Exmatrikulation ohne Abschluss
Mit der Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Fulda beendet und Sie verlieren Ihren Studierendenstatus.
Sofern Sie das Studium ohne Abschluss beenden möchten (z. B. bei Hochschulwechsel oder Abbruch des Studiums), können Sie die Exmatrikulation selbständig in horstl beantragen.
Unter gewissen Umständen führt die Hochschule eine Exmatrikulation von Amts wegen durch.
Die Exmatrikulation im Fall eines erfolgreichen Studienabschlusses verläuft etwas anders. Informieren Sie sich dazu bitte im Menüpunkt "Zum Ende des Studiums".
Exmatrikulation beantragen
Wenn Sie beispielsweise an eine andere Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen, können Sie selbst die Exmatrikulation zu einem beliebigen Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragen.
Die Antragstellung ist jederzeit online über Ihr horstl-Konto im Bereich Mein Studium-> Studienservice->Anträge möglich.
WICHTIG: Bei Antrag auf Exmatrikulation zum Tagesdatum während des laufenden Semesters ist die Chipkarte im Original an das Studienbüro, Team Service, zu senden!
Die Beantragung der Exmatrikulation zu einem zurückliegenden Datum ist unzulässig. Der Antrag auf Exmatrikulation zum Datum der Antragstellung wirkt ab dem Folgetag des Antragseingangs an der Hochschule Fulda.
Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation)
Die Hochschule führt eine automatische Exmatrikulation von Amts wegen unter folgenden Umständen durch:
- Sie wurden aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheides immatrikuliert und die Rücknahme des Zulassungsbescheides ist unanfechtbar geworden.
- Sie haben sich nicht ordnungsgemäß ins Folgesemester zurückgemeldet (fehlende, unvollständige oder zu späte Rückmeldung).
- Sie haben bei der Rückmeldung den Nachweis über die zu zahlenden Beiträge nicht erbracht.
- Sie haben bei der Rückmeldung die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung- gegenüber der Krankenkasse nicht nachgewiesen (ausstehende Beitragszahlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse).
- Sie haben eine für die Fortführung des Studiums erforderliche Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
Nach endgültig nicht bestandener Prüfung
Wenn Sie die letzte Wiederholungsprüfung eines Pflichtmoduls nicht bestanden haben, dann dürfen Sie diesen Studiengang nicht mehr weiter studieren. Sie bekommen daraufhin einen Negativbescheid zu der von Ihnen angegeben Adresse. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist geht Ihnen automatisch die Exmatrikulationsbescheinigung zu. Falls Sie den Vorgang beschleunigen möchten, dann füllen Sie den Exmatrikulationsvordruck aus und reichen ihn im Studienbüro unterschrieben ein.