterschiedliche Regelungen.

Haftpflichtversicherung

Es existiert für die Teilnahme am Allgemeinen Hochschulsport keine Haftpflichtversicherung.

Unfallversicherung

Studierende der Hochschule Fulda sind in den Veranstaltungen des Hochschulsports über die Unfallkasse Hessen versichert.
Sportunfälle sind über die/den Kursleiter*in umgehend dem*r zuständigen Hochschulsportmitarbeiter*in mitzuteilen. Unfallformulare sind in den Hochschulsportbüros, bei den Übungsleitenden und auch hier erhältlich. Der Unfall muss innerhalb von 3 Tagen beim Hochschulsport gemeldet sein. Nach einem Unfall ist umgehend ein Durchgangsarzt aufzusuchen.
Mitarbeiter*innen und Angestellte der Hochschule Fulda sind nach SGB VII gesetzlich unfallversichert (Meldung auf Formblatt an die Personalabteilung), wenn sie sich an den Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports beteiligen.
Bei Beamt*innen gelten Unfälle im Hochschulsport nicht als Dienstunfälle.
Gäste (Familienangehörige und sonstige Teilnehmer*innen) sind im Hochschulsport nicht unfallversichert.

Es wird geraten, für diesen Fall eine eigene Unfallversicherung abzuschließen. Als Veranstaltungen gelten alle im Hochschulsportprogramm aufgeführten Angebote, deren Leitungen vom Hochschulsport beauftragt sind.
Bei Teilnahme an Angeboten externer Kooperationspartner*innen besteht kein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Hessen. Der Hochschulsport tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler zwischen Sportanbieter*in und Sporttreibenden auf!

Versichert sind ebenso An- und Abreise sowie alle Wettkampfveranstaltungen (DHM, Meisterschaftswettkämpfe, etc.), sofern sie beim Hochschulsport gemeldet und von der Hochschulsportleitung genehmigt worden sind.

Mit freundlicher Genehmigung der Unfallkasse Hessen (UKH) hinterlegen wir die Broschüre "Sicherheit im Hochschulsport".

Unfallversicherungsschutz bei Live-Online Angeboten
1.) Sorgen Sie dafür, dass Sie genügend "freien Raum" haben, um die Übungen auszuführen.
2.) Achten Sie darauf, dass der Untergrund nicht rutschig ist und Sie für das Training angemessene Kleidung tragen.
3.) Nehmen Sie nur an den Trainingsangeboten teil, wenn Sie sich dazu physisch und psychisch in der Lage fühlen.
4.) Sollten Sie Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen haben, lassen Sie dies die*den Übungsanleitende*n rechtzeitig im Vorfeld wissen. Gemeinsam können Sie dann entscheiden, ob das Trainingsangebot für Sie geeignet ist.
5.) Hochschulmitglieder (Studierende, Mitarbeitende) sind während der Teilnahme an Live-Online-Bewegungs- und Entspannungsangeboten des Hochschulsports über die Unfallkasse Hessen unfallversichert. Bei Beamt*innen gelten Unfälle im Hochschulsport nicht als Dienstunfälle.

Diebstahlgefahr

Um Diebstählen vorzubeugen, bitten wir Sie, nichts während der Sportveranstaltungen in den Umkleideräumen liegen zu lassen, sondern alles mit in die Sportstätte zu nehmen. Dies gilt vor allem für Wertsachen (Geldbörse, Ausweispapiere, Schmuck).

! Eine Haftung durch den Hochschulsport ist nicht gegeben !

Fundsachen

Fundsachen (Kleidungsstücke, Schmuck, etc.) werden beim Student-Service-Center (SSC) hinterlegt. Sie können dort abgeholt werden.

Benutzung der Sportstätten

Bei Benutzung der Sportstätten ist auf strikte Einhaltung der jeweils geltenden Benutzerverordnung zu achten. Die Sporthallen dürfen nur mit Turn- bzw. Sportschuhen (nicht abfärbende Sohlen, keine im Alltag genutzten Sportschuhe) betreten werden. Beschädigungen an Einrichtungen oder Geräten sind unmittelbar zu melden.