Krankenversicherung

(gem. § 199 a Sozialgesetzbuch V)

Seit 2022 sind die Hochschulen online mit den Krankenkassen vernetzt. Das elektronische Meldeverfahren führt dazu, dass es die sonst üblichen Krankenkassenbescheinigungen in Papierform ab sofort nicht mehr gibt.

Zur Information weitere Meldungen, welche zukünftig automatisiert zwischen den Krankenkassen und Hochschulen ablaufen:

Wechsel der Krankenkasse

  • neue Krankenkasse meldet den Versicherungswechsel an die Hochschule
  • Bestätigung der Immatrikulation erfolgt von der Hochschule an die Krankenkassen

Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge

  • die Krankenkasse meldet online den Zahlungsverzug der Beiträge an die Hochschule
  • die Hochschule mahnt mit einer Exmatrikulation zum Semesterende
  • im Nachgang erfolgt dann entweder die Exmatrikulation oder Ihre Krankenkasse meldet die Begleichung der offenen Beiträge an die Hochschule